Keine gültige evb nummer bei Zulassungsstelle für ein paar tage. Was tun?

4 Antworten

Hier ist mal wieder raten angesagt.

Warum schilderst du uns Dein Problem nicht ausführlich? Du erwartest Doch auch von uns eine ausführliche Antwort, oder?

Wenn keine EVB - Nummer vorliegt, dann kümmere Dich drum, dass Du eine bekommst.

Die EVB-Nummer kann direkt online angefordert werden. Selbst ein Ausdruck ist dabei nicht mehr nötig. Es ist vollkommen ausreichend, wenn man sich die EVB-Nummer auf einem Blatt Papier notiert. Auch eine Zusendung per SMS ist möglich. Da dieses Verfahren sich als so einfach  erwiesen hat, solltest Du in der Lage sein, die Sache ohne Probleme zu klären.

Entschuldigung, da ist wohl was verloren gegangen. Ich habe mit gültiger EVB nummer bei Gesellschaft A das Auto zugelassen. Dann Vertrag widerrufen und bei Gesellschaft B Vertrag abgeschlossen. Gesellschaft B hat ab Vertragsabschluß gültige EVB nummer an die Zulassung gemeldet.Gesellschaft A hat EVB Nummer ab Zulassung widerrufen. Jetzt ist bei der Zulassungsstelle vom Tag der Zulassung bis Vertragsabschuß B keine EVB nummer hinterlegt. Was tun?

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@problemchild

Das bedeutet also, dass der Wagen solange nicht zugelassen ist, bis die Nummer von Gesellschaft B bei der Zulassungsstelle ankommt. 

Ich sehe da immer noch kein Problem, denn so etwas kann man telefonisch erledigen. Die Versicherung anrufen und darum beten, das die Nummer sofort übermittelt wird.

Das ist nicht zeitaufwändig und das Fahrzeug ist ruck zuck zugelassen.

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@Primus

Auto ist ja schon zugelassen seit 20.11 aber vom 20.11 bis 1.12 (Vertragsabschluß B) liegt bei Zulassungsstelle keine EVB Nummer vor.

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@problemchild

Also da kann was nicht stimmen. 

Die eVB-Nummer muss vorliegen, wenn ein Fahrzeug zugelassen wird, denn das ist der Versicherungsnachweis. Ohne diesen Nachweis darf die Zulassungsstelle das Fahrzeug auf keinen Fall zulassen.

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@Primus

EVB nummer der Gesellschaft A lag ja bei Zulassung vor und dann wurde die Nummer widerufen rückwirkend

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Hi, Du hast das Auto mit EVB von Versicherung A zugelassen ab Tag x.

Dann hast Du dir es anders überlegt und bei Versicherung B angerufen und den Vertrag gemacht und die haben die EVB ab dem Tag y bei der Zulassungsstelle hinterlegt.

Alles korrekt, aber Du hast nun das Problem, dass Du ein nicht versichertes Auto im Straßenverkehr bewegt hast. Da kann noch was kommen, weil es sich um einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz handelt.

Melde Dich umgehend bei Versicherung B und bitte diese eine rückwirkende EVB ab dem Tag der Zulassung an das Straßenverkehrsamt zu senden.

Dann hat alles wieder seine Ordnung. Wirst noch ein bisschen Versicherungsprämie nachzahlen müssen für die Tage.

Warten, bis die paar Tage vorüber sind!

Dann müsste sie ja wieder gültig sein - so wie Du das schilderst.