Sorry, einjähriges TAGESGELD meinte ich nicht. Ich meinte einjähriger FESTGELD
Ich denke, dass du das Geld eigentlich langfristig anlegen möchtest, um dir ein bisschen was zur Seite zu legen. Aber zu dem thema habe ich heute noch einen Vermerk in der Zeitung gelsen, dass man sein Weihnachtsgeld nicht unbedingt nur für Geschenke ausgeben sollte, sondern auch sehr gut dafür nutzen könne, um eventuell bestehende Schulden zu tilgen. Aber ich weiß nicht, ob das für dich infrage kommt. Ansonsten kann ich mich nur den Tipps meiner Vorredner anschließen
Soweit ich weiß, gibt es keine einheitliche Einkommensgrenze für alle Regionen in Deutschland. Die Grenze schwankt von Stadt zu Stadt, und in ländlcihen Gebieten ist sie in der Regel niedriger. Man muss also nachfragen in seiner Region, um die genauen Bedingungen rauszufinden.
Ich würde sagen, dass du prinzipiell richtig liegst wenn du sagst, dass die europäischen Institute ohnehin auch an die Einlagesicherung gebunden sind. Aber es gibt ja schon noch Unterschiede in den einzelnen Rechtssystemen, die das ganze Verfahren dann womöglich komplizierter machen können als es vielleicht in Deutschland der Fall wäre. Ich kenne mich aber in den einzelnen europäischen Systemen auch nicht gut genug aus um genau sagen zu können, wo eventuell beosnders viele Fallstricke zu erwarten sind.
Wenn der Hersteller seinen Kunden eine Garantie auf freiwilliger Basis gibt, dann darf er es auch zur Auflage machen, dass die Kunden seine eigenen Werkstätten aufsuchen muss. Ich erinner mich, dass es in dem Zusammenhang ein Urteil gab, in dem ein Mercedesfahrer dagegen geklagt hatte, aber nicht recht bekommen hatte. Hier steht etwa mehr dazu: http://www.sueddeutsche.de/automobil/676/421438/text/
Die Frage, welche Teile letztlich mit dem Auto verbunden sind wird sicher von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich beantwortet.Deshalb hängt's am Ende wahrscheinlich von der jeweiligen Versicherung ab und dem jeweiligen Tarif. Aber prinzipiell würde ich schon eher denken, dass das ein Fall für die Teilkasko ist. Frag am besten bei der Versicherung nach.
das ist bei der rechtsschutz inklusive, genauso wie z.b. auch entschädigungen für eventuelle zeugen. es sind also nicht ausschließlich die gerichts-und anwaltskosten abgedeckt, sondern etwas mehr
in deinem mietvertrag wird ja sicherlich drin stehen, wie sich die miete zusammensetzt.wenn der kabelanschluss mit dabei ist, glaub ich nicht, dass du den einfach so kündigen kannst