Die Gemeinde holt sich Geld vom Konto des Verstorbenen, ohne sich an die Erben zu wenden, ist das zulässig?

5 Antworten

Wie soll man das beanworten? Vielleicht mit "Möglicherweise!"?

Elamaus 
Fragesteller
 29.12.2015, 19:02

Meine Mutter verstarb, ich erfuhr erst 5 Wochen später durch die Polizei davon,  sie wurde 2 Tage nach ihrem Tod anonym Erdbestattet ,mich hat niemand informiert, ihre Whg. war bereits vom Ordnungsamt inspiziert und von einem Entrümpelungsunternehmen besichtigt, Geldbeutel Ausweis usw. fehlen bis heute. Sie wurde reanimiert aus Ihrer Whg. ins Krankenhaus verbracht, seitdem hatte das Ordnungsamt ihren Schlüssel, mich haben Sie angeblich nicht ausfindig machen könnnen. Als ich von ihrem Tode erfuhr, nahm ich Kontakt mit der Berhörde auf, bekam den Schlüssel ausgehändigt. Ich löste Ihre Whg. 4 Wochen später auf. Das Geld das bis zu diesem Zeitpunkt auf Ihrem Konto war, wurde dann erst von der Gemeinde abgebucht, für die anonyme Bestattng. Frage: Steht die Bestimmung über Art der Bestattung nicht ausdrücklich mir als einzige Tochter zu ? Muss die Gemeinde sich nicht an mich wenden für das Geld der Beeredigung ? Es ist für mich immer noch wie ein Schock und sehr schwer zu verdauen, aber rein Gefühlstechnisch haben sie doch die Würde des Menschen die auch über den Tod hinaus gilt verletzt und sich über dass Erbrechts hinweggesetzt ?

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hat sich Erledigt ! 


Gaenseliesel  29.12.2015, 20:22

nun doch noch einen Kommentar zu:

......"Meine Mutter verstarb, ich erfuhr erst 5 Wochen später durch die Polizei davon,  sie wurde 2 Tage nach ihrem Tod anonym Erdbestattet ,mich hat niemand informiert,...." 

zu dem, nach 5 Wochen erst durch die Polizei informiert, sage ich jetzt einmal aus Gründen der Pietät nichts, mir zwar unverständlich aber zum Rest wie es gelaufen sein mag:

in fast allen Bundesländern ist die Bestattung durch das Ordnungsamt als spezialgesetzliche Ersatzvornahme bzw. unmittelbare Ausführung zu veranlassen, wenn keine Angehörigen vorhanden oder aufzufinden sind bzw. diese die Bestattung verweigern.

im folgenden sehe ich dann aber doch ein Fehlverhalten der Verantwortlichen des Zuständigkeitbereichs, denn es heißt in einem Urteil :

" Das OVG Münster hat die sofortige Beerdigung des Verstorbenen ohne vorherige Benachrichtigung von Angehörigen als Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip im Bestattungsrecht und damit als rechtswidrig gewertet.

Die Bestattungspflicht, so das OVG, trifft vorrangig die Angehörigen. Erst wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen oder alle zumutbaren Maßnahmen zu ihrer Ermittlung und Benachrichtigung erfolglos geblieben seien, setzt die Bestattungspflicht der Gemeinde ein. "

....ist schon ein starkes Stück, nicht so recht nachvollziehbar das Geschehen :-((

wenn von Interesse, hier vollständig nachzulesen:

http://www.weka.de/kommunalverwaltung/6586--.html?content_id=9167651

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Wenn die eine Abbuchungserlaubnis, z. B. für die Grundsteuer haben, natürlich.

Elamaus 
Fragesteller
 29.12.2015, 19:05

Nein für die anonyme Bestattung.... wohlgemerkt wurde das Geld erst nachdem Bekanntwerden meinerseits abgebucht......

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wfwbinder  29.12.2015, 19:31
@Elamaus

1. Stand das nicht in der Frage

2. Natürlich kann sich die Gemeinde ihre Auslagen zurück holen., wenn die Erben/Angehörigen sich nicht um die Beerdigung kümmern.

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wfwbinder  29.12.2015, 19:39
@wfwbinder

Inzwischen habe ich den Kommentar zu @GammonWarMal gelesen.

Da sind einige Dinge wohl, so hart es klingen mag, einfach sehr unglücklich gelaufen.

Unklar ist, ob bei dem Notarzteinsatz die Geldbörse der Mutter ins Krankenhaus kam. Ob Deine Adresse in der Wohnung leicht ermittelbar war usw.

Ich verstehe schon, dass es sehr hart ist, aber die Menschen, die sich da kümmern, mach das nach einem Schema. Wenn es nciht passt, dann kommt es leider zu solchen Situationen.

Meine Mutter fand das auch nciht wichtig, als ich in der Wohnung ein Schild aufgehängt habe: "Im Notfall benachrichtigen" und  einen entsprechenden Zettel in Ihre Geldbörse legte.

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Snooopy155  30.12.2015, 12:18
@wfwbinder

Das Verhältnis der Fragestellerin zu ihrer Mutter kann wohl nicht sehr eng gewesen sein, denn die Nachbarn wußten nicht, wo sich die Tochter aufhält. Ebenfalls hat die Tochter 5 Wochen lang offensichtlich keinen Versuch unternommen die Mutter mal zu kontaktieren.

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Bestattungskosten sind absolute Vorrangkosten und dürfen dem Konto vom Ordnungsamt entnommen werden. Umgekehrt würden sie oft nicht an die Bestattungskosten kommen, weil das Konto vielleicht leer wäre.

Man kann EInzugsermächtigung widerrufen und das Geld zurückbuchen lassen. Gemeinden haben keinerlei Zugriff auf Konten.