Ein beruflich bedingter Umzug - kann mit den Werbungskosten bei den Steuern angerechnet werden.

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Die -meiner Meinung nach-wichtigsten Versicherungen hast Du ja mit dem Job, das sind die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Eine Lebensversicherung find ich nicht so wichtig, es sei denn, Du willst Frau und Kind absichern. Wichtig finde ich, grade für Berufsanfänger, eine Absicherung bei Berufs/Erwerbsunfähigkeit. Auch wichtig, wenn Du selber Schäden verursachst: die private Haftpflichtversicherung.

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Da liegt der Vermieter wohl falsch, falls überhaupt Schönheitsreparaturen zu machen sind (Miete wird ja fürs "Abwohnen" bezahlt), dann kann man selber diese durchführen, es muß sicher kein Fachmann herbestellt werden.

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Grade in den Sommerferien kann die Post sicher Briefzusteller für die Urlaubsvertretung der Briefträger brauchen. Wenn Du etwas sportlich bist und evtl. Rettungsschwimmer bist, kannst Du vielleicht auch im Freibad oder an einem See bei der Wasserwacht aushelfen.

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Viele Städe oder Landkeise haben ein Bürgerbüro, wo sich der Bürger informieren kann. Dort kann man ihm zumindest sagen, wo er etwas beantragen kann. Ob dann tatsächlich was rauskommt, muß aber die zuständige Stelle entscheiden. Auch die Wohlfahrtsverbände wie z. B. Cariats oder Rotes Kreuz bieten Sozialberatung an, die kennen sich auch gut aus, evtl. auch noch der VDK. Sie kann aber auch direkt bei der Arge den Antrag auf Hartz IV stellen, das müßte allerdings schon bekannt sein, man liest ja jeden Tag darüber in der Zeitung.

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Wohngeld gibt es für arme Mieter und für Eigenheimbesitzer heißt es Lastenzuschuß, kann man beantragen, wird je nach Familiengröße und Einkommen gezahlt oder nicht gezahlt.

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Da Dein Ex ans Jugendamt zahlt, schlag ich vor, daß Du dem Jugendamt meldest, was er wo verdient, die schreiben ihn an und setzen demnach den Unterhalt fest. Soweit ich weiß, kann das Jugendamt ihn zum Zahlen zwingen und evtl. auch den Gerichtsvollzieher schicken.

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Ich bin nur ein kleiner Arbeitgeber, aber mir ist nicht klar, was Dein Chef durch den Aufhebungsvertrag bewirken will. Wenn Du kündigst, hast ja Du den "schwarzen Peter" beim Arbeitsamt. Du mußt evtl. mit einer Sperre rechnen. Daß er als Druckmittel das Arbeitszeugnis einbringt, ist nicht ok, dagegen (also wenn es zu schlecht ausfällt), kannst Du sicher beim Arbeitsgericht vorgehen.

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Du kannst die Abbuchung innerhalb von 6 Wochen zurückgeben, dann wird Dir das Geld wieder auf Deinem Konto gutgeschrieben. Dann wird sich das Geschäft schon bei Dir melden, die Dir das Geld abbuchen wollten.

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Mann kann ja beim Versorungsamt einen bestimmt Grad der Behinderung feststellen lassen. Aber ich weiß nicht recht, ob Du bei 1.50 m schon als behindert gelten wirst. Eine Verwandte von mir ist auch nur 1.45 m und die hat keine Prozente bei der Behinderung bekommen.

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Ich bin gewiß kein Bankenfachmann, aber ich denke, daß der Staat seine finanzielle Hilfen an bestimmt Auflagen geknüpft hat und dazu gehört wohl auch, daß sich die Banken auf ihr Kerngeschäft konzentrieren sollen. Und daher lassen einige ihre Auslandsgeschäfte ruhen oder geben sie auf.

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