Muß man Arbeitgeber melden, wenn man samstags auf dem Weihnachtsmarkt hilft?

4 Antworten

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Dem Grundsatz nach sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Hauptarbeitgeber über Ihre Nebentätigkeit zu informieren. Im Regelfall kann Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Nebentätigkeit auch nicht untersagen.

Denn was Sie nach Feierabend tun, ist Freizeit und somit ganz allein Ihre Privatsache. Wenn also Ihr Arbeitsvertrag mit Ihrem Hauptarbeitgeber eine Klausel enthält, dass Sie keinen Nebenjob ausüben dürfen, ist diese Klausel

http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber1_1.html

Eigentlich muss jeder Nebenjob gemeldet werden. Solche Familienhilfe ist ein Grenzfall, ich würde es aber sagen. Erspart Peinlichkeiten, wenn der Chef gebrannte Mandeln kauft.

Übrigens, sollte Deine Tante das "Trinkgeld" schon richtig abrechnen, schlißlich sind es Betriebsausgaben.

Einschlägigen Urteilen nach (sogar Weihnachtsmarkt im Urlaub) dürfte das vollkommen unkompliziert sein.

Wenn du aber wegen deines Hauptjobs oder weil dein Chef da sonderbar ist oder du irgendwelche Bedenken hast, würde ich es ihm sagen. Er kann nichts dagegen machen aber erfahren wird er es ja doch.

In den meisten Verträgen ist das geregelt, dass ein AG um Erlaubnis gefragt werden muss / soll. Steht der Betrieb in keiner direkten Konkurrenz und sprechen keine anderen Gründe dagegen, kann er die Nebenbeschäftigung nicht untersagen.

Gerade in Familienunternehmen ist ein Verbot sehr schwer zu erwirken.