Nein, Du schickst das Geld in ein bestimmtes Zielland - ich meine in den USA noch genauer in den entsprechenden Bundesstaat - und innerhalb dieses Landes/Bundesstaates kannst Du es in jeder Filiale abholen.
Wenn ein Schaden einer Versicherung gemeldet wird, werden automatisch vom System Rückstellungen für evtl. zu zahlende Entschädigungsleistungen gebildet.
Wird der Schaden "unbelastet" - also ohne Zahlungen - geschlossen, dann wird auch die Belastung des Vertrages wieder rückgängig gemacht. Also keine Panik - alles in Ordnung.
Ich würde aber von mir aus meine Versicherung informieren, wenn die andere Versicherung den Schaden gezahlt hat und der Fall somit abgeschlossen ist.
Denn die eigene Versicherung erfährt ja nicht, was die andere Versicherung macht. Woher auch, wenn nicht durch Dich.
Hi, Du hast das Auto mit EVB von Versicherung A zugelassen ab Tag x.
Dann hast Du dir es anders überlegt und bei Versicherung B angerufen und den Vertrag gemacht und die haben die EVB ab dem Tag y bei der Zulassungsstelle hinterlegt.
Alles korrekt, aber Du hast nun das Problem, dass Du ein nicht versichertes Auto im Straßenverkehr bewegt hast. Da kann noch was kommen, weil es sich um einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz handelt.
Melde Dich umgehend bei Versicherung B und bitte diese eine rückwirkende EVB ab dem Tag der Zulassung an das Straßenverkehrsamt zu senden.
Dann hat alles wieder seine Ordnung. Wirst noch ein bisschen Versicherungsprämie nachzahlen müssen für die Tage.
Hi, vielleicht hattet ihr bei der Versicherung in 2013 auch einen "Rabattretter" und damit einen Schaden "frei". Das wäre eine weitere Möglichkeit. Und die wahrscheinlichere heutzutage....
Bei einem Wechsel von KFZ-Versicherer zu KFZ-Versicherer werden mit Angabe des Vorvertrages auch die SF weitergegeben und die Anzahl der Schäden im laufenden Versicherungsjahr.
Der neue Versicherer stuft dann entsprechend seiner Tabellen ein. Damit gibt es dann eine neue SF-Klasseneinstufung. Und diese wandert dann wieder von einem Versicherer zum nächsten.
Ich vermute, entweder einen Rabattretter im Vertrag - oder einen Fehler. Wenn dieser von der ersten Versicherung dann bemerkt und entsprechende Korrekturen an den Nachversicherer gemeldet werden->DANN könnte eine Nachforderung kommen.
Aber da das jetzt schon so lange dauert.....
Zur Frage des eintretenden Regenwassers-> wenn der Sturm eine Öffnung im Dach geschaffen hat, durch die das Wasser eintreten konnte, so ist das versichert, da der Sturm (Windstärke 8 mindestens) hier die Schadenursache bildet.
Einfach nur kaputte Dachziegel und sich daraus ergebende Schäden sind nicht versichert.
Ich sehe zwar nicht so ganz die Frage, aber.... Wenn jemand verstirbt, erbt der Ehepartner und Abkömmlinge, also Kinder. Da keine da sind, erbt also hier der Ehepartner des Verstorbenen.