Wenn ein Schaden einer Versicherung gemeldet wird, werden automatisch vom System Rückstellungen für evtl. zu zahlende Entschädigungsleistungen gebildet.

Wird der Schaden "unbelastet" - also ohne Zahlungen - geschlossen, dann wird auch die Belastung des Vertrages wieder rückgängig gemacht. Also keine Panik - alles in Ordnung.

Ich würde aber von mir aus meine Versicherung informieren, wenn die andere Versicherung den Schaden gezahlt hat und der Fall somit abgeschlossen ist.

Denn die eigene Versicherung erfährt ja nicht, was die andere Versicherung macht. Woher auch, wenn nicht durch Dich.

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Hi, Du hast das Auto mit EVB von Versicherung A zugelassen ab Tag x.

Dann hast Du dir es anders überlegt und bei Versicherung B angerufen und den Vertrag gemacht und die haben die EVB ab dem Tag y bei der Zulassungsstelle hinterlegt.

Alles korrekt, aber Du hast nun das Problem, dass Du ein nicht versichertes Auto im Straßenverkehr bewegt hast. Da kann noch was kommen, weil es sich um einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz handelt.

Melde Dich umgehend bei Versicherung B und bitte diese eine rückwirkende EVB ab dem Tag der Zulassung an das Straßenverkehrsamt zu senden.

Dann hat alles wieder seine Ordnung. Wirst noch ein bisschen Versicherungsprämie nachzahlen müssen für die Tage.

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Zur Frage des eintretenden Regenwassers-> wenn der Sturm eine Öffnung im Dach geschaffen hat, durch die das Wasser eintreten konnte, so ist das versichert, da der Sturm (Windstärke 8 mindestens) hier die Schadenursache bildet.

Einfach nur kaputte Dachziegel und sich daraus ergebende Schäden sind nicht versichert.

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