Hallo Laurin793

Die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit gilt für Rechtsgeschäfte, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt, entsprechend darfst Ebay dir kein Geschäftskonto verweigern, jedoch darfst du auch kein Privatkonto anlegen, wenn die AGBs Minderjährige ausschließen.

Folgende Argumentationswege sind möglich:

  1. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Alters, wenn kein legitimer Grund vorliegt. Ein solcher legitimer Grund ist die geringere Rechtssicherheit von Händlern bei Geschäften mit beschränkt geschäftsfähigen Personen. In deinem Fall fällt dieser legitime Grund durch Gerichtsentscheidung weg, würde man dir jetzt ein Geschäftskonto verweigern würde das allgemeine Gleichstellungsgesetz wieder greifen.
  2. Würde man eine Firma allein aufgrund des Alters seines Geschäftsführers ein Geschäftskonto verweigern, so entsteht dieser Firma ein Nachteil gegenüber Konkurrenten. Damit würde es unter unlauteren Wettbewerb fallen: https://dejure.org/gesetze/UWG/3a.html
  3. Eine Firma stellt unter Umständen eine juristische Person da, für welche weder ein Lebensalter noch der Zustand der Minderjährigkeit definiert ist. Eine AGB Formulierung, dass Minderjährige sich nicht anmelden dürfen würde also nicht greifen.

Letztendlich ist es ja auch so, dass § 112 BGB ein ausdrücklich vom Gesetzgeber gewollter Rechtsweg ist und der Staat ermöglicht Einzelfallentscheidungen durch Gerichte ja nicht zum Spaß.

Die Einzelfallentscheidung ob ein Minderjähriger reif genug für einen Geschäftsbetrieb ist haben nicht multinationalen Großkonzerne zu treffen, sondern ein deutsches Familiengericht.

LG

Darkmalvet

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Hallo Paul2003

Minderjährige müssen nach aktueller Rechtsauffassung überhaupt keine erhöhten Beförderungsentgelte zahlen, da es sich bei diesen um Vertragsstrafen handeln Minderjährige jedoch nur beschränkt geschäftsfähig sind:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Das Wichtigste vorweg: Anders als bei einem volljährigen Kunden kann von Minderjährigen das sogenannte „erhöhte Beförderungsentgelt“ grundsätzlich nicht verlangt werden. Bei dieser Zahlung, die regelmäßig erhoben wird, wenn der Kunde bei einer Kontrolle keinen Fahrschein vorweisen kann, handelt es sich um eine in den Beförderungsbedingungen geregelte Vertragsstrafe. An dieser Stelle kommt Minderjährigen jedoch zugute, dass sie durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Rechtsverkehr besonders geschützt werden. Ohne Einwilligung der Eltern können sie in beschränktem Umfang nur Rechtsgeschäfte abschließen, die für sie lediglich vorteilhaft sind. Nach § 107 BGB bedarf der Minderjährige „zu einer Willenserklärung durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters“. Im Interesse eines wirksamen Minderjährigenschutzes ist der Umfang der Einwilligung stets eng auszulegen.

Da es sich laut deiner Beschreibung zudem nicht um vorsätzliches schwarz fahren handelt besteht hier auch kein Risiko, dass der Verkehrsbetrieb strafrechtlich etwas gegen dich in Hand hat solltest du dich darauf berufen.

Übrigens müsste auch eine volljährige Person kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen solange ein personalisiertes Ticket nur beschädigt ist aber ohne Beschädigung an Zeit und Ort der Kontrolle gültig wäre.

In diesem Fall wäre ähnlich wie bei einem vergessenen Ticket nur eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro fällig immerhin wurde für die Dienstleistung ja bezahlt weswegen es kein schwarz fahren sein kann.

Bei nicht personalisierten, übertragbaren Tickets sieht die Sache nochmal anders aus.

PS: Meine Antwort bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland ich schreibe das nur vorsichtshalber, weil die Summe von 72 Euro nicht so wirklich passt.

Nachtrag:

Falls sich die Frage auf Österreich bezieht und die Beschädigung der einzige Grund war warum von dir Geld verlangt wird kostet das Nachreichen laut ÖBB 10 Euro:

https://www.oebb.at/de/fragen-und-antworten/rechte-pflichten/fahrgeldnachforderung.html

Haben Sie ein personalisierte Zeitkarte (Jahreskarte Ihres Verkehrsverbundes, Schüler- oder Lehrlingsfreifahrt, Österreichcard), so können Sie diese nachreichen, um sie auf die Gültigkeit des befahrenen Streckenabschnittes überprüfen zu lassen.
Die Fahrgeldnachforderung reduziert sich auf eine Gebühr von 10,- Euro.

LG

Darkmalvet

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Hallo Seroga493

Amazon darf deinen Vater nicht dafür bestrafen, dass du dort Schulden hast. Ihr beiden seid 2 eigenständige Personen und eure Verwandtschaft berechtigt Amazon noch lange nicht den einen für die Taten des anderen verantwortlich zu machen.

Dein Vater soll sich einfach ganz normal bei Amazon registrieren er hat ja schließlich niemals gegen die AGBs oder sonstiges von Amazon verstoßen und braucht somit keiner Schuld bewusst sein.

Sollte Amazon:

  1. Ihn sperren nachdem das Konto bereits erstellt wurde: In diesem Fall bestand bereits ein Vertrag zwischen ihm und Amazon und er wurde gesperrt ohne, dass er einen Verstoß begangen hat --> Amazon ist vertragsbrüchig und kann auf Erfüllung des Vertrages verklagt werden. Eine anwaltliche Aussage zu einem ähnlichen Fall bei Ebay findest du hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/eBay-sperrt-Verkaeuferkonto--f264285.html
  2. Ihm die Registrierung verweigern: Würde das bedeutet Amazon muss Daten über ihn haben auf derer Basis sie diese Entscheidung überhaupt hätten fällen können. Diese Daten müssten sie gehabt haben bevor er überhaupt Kunde war und somit bevor er einer Speicherung seiner Daten hätte zustimmen können --> DSGVO Verstoß

Soweit zur Rechtslage, sollte einer dieser Fälle eintreten sollte erst einmal versucht werden von einem Missverständnis wegen gleicher Adresse auszugehen und die Sache durch Nachweis der Identität etc aus der Welt zu räumen.

Erst wenn das fehl schlägt sollten rechtliche Schritte angedroht werden. In der Regel wissen Amazon, Ebay und Co, dass Praktiken die einer "Sippenhaftung" nahe kommen rechtswidrig sind und rudern zurück sobald sich jemand anfängt sich rechtlich zu wehren oder an die Medien zu wenden.

LG

Darkmalvet

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