ALG2 - Bedarfsgemeinschaft - Lebensgefährtin

Hallo,

ich habe neuerdings ALG2 beantragt, um meine Kosten für Wohnung etc. während meines einjährigen FSJs zu decken. Ich wohne zusammen mit meiner Freundin (jetzt seit etwas über einem Jahr). Ich hatte zuvor (2 Semester) studiert und hatte abgebrochen, um erneut Orientierung beim freiwilligen sozialen Jahr zu bekommen. Meine Freundin macht eine Ausbildung und bezieht BAB. weil sie sonst nicht alles decken kann.

Nun habe ich aber ein folgendes Problem: Ich wurde beim Termin der Antragsstellung etwas unter Druck gesetzt. Mir wurde der Bogen gegeben, wo es darum geht, ob meine Freundin und ich eine Bedarfsgemeinschaft sind. Ich hatte bei dem Punkt "Verhältnis zu meine Mitbewohnerin" geschrieben, dass sie meine Lebensgefährtin ist. Das habe ich deshalb gemacht, weil die Beamtin dort in ihrem Gespräch Freundin und Lebensgefährtin gleichgestellt hat.

Ich wusste aber nicht, dass "Lebensgefährtin" ein Schlüsselwort für eine Bedarfsgemeinschaft ist.

Ich habe jedoch dieses Wort anders aufgefasst. Für mich ist sie immernoch meine Freundin und teilen zahlen alles getrennt, haben getrennte Versicherungen etc. und kein gemeinsames Konto. Außerdem hat keine(r) von uns Zugriff auf das Konto des/der anderen. Wir sind auch nicht bereit, die finanzielle Verantwortung des anderen zu übernehmen.

Wie kann ich mein Problem lösen? Gibt es einen Weg dafür, dass sich dieses Wort in deren Akten ändert? Schließlich weigert sich meine Freundin, wie oben schon erwähnt, mir Leistungen zu zahlen. Ein anderes Problem wäre ja auch noch, dass sie bereits viele Daten von ihr abgegeben hat, weil sie nicht davon ausging, dass bei uns alles so problematisch wird. Jetzt wollen sie auch noch ein Kindergeldbescheid von ihr haben, um es dann von der Leistung, die mir eigentlich zusteht und die ich brauche, abzuziehen.

Es würde mich sehr freuen, wenn ich frühestmöglich Antworten bekäme.

Ich verzweifle!

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ich glaube, da man geht irgendwie automatisch vom "füreinander einstehen" aus wenn es heißt, ich wohne mit meiner freundin zusammen. wenn das nicht so ist, solltest du das schleunigst erklären. kann ja keiner wissen, daß ihr zwar zusammen wohnt, aber nur zufällig auch zusammen seid, sonst aber nicht tisch und bett teilt und euch in eurer jeweiligen wohnungshälfte quasi immer gegenseitig besucht.

es hilft da tatsächlich von deiner seite aus vermutlich nur noch eines: reden erklären reden erklären redenredenreden. wenn du möchtest, daß alles anders gesehen wird, gib dem jobcenter andere gründe und sichtweisen. ansonsten haben sie ja auch keine andere entscheidungsgrundlage, näch :)

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so weit ich weiß, gibt es keinerlei fahrtkostenerstattungen - von wem auch? später, wenn du arbeitest (sozialversicherungspflichtig!) kannst du deine fahrtkosten über die werbungskosten geltend machen, aber ich greife vor.

staatlich suventioniert wird evtl. auch in bayern ein semesterticket o.ä., welchen in der regel im gesamten verbund gilt und studenten mobilität ermöglichen soll. sollte alles nichts nützen.... umziehen !

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auch hier danke für eure antworten.

längerfristig mit übertrag auf ein depot wäre evtl. tatsächlich wirklich was. sparen -so als otto-normal-frau- mach eh nur längerfristig sinn.

es gibt schon eine betriebliche altersvorsorge :) die folgt aber gewissen regeln und kann von mir nicht erhöht werden, hatte ich schon mal gefragt.

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nochmals vielen dank. notar ist eine möglichkeit, dann kann man dann gleich den versorgungsausgleich auch mit erledigen :)

hat jemand eine ahnung von den kosten, nur ungefähr!

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das problem ist hier oft, so scheint es, daß alg2-empfänger nicht ihren vorher erworbenen status aufgeben möchten. der staat soll ihn erhalten. alg2 ist jedoch zur sicherung der grundbedürfnisse da und nicht für, ich sage mal, luxus.

meine empfehlung dazu: verträge kündigen oder stundungen beantragen oder ruhend stellen, luxusdenken einstellen, z.b. das auto verkaufen. sich freuen, daß der staat die grundsicherung übernimmt. und nach genesung und erneuter beruflicher tätigkeit alles wieder hochfahren. bis dahin sich einfach mal ein bischen zusammenreißen. kann ja wohl nicht so schwer sein :o)

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danke für eure antworten!

es geht nicht um erbschaften oder ähnliches, keine schenkungen (zumindest noch nicht), sondern tatsächlich z.b. um die erlöse, die oben genannt wurde.

die beträge wurden ja schon aufgeteilt im sinne eines 'vorgezogenen vermögensausgleiches' z.b. nach verkauf, das wäre dann ja eine art 'doppelter ausgleich' !?

hinzu kommen die einkünfte aus nichtselbstständiger arbeit. hat der ehemann wirklich 50% anspruch auf das daraus ersparte der ehefrau und das nur, weil sie es nicht ausgibt? jedenfalls nicht alles :) trotz dem er mehr verdient, also mehr einkünfte hat? es zählt nur, was hängen bleibt?

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