Ich habe als Rechtsanwalt bereits zahlreiche Bescheinigungen für den erweiterten Freibetrag auf dem P-Konto erstellt. In bisher keinem Fall ist mir bekannt geworden, dass sich die Kontonummer geändert hat. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie zur Zeit ein Gemeinschaftskonto führen. Ein Gemeinschaftskonto kann nämlich nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Als P-Konto kann immer nur ein Einzelkonto geführt werden. Ein Gemeinschaftskonto muss daher erst in 2 Einzelkonten umgewandelt werden, bevor diese dann in jeweils ein P-Konto umgewandelt werden können. Hierdurch werden neue Kontonummern vergeben.

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Hallo, Sie haften persönlich wenn man Ihnen vorwerfen kann, dass Sie den Insolvenzantrag verspätet gestellt haben. Dann aber nur dann kann auch mit einem Urteil in Ihr Privatvermögen vollstreckt werden. Beachten Sie bei der Insolvenzantragstellung, dass Sie zwei Insolvenzanträge stellen müssen.Einen Antrag für die KG und einen Antrag für die UG. Bei beiden Gesellschaften besteht eine Verpflichtung einen Antrag innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Ich würde Ihnen empfehlen, einen Anwalt mit Schwerpunkt Insolvenzrecht aufzusuchen.

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Meine Erfahrung ist anders. Durch die Umwandlung des Kontos in ein Pkonto gilt nur noch der Pfändungsschutz nach den Regeln über das Pkonto. Demnach ist alles pfändbar was außerhalb der Freibeträge liegt. Du brauchst eine Erhöhung auf dem Pkonto, wenn du Hartz IV Leistungen für andere entgegennimmst. Die Erhöhung erhälst du über die p-konto bescheinigung. Diese Bescheinigung kann vom jobcenter ausgestellt werden. Wahrscheinlich brauchst du dann auch noch eine zusätzliche Bescheinigung von der Kindergeldkasse wenn du Kindergeld erhälst. Alle Freibeträge aus einer Hand erhälst du nur über einen Anwalt oder Steuerberater, zB hier: www.p-konto-bescheinigung.de Der bisherige Pfändungsschutz für nicht umgewandelte Girokonten nachdem Sozialleistungen innerhalb von 7 Tagen auch bei Vorliegen einer Pfändung abgehoben werde können endet auch zum 31.12.2011. Am P-Konto führt dann kein Weg mehr vorbei. Viel Erfolg.

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Der Arbeitsgeber ist verpflichtet, alles was pfändbar ist an deinen Gläubiger zu überweisen. Das macht er solange bis die Forderung des Gläubigers gegen dich vollständig bezahlt ist. Endet das Arbeitsverhältnis vorher, endet auch die Pfändung. Was genau pfändbar ist richtet sich nach der Lohnpfändungstabelle. Die aktuelle Tabelle findest du zB hier Werbung durch Support gelöscht. Neben der Lohnpfändung könnte auch eine Kontopfändung drohen. Dann solltest du dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (Pkonto) umwandeln lassen. Wenn du Frau und Kinder hast kannst du mit einer Bescheinigung den Freibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto erhöhen lassen. Auch hierzu findest du weitere Infos auf der o.a. Seite. Viel Erfolg.

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Nein, nach Vorlage des Sozialhilfebescheides wird die Bank den Freibetrag nicht erhöhen. Nahezu alle Banken und Sparkassen bestehen auf die Vorlage einer Bescheinigung zur Erhöhung des Grundfreibetrages. Die Bescheinigung zur Erhöhung des Grundfreibetrages kann nur von einer anerkannten Person oder Stelle ausgestellt werden. Dies ist zB der Jobcenter. Wird daneben aber auch Kindergeld bezogen, wird eine weitere Bescheinigung der Kindergeldkasse über den Bezug von Kindergeld benötigt. Eine nervige Lauferei und Wartezeiten sind vorprogrammiert. Einfacher geht es wenn die Bescheinigung von einer einzigen Person ausgestellt wird. Dies können zB Rechtsanwälte. Auch hier werden die meisten aber noch nicht so im Thema drin sein. Eine einfache und recht günstige Lösung wird im Internet unter Werbung durch Support gelöscht angeboten. Dort kann man die Bescheinigung online beantragen. Man muss dann Nachweise zur Überprüfung des Freibetrages vorlegen und erhält dann die Bescheinigung. Die Nachweise kann man per E-Mail oder Post senden. Als Nachweis dient in deinem Beispiel der Sozialhilfebescheid. Viel Erfolg.

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Da hilft erstmal nur druck bei der eigenen Bank machen. Frag nach der Ursache und drohe an notfalls eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Duch die Umwandlung des Kontos soll ja gerade sichergestellt werden, dass du immer über einen Grundfreibetrag verfügen kannst. Bericht mal weiter über die Ursache. Würde mich sehr interessieren. Viel Erfolg.

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Es gibt kein Recht auf Online-Banking. Die Möglichkeit Online-Banking zu nutzen muss individuell vereinbart werden. Manche Banken stellen mit der Umstellung eines Kontos in ein Pkonto das Online-Banking ein. Wenn es einem so sehr darauf ankommt sollte man vorher mit der Bank sprechen.

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Ich halte die Geräte nach deiner Schilderung nicht für pfändbar. Sollte der Treuhänder die Geräte verwerten wollen, solltest du dich hiergegen zur Wehr setzen und einen Anwalt aufsuchen oder dich beim Insolvenzgericht beschweren. Für sen Anwalt solltest du Beratungshilfe beantragen.

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Kennt der Gläubiger beide Einkunftsquellen (zB durch eine eidesstattliche Versicherung) kann er beim Vollstreckungsgericht die Zusammenrechnung der Einkünfte beantragen. Es wird dann anteilig auch vom Einkommen aus dem Nebenjob gepfändet. Eine automatische Berücksichtigung des Nebenjobs erfolgt nicht. Parallel sollte überlegt werden das Konto vor einer Pfändung zu schützen. Denn dort landet normalerweise das Gesamteinkommen. Nähere Informationen zum Kontopfändungsschutz gibt es auf Werbung durch Support gelöscht

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Es kommt drauf an wo dein Geld jetzt liegt. Hast du ein eigenes Konto oder Sparbuch, das auf DEINEN Namen lauft, gibt es kein Problem. Liegt Dein Geld aber auf Konten Deines Vaters Kammes gepfändet werden. Wurde Dir dein Geld erst vor kurzem von deinem Vater geschenkt oder zu einem Zeitpunkt vin deinem vater geschenkt als dein Vater schon Zahlungsschwierigkeiten hatte, kann nur das Geld was von deinem Vater stammt zurück gefordert werden.

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