auch ich bekam für letztes Jahr nicht die vollen Zulagen! Habe dies bei meiner Bank reklamiert (hier habe ich den Riester-Vertrag abgeschlossen) und diese hat sich wiederum mit dem Riester-Anbieter in Verbindung gesetzt, und die Angelegenheit für mich geklärt. Nach langem Hin und Her kam heraus, dass der Riester-Anbieter das Pflegegeld, das ich für meinen behinderten Sohn erhalte, in die Beitragsberechnung mit eingerechnet hat (woher auch immer DIE das wissen!). Das ist natürlich so nicht korrekt, denn das Pflegegeld ist ja kein Einkommen für mich sondern steht meinem Sohn zu und außerdem bin ich ja nur "Verwalter" da mein Sohn noch nicht volljährig ist. Meine Zulagen bekomme ich natürlich rückwirkend gutgeschrieben.
das hilft auch weiter: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Kindergeld/1673110/1673110/
vielleicht hilft der Link weiter:
http://www.test.de/themen/bildung-soziales/special/-Studienbeginn/1290971/1290971/
http://bremen.de/sixcms/detail.php?id=383142
Die Einkommensgrenzen sind je nach Bundesland verschieden. In Aachen z.B. liegt die Einkommensgrenze bei 16.860.- Euro
dieser Link wird Ihnen weiterhelfen:
http://www.bauumwelt.bremen.de/de/detail.php?gsid=bremen02.c.12759.de
Am Ende der Seite stehen Erläuterungen zum Antrag. Zur Sicherheit: einfach mal mit den Einkommenunterlagen auf das Stadtamt/Bürgeramt gehen und sich beraten lassen.
ob in diesem fall doppelte miete bezahlt werden muss, müßte auch noch abgeklärt werden. manchmal kann man schon 1 woche früher in die wohnung, um zu renovieren.
für den bevorstehenden umzug könnte vielleicht dieser link weiterhelfen: http://fuer-einander.de/nachbarschaftshilfe/
oder eine diakonische oder kirchliche einrichtung. Viel Glück ! (sorry, musste 3x beantworten, da die Antwort mehr als einen link erhält und somit als spam interpretiert und nicht veröffentlicht wurde)
auch könnte ein kinderzuschlag zustehen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26548/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html
in dieser angelegenheit kann das sozialamt beraten und weiterhelfen. hier könnte es evtl. zuschüsse zum umzug, (vorläufige) zahlung der mietkaution, heizkostenzuschüsse etc. geben.
desweiteren kann man prüfen lassen, ob man "wohngeld" berechtigt ist: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/wohngeld/einkommen.html
...aber wie gesagt: geh mal aufs sozialamt und lass dich beraten. dort erhält man zuschüsse für die anschaffung von hausrat (wie bereits in anderem kommmentar beantwortet) und mach die anzeige, damit du für evtl. "spätfolgen" was in der hand hast!
macht die Tochter eine Ausbildung oder geht noch zur Schule, muss Unterhalt bezahlt werden. Da die Tochter volljährig ist, kann man ihr nicht vorschreiben, wo sie leben soll.
meines Wissens nach kann er das hälftige Kindergeld ohne Beschluss abziehen, das ist gesetzlich geregelt, dass der Unterhaltszahler auch Anspruch auf das halbe Kindergeld hat - aber wie gesagt: der Unterhalt darf nicht unter dem Existenzminimum des Kindes liegen (sonst dürfte er, wie bereits erwähnt, nicht 82 Euro abziehen) In deinem Fall wären es dann ja nur noch 120 Euro! Das müßte m.E. unter dem Existenzminimum liegen. Aber wie gesagt, sicher bin ich mir nicht - am besten setzt du dich mal mit dem Jugendamt in Verbindung. Wenn er dann auch noch für ein 2.Kind unterhaltspflichtig ist, darf er sich trotzdem den halben Betrag abziehen - aber nur, wenn der Kinderbedarf nicht unterschritten wird! Vielleicht findest du ja in der Düsseldorfer Tabelle nützliches: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/duesseldorfer-tabelle-2009,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
es ist richtig, dass derjenige das Kindergeld erhält, in dessen Haushalt das Kind lebt. Der Unterhaltszahler darf sich jedoch vom Unterhalt (in diesem Fall 200 Euro) den halben Kindergeld-Betrag von 82 Euro abziehen. Auch vom Kinderbonus, der bereits einmalig im Frühjahr ausgezahlt wurde, hätte der Unterhaltszahler Anspruch und hätte es vom Unterhalt abziehen können.
hier noch ein nützlicher Link:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26548/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html
unter Umständen hast du evtl. auch noch Anrecht auf Kinderzuschlag, wenn dein Baby da ist. Und Kindergeld erhälst du ja dann auch noch. (164,00 €/mtl.)
mal zum amtsgericht gehen, wenn man keine einkünfte hat, kann man dort prozeßkostenhilfe beantragen und sich evtl.beraten lassen
erkundige dich mal beim sozialamt zwecks zuschüssen die könne dir evtl. auch mit deinen schulden weiterhelfen bzw. beraten. es gibt auch noch das mutter-kind-projekt, das junge mütter in allen situationen und fragen unterstützt und das solange bis dein kind 3 JAhre ist. hier ein nützlicher link:
http://www.caritas-nikolaus.de/download/Mutter_Kind_Flyer2.pdf
ich dachte, das paypal-konto muss über einen guthaben betrag verfügen, sonst kann man nix bezahlen? bin der gleichen meinung wie gtbasket: sofort strafanzeige erstatten und rechtsbeistand beantragen (amtsgericht)
die Krankenkasse, die das Pflegegeld bezahlt, zahlt auch für den Pflegenden Beiträge zur Rentenversicherung, auch schon ab Pflegestufe I. Und: Natürlich wird das Pflegegeld nachgezahlt! Weiß das aus eigener Erfahrung, nur nicht unterkriegen/abwimmeln lassen ;o)) und auf Hartz IV wird es auch nicht angerechnet
Hallo, meines Wissens nach dürfte das Kindergeld bzw. Halbwaisenrente nicht wegfallen! Weiß allerdings nicht genau was "krankheitsbedingt abbrechen" heißt? Ich denke, wenn du ein Attest vom Arzt vorlegen kannst, dass du das Berufspraktikum abbrechen musstest, dürfte der Bezug von Ki-Geld/Halbwaisenrente kein Problem sein. Wie es sich verhält, wenn du krank geschrieben wärest, statt abzubrechen, weiß ich leider auch nicht. Einfach mal aufs Sozialamt gehen und um Rat fragen! Grüße
Hallo! Du erhälst auf jeden Fall noch Kindergeld. Berechnung: Bruttoverdienst abzügl. 21% Sozialabgaben abzügl. 920 Euro Werbungskosten pauschal (sollten diese höher liegen, muss alles belegt werden)abzügl. Kosten für Büromaterial und Fachbücher abzügl. Fahrten zur Berufsschule Hin- und Rückweg in km mal 0,30 Cent (das man den Berufsschulweg abziehen darf, wissen die Wenigsten!!!) abzügl. Gewerkschaftsbeiträge (falls vorhanden). Die Fahrten zur Berufsschule dürfen zusätzlich zur Werbungskosten pauschale von 920.- abgezogen werden! Also schnell eine Aufstellung machen und an die Familienkasse abschicken. Grüße Fragebeantwortet !
bin auch gerade am Suchen! Hier noch ein hilfreicher Link: http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/010_kindergeld/031_familienkassen/322_merkblatt/kigemb_2009_kurz.pdf