Die Eheleute sind seit 1997 geschieden und damit ist die Ehefrau raus aus der Forderung.

Es sei denn, sie hat den Anschluss des Mannes seither weiter genutzt und nichts bezahlt. Nur dann wäre sie haftbar.

Vielleicht weiss der Stromversorger nichts von der Scheidung?

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Das kann ich so nicht stehen lassen, denn der Sohn erbt mit der Frau gemeinsam. Ihr Anfangsvermögen gehört ihr allerdings alleine.

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Das Haus ist mit Wohn-und Nutzungsrecht so gut wie unverkäuflich. Also erstmal aussitzen.

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Als Sohn sind Sie Mit-Erbe geworden. Bei einer Enterbung steht ihnen der immer noch der Pflichtteil zu. Beim Nachlassgericht des letzten Wohnortes des Vaters nachfragen, ob es eine Nachlassakte gibt. Als Sohn haben Sie ein Recht, danach zu fragen. Es könnte z.B ein Testament geben, aber man weiss Ihre Adresse nicht. Dto. bei gesetzlicher Erbfolge. Man wird eben nicht automatisch benachrichtigt. Wenn der Vater nichts von Wert hinterließ, kann er natürlich auch nichts vererben.

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