Der Erlös aus dem ersten Haus kann einfach den Kinder aus erster Ehe geschenkt werden. Eine Schenkung unterliegt keinen Gesetzen bezüglich der gerechten Verteilung. Nur falls der Mann in den nächsten 10 Jahren sterben sollte, könnten die Kinder der zweiten Frau einen Ausgleich bekommen. Aber erstmal ist mit einer normalen Schenkung alles geregelt.

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So lange er immatrikuliert ist, kann er auch ganz normal als Student arbeiten. Er hat ja seine Immatrikulationsbescheinigung. Die Tatsache, dass er danach nicht weiterstudiert, sondern arbeitet, ändert daran nichts. Erst nach der Exmatrikulation gelten für ihn die normalen Steuerregeln. Wenn er zuviel verdient, muss er sich aber wahrscheinlich auch jetzt schon selbst krankenversichern.

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Das kommt ganz auf die Versicherung an. Meist wird nicht unterschieden, ob ein Student den Bachelor Abschluss macht oder den Master so lange das Höchstalter nicht erreicht ist. Ich würde dennoch einmal bei der Versicherung nachfragen, wie das bei denen gehandhabt wird.

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