Schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten aufgrund Verletzung des Kaufvertrages indem steht : Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmän- gelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Ansonsten führt kein Weg am Anwalt vorbei..

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Die Frage ist ob du nach der Probezeit auch unbefristet übernommen wirst. Denn den meisten Banken reicht ein befristeter Vertrag auch nicht aus. Sollte deine Bonität allerdings in 6 Monaten ausreichen und du erhältst einen unbefristeten Vertrag dann stehen die Chancen gut.

Gibt allerdings auch Kredithaie (Targo, Santander usw. ) die auch gegen einen hohen Zins dir einen Kredit trotz befristeten Vertrag geben. Zu solch hohen Zinsen lohnt sich das aber in aller Regel nicht.

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Inkassogebühren dürfen so hoch sein wie die wollen, es gibt da keine Gebührentabelle.

Ob die auch durchsetzungsfähig sind, steht auf einem anderen Blatt, das beurteilen die Gerichte sehr unterschiedlich.

Aus diesem Grund würde ich die offenen 12€ an das Fitnessstudio bezahlen und dem Inkassounternehmen mitteilen - dass du die 12€ bereits beglichen hast. Mit etwas Glück wird das zügig eingestellt. Aber die können fies sein...

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Grüße ! Die haben doch sicherlich eine Telefonnummer bei der du den Bearbeitungsstand abfragen kannst.
Eine Woche ist allerdings keineswegs lang für eine Bestätigung. Sollte nach 3 Wochen immer noch nichts kommen, würde ich anfangen mir Sorgen zu machen.

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Grundsätzlich muss das Gewerbe zu dem Zeitpunkt angemeldet werden, sobald mit der gewerblichen Tätigkeit begonnen wird und daraus Einkünfte erzielt werden. Verspätete Anmeldungen werden gemäß §§ 146 (2) Nr. 2 und 14 GewO mit Bußgeldern geahndet — in der juristischen Theorie zumindest. In der Praxis werden Geldbußen meist nur bei größeren Überschreitungen verhängt, etwa bei mehr als drei Monaten gewerblicher Tätigkeit ohne Gewerbeanmeldung. Wenn Sie lediglich eine Woche nach Aufnahme des Betriebs Ihr Gewerbe anmelden, wird in der Regel keine Strafe verordnet. Im Einzelfall hängt es häufig von der Kulanz des Gewerbeamtes ab, ob nun ein Bußgeld verhängt wird oder nicht, und kann von Ort zu Ort variieren.

Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist mit bis zu maximal 60 Monaten Verspätung möglich, jedoch sollte bei einer mehr als einige Monate verspäteten Anmeldung immer mit Bußgeldern gerechnet werden. Die Höhe des Bußgelds kann in den meisten Fällen gemindert oder gar vermieden werden, wenn die vergessene Anmeldung eigenständig und persönlich nachgeholt wird und das Amt eine plausible Erklärung dafür erhält, warum das Gewerbe bisher noch nicht angezeigt wurde.

Ein Gewerbe kann auch für einen zukünftigen Zeitraum angemeldet werden; dieser darf maximal vier Wochen in der Zukunft liegen.

Einige Gewerbeämter gewähren Ihnen übrigens eine Art „Probezeit“, in der Sie die Gewerbeanmeldung nach Aufnahme der Tätigkeit einige Monate aufschieben können. In einem solchen Fall würden Sie Ihr Gewerbe nach Ablauf dieser Probezeit rückwirkend anmelden. Diese „Probezeit“ ist jedoch nicht im Gesetz verankert, es handelt sich hier lediglich um eine Kulanz mancher Gewerbeämter. Verlassen Sie sich daher besser nicht darauf, dass auch Ihre verspätete Gewerbeanmeldung ohne Bußgeld toleriert wird. Informieren Sie sich vor Aufnahme der Tätigkeit daher unbedingt bei Ihrem örtlich zuständigen Gewerbeamt, unter welchen Bedingungen eine rückwirkende Anmeldung möglich.

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Grüße! Ich bin zwar keine Frau kann dir aber in dem Fall helfen.
Die kostengünstigste Variante in Elternzeit für das Alter vorzusorgen ist die Riester-Rente, da du dort 4% deines Gehaltes minus die Zulagen jährlich einbezahlst und dafür 175€ jährlich für dich und je Kind zusätzlich 300€ jährlich an Zulagen erhältst. Im Besten Fall musst du nur die 5€ monatlich Sockelbeitrag bezahlen. Diese ist allerdings nicht so flexibel wie ETFs, da hier nur 30% des entstandenen Kapitals auf einmal ausbezahlt werden dürfen.

ETFs sind eine gute Anlagemöglichkeit, bei dem aber die langfristige Anlage eines der wichtigsten Punkte ist. Ein ETF macht nur Sinn wenn dieser auch regelmäßig über 10 Jahre bespart wird. Hier ist allerdings volle Flexibilität gegeben und man kann mit dem kompletten Kapital anstellen was man will. Das Alles ist nur grob angerissen, denn wirklich eine bedarfsgerechte Lösung deiner Situation kann dir nur der Versicherung bzw. Finanzdienstleister eures Vertrauens geben. Solltet ihr keinen haben, könnt ihr euch in verschiedenen Büros in eurer Nähe beraten lassen und das beste Angebot wählen.

Wichtig ist, dass du mit deinem Partner absprichst wie viel Geld ihr denn zu welchem Zeitpunkt eures Lebens benötigt, sodass zumindest euer Wunsch bzw. Ziel im Alter fest steht.

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Ein Versicherungsnehmerwechsel stellt kein Neuabschluss dar. Grundlegend übernimmt er die Rechte und Pflichten des Vertrages und somit auch die Steuerfreiheit. Dennoch kann es sein, dass in den Vertragsbedingungen bestimmte Regelungen im Bezug auf VN Wechsel stehen.
Deswegen würde ich dir raten in der Servicehotline deines Versicherungsunternehmens anzurufen und dich zur Fachabteilung weiterleiten zu lassen, die dir konkret sagen können ob eine Regelung zum VN Wechsel in den Verträgen besteht.

Wenn nicht bleibt alles so erhalten wie als Sie noch VN waren.

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Solltest du dir das Handy im Januar bereits neu gekauft haben, dann kannst du denen nachweisen dass du höhere Kosten hattest zu dem Zeitpunkt. Solltest du allerdings ein höherwertigeres Handy gekauft haben, ist es nicht mehr vergleichbar und die Versicherung besteht auf ihre Berechnung. Grundsätzlich gilt nämlich ein Bereicherungsverbot, das heißt du darfst dich an einer Versicherung nicht bereichern. Wenn du das Handy gebraucht zum aktuellen Zeitpunkt zu dem ermittelten Betrag bekommst, dann ist dein „Schaden“ damit für die Versicherung reguliert. Leider ist der Streitwert zu klein, als dass ich dir ein Anwalt empfehlen würde. Sieht allerdings schlecht aus da noch viel rausholen zu können. Grüße aus der Rhein-Neckar Region

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Du kannst diese Pauschale in den Fahrtnebenkosten mit einbinden und als Opportunitätskosten zusätzlich abrechnen. Diese sollte allerdings kein tatsächlichen Stundensatz betragen, sondern eine angemessene Höhe die deines tatsächlich entgangenen Gewinnes entspricht. Solltest du ein bestehendes Image haben und nicht auf Kunden angewiesen sein, dann ist das keineswegs unprofessionell. Wenn du dich hingegen in deiner Anfangszeit befindest, macht dich solch eine Abrechnung nicht beliebt.

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Wenn ein bleibender Schaden sprich eine Invalidität aus diesem Unfall hergeht kannst du das bei dem entsprechenden Facharzt in deinem nächstgelegenem Krankenhaus feststellen lassen. Der macht dann praktisch ein Gutachten. Dieses Gutachten kannst du dann bei deinem Arbeitgeber bzw. bei der BG einreichen und auf eine Leistung anfragen. Grundsätzlich steht dir aber nur etwas zu, wenn du durch diesen Unfall tatsächliche Beeinträchtigungen bei der Arbeit oder privat hast.

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Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen.

ALG II Empfänger, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben einen erhöhten Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro.

Nur Eigenheime zählen als „nicht verwertbares“ Vermögen, wenn es eine angemessene Größe hat. Somit zählt laut aktueller Regelung das Grundstück als Vermögen und muss verwertet werden bevor du Anspruch hast auf Hartz4.

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Wenn die Übertragung getrennt voneinander stattfindet, dann rechnet der Notar auch getrennt voneinander ab und die Verwaltungskosten kommen doppelt auf euch zu.
Wenn ihr allerdings gemeinsam auf den Notartermin geht dann zahlt Ihr in der Regel keine doppelten Gebühren, da es nur ein „Vorgang“ ist.

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In der Regel zahlt das die Haftpflichtversicherung deiner Eltern über die du mitversichert bist.

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Sollte es den Praktikumsgebern nur um die Versicherung gehen kannst du für Unfälle eine private Unfallversicherung abschließen, welche für dein Alter nicht höher als 10-15€ im Monat sein sollte. In der Regel bist du auch für Haftpflichtschäden gegenüber der Firma über die Haftpflichtversicherung deiner Eltern abgesichert. Krankenversicherungsschutz hast du auch über deine Eltern. Wenn es denen nur um die Unfälle geht - was ich bezweifle - dann kannst du dich mit deinen Eltern und dem Versicherer eures Vertrauens zusammen setzen und über eine private Unfallversicherung sprechen.

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Hallo,

du musst kein Gewerbe anmelden, weil eine einmalige Tätigkeit kein Gewerbe ist. Zur Definition des Gewerbe gehört es nämlich, dass die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist. Sobald du es nochmal machst ist es das allerdings.
In dem Fall musst du nur den erwirtschafteten Gewinn bei der Steuererklärung angeben und überhaupt kein Gewerbe anmelden. Andernfalls musst du dir wirklich Sorgen machen

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Sollten die Schulden noch nicht beglichen sein - wird deine Steuerrückzahlung mit den Schulden verrechnet. Der Staat zahlt erst was aus, wenn beim Steuerzahler auch eine Schuld besteht. In dem Fall stehst du ja in der Schuld, somit haben die das volle Recht es einzubehalten.

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Je nachdem was im Arbeitsvertrag geregelt ist. In der Regel wird aber hier nur der nackte Stundenlohn gezahlt, da die übertariflichen Zulagen oft als Kostenausgleich gesehen werden für bspw. Reisekosten zum Betrieb.
Schau in deinem Arbeitsvertrag nach dann hast du eine konkrete Antwort.

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Grüße!
Du zahlst grundlegend in Deutschland nur auf Erträge bzw. Gewinne steuern.
Kündigst du nun den Riester-Vertrag erhältst du nur die Zulagen nicht (die 1200€) aber alle deine eingezahlten Beiträge - die Kosten des Unternehmens für die Verwaltung des Vertrages.
Da du in dem Szenario ohnehin keine Gewinne erzielt hast musst du auch nichts versteuern.
Im Besten Fall erhältst du die vollen 22.000€ einfach wieder zurück. Die hast du nämlich schon beim Gehaltseingang versteuert und müssen nicht doppelt versteuert werden.

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