auch gut ausgebildete Leute finden oft keinen richtigen oder eher keinen passenden Job für sich. Entweder sind sie über- oder unterqualifiziert, wollen an einem bestimmten Standort bleiben, sind gebunden an ein Kind, oder haben auch manchmal einfach Pech. 

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Genau, bis zu deinem 25. Lebensjahr hast du Anspruch auf Kindergeld. Also mach dir darum erst einmal keine so großen Sorgen ;)

LG 

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Es gibt Kündigungsverträge, in denen steht, wie lange vorher du die schriftliche Kündigung einreichen kannst. 

Ich denke nicht, dass es möglich ist, von heute auf morgen zu kündigen. Es sei denn, du kannst die Arbeit aufgrund deiner Gesundheit nicht mehr ausführen. Dann brauchst du aber auch ein medizinisches Gutachten. 

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Ich würde erst einmal abwarten, da es sich ja scheinbar nur um Gerüchte handelt. 

Falls der Fall eintritt, würde ich auf jeden Fall dagegen vorgehen. 

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Hast du mal versucht anzurufen? Hast du eine aktuelle Telefonnnummer von ihm? Es könnte sein, dass er die Mails einfach übersehen hat, sie im Spam gelandet sind oder eine neue Mailadresse hat.

Wie gesagt: ich würde einfach mal direkt anrufen. Wenn das nichts nutzt einen Brief schreiben. 

LG

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Hier berücksichtigst du bestimmt nicht nur die eventuell vorteilhafte Versteuerung, sondern auch die Vorteile, die man als Studierende(r) hat. Zum Beispiel wird an sämtlichen Unis in NRW ein NRW-weites Regionalticket angeboten. Auch wenn in den Studienkosten noch andere Faktoren enthalten sind, bekommt man für den Preis nicht ansatzweise so günstig ein vergleichbares Ticket. Frage ist nun, ob du es nutzt. 

LG

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Du hast bis zu deinem 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld!

Zudem kannst du auch Wohnungsgeld u.ä. beantragen und deine Eltern sind zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. 

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'ne Menge Marketingstrategien aka Werbung, temporäre Sonderangebote und Co. um sich gegen Konkurrenten auf dem Markt durchzusetzen schätze ich. Und natürlich kaufen sie ihre Produkte günstiger ein, als diese verkauft werden ;)

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Leider ist ein Praktikum vom Mindestlohn ausgeschlossen, d.h. der Arbeitgeber darf bestimmen, ob es ein Gehalt gibt bzw. wie hoch dieses ausfällt. Dies sollte im Praktikumsvertrag festgehalten werden. 

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Zunächst muss ein Erbschein vom Erben beim Nachlassgericht beantragt werden. Das kann jeder Erbe oder Miterbe beantragen... 

Der Erbschein selbst hat kein "Verfallsdatum", gilt also ewig. 

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Das wird dir deine Krankenkasse sicherlich mitteilen, wenn du anrufst. Allerdings schicken Sie in der Regel auch ein Formular, indem du die Details wie Gehalt und Dauer deiner Beschäftigung(en) einträgst. 

Bist du noch in einer Familienversicherung oder bist du bereits selbst versichert? Wenn du als Student noch in einer Familienversicherung bist, würde ich dir raten, dies auch beizubehalten. Sobald du über 450€ dauerhaft (!) verdienst, musst du deine Krankenversicherung (unabhängig von einer Familienversicherung) selbst zahlen. 

LG 

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Das kommt darauf an, ob du es komplett "aufgelöst" hast (dafür erhälst du selbstverständlich die schriftliche Bestätigung etc.). Wenn dies nicht der Fall ist, kannst du das Konto weiterhin verwenden. 

Aber frag' doch einfach mal bei deiner Bank nach indem du anrufst oder hingehst. Dann wird es sich sicherlich schnell klären. 

LG

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Bedauerlicherweise alles, was sich seit deinem eigenen ersten Haushalt "aufgestaut" hat bzw. alle Monate seitdem du auf einen eigenen Haushalt umgemeldet bist. 

Da du in deiner Wohnung gemeldet ist, weiß auch die GEZ, dass du nicht "verzogen" bist. 

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Sonderkündigungsrecht Mietwohnung durch viel zu hohe Heizkosten?

Liebe Community, wir haben folgendes Problem:

Wir sind gerade erst im April letzten Jahres in eine neue Wohnung gezogen. Grund war dass wir Nachwuchs bekommen haben, ein Zimmer mehr brauchten aber aus der Stadt raus und weniger zahlen wollten um etwas Geld auf die Seite legen zu können.

Die neue Wohnung wird mit Nachtstromspeicherheizung geheizt. Das war eigentlich ein Grund für uns gegen diese Wohnung, allerdings der Einzige. Uns wurde dann aber von der Maklerin versprochen, dass die Stromkosten (incl. Heizkosten) nicht höher wären als 150 - 200 € mtl. Wir verließen uns auf die Vermieterin und die Maklerin, denn die Vormieter hatten angeblich auch nur einen Satz dazwischen bezahlt. Dabei handelte es sich um eine Familie mit zwei Kindern, wir sind nur zu dritt. Nachdem wir einzogen, wollte die Stromgesellschaft jedoch schon einen etwas höheren Abschlag haben, knapp über 200 € mussten wir zahlen (vorher online Preise verglichen). Wir haben dann im Winter unheimlich gespart und gefroren, und gingen davon aus dass wir dann Geld zurückbekommen und künftig einen kleineren Abschlag zahlen müssen. Wir haben von 7 Nachtstromspeicherheizungen 3 dauerhaft aus gehabt, die eine im Kinderzimmer lief nur ganz kurz (~Dezember/Januar) auf höchster Stufe, die übrigen drei Heizungen liefen auf Sparflammen. Unser Sohn ist zwei Jahre alt, da er nicht nur im Kinderzimmer spielt war das natürlich kontraproduktiv da er ständig erkältet war, das war definitiv nicht die optimale Lösung. Wir mussten über den Winter grundsätzlich mit Pullover und Jogginghose schlafen. Aber wie gesagt wir hofften Geld zurück zugekommen und planten für den nächsten Winter stromsparende Elektroheizer. Wir wurden eines Besseren belehrt wir mussten einen dicken Batzen nach Zahlen, und haben mittlerweile knapp 300 € Abschlagszahlung. Um dem entgegen zu gehen hatten wir uns im Sommer für jedes Zimmer die geplanten Elektroheizer gekauft. Allerdings haben wir jetzt, wo es schon etwas kälter wurde gemerkt, dass diese nicht ausreichend sind, und der Winter hat noch gar nicht richtig angefangen. Außerdem kommt noch hinzu, dass die Fensterrahmen aus Aluminium o.ä. sind, auf jeden Fall bringen sie die ganze Kälte von draußen rein, wenn man bei den aktuellen Temperaturen die Hand auf den Fensterrahmen legt, ist sie bereits eiskalt. Wir können auf gar keinen Fall noch einen ganzen Winter in dieser Wohnung bleiben, wir möchten nicht frieren, aber wir wollen auch keine 450 € für Strom bezahlen. Liegen jetzt schon preislich bei der alten Wohnung, und die hat uns viel mehr geboten (Garage, Garten, Fußbodenheizung u.a.) Haben wir durch den Umstand, dass uns definitiv etwas anderes versprochen wurde, hier die Möglichkeit ein Sonderkündigungsrecht wahr zu nehmen? Wir mögen diese Wohnung, wollten auch dort bleiben, gingen ja von aus dass die Elektroheizer eine Alternative sind. Aber wie gesagt es ist noch nicht richtig kalt, und die Zimmer werden jetzt schon nicht warm. Freue mich über Antworten :) Lg.

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Das tut mir leid, aber du hast kein Sonderkündigungsrecht. Ich würde mich von Wohnungen mit Nachtspeicheröfen fern halten - egal, was wer erzählt! Mit diesen veralteten, zum Teil sogar giftigen, Öfen muss man sich auf einen kräftigen Preis einstellen, unabhängig davon, ob man viel oder gar nicht heizt. Ich kenne NIEMANDEN, der damit zufrieden war. 

Kündigt am besten zum nächst möglichen Termin, eine bessere Lösung gibt es nicht. 

LG 

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Denke auch dass es möglich ist, aber wie geschrieben unbedingt mit dem Jobcenter abklären. Aber gute Idee

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So etwas kann sich meiner Meinung nach nicht verjähren...

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