Die Banken bieten schon für Grundschulkinder Girokonten (meist mit Verzinsung) an, ich denke schon ab 7 Jahren, kann -mit Zustimmung der Eltern- ein Kindergirokonto eröffnet werden. Wobei es sicher nicht schlecht ist, wenn die Kinder schon früh den Umgang mit Geld lernen. Man kann das Taschengeld gleich aufs Girokonto überweisen, die Kinder holen ihr Geld von der Bank, haben auch Kontoauszüge.
Von den Zahlen her mag dies sicher hinkommen, wobei die amerkanischen Rüstungsfirmen von diesen Absichten sicher nicht "begeistert" werden. Und um sich aus den Kriegen ganz zurückzuziehen, bedarf es einer politischen Entscheidung, die sicher auch nicht ganz leicht sein wird.
Wenns ein richtig großer schlimmer Streit ist, dann sollte schon der Chef schlichtend eingreifen, meine ich.
Man kann bei der Telekom doch einen Einzelverbindungsnachweis bekommen, das ist eine Aufstellung welche Gespräche, wann und wie lang geführt wurden, dann kannst Du die Kosten kontrollieren. Vielleicht hast Du auch Kinder oder Mitbewohner die Dein Telefon benutzt haben?
Ich wüßte nicht, daß es irgendwo geregelt ist, daß man bei Erkrankung im Urlaub dem Arbeitgeber auch telefonisch Bescheid geben muß, wichtig ist nur, daß die Krankmeldung schnellstmöglich an den Chef geht. Aber es wäre vielleicht ganz geschickt gewesen, sich auch gleich telefonisch zu melden, daß der Chef eben gleich Bescheid weiß, er fühl sich von der Krankmeldung wohl etwas überrumpelt. Kann mir aber nicht vorstellen, daß dies ernsthafte Konsequenzen für den Arbeitnehmer haben dürfte.
Bin sicher, daß die überwiegende Anzahl der User hier, sich große Mühe mit ihrer Antwort machen, wäre dann schade, wenn man sie gleich "bestraft", wenn doch mal was daneben ging. Außerdem gibt es immer komische Leute, die andere diffamieren wollen und der bekäme dann immer Daumen runter, das wäre auch schade, ich würde es daher lassen wie es ist.
Die Angaben sind etwas verwirrend. Wenn die Rentenkasse die Erwerbsminderungsrente gewährt hat, dann ist das doch ein bindender Bescheid (leider hast Du nicht geschrieben, ob es die volle Rente war). Wenn Du dann wieder verdient hast, könnte sie ja noch teilweise bezahlt worden sein, je nachdem, ob Du die Grenzen eingehalten hast oder nicht. Und wenn Du dann wieder die Arbeit verlierst, müßte die Rente doch wieder gezahlt werden. Es sei denn, es war nur eine kurze Zeitrente. Die Rentenhöhe richtet sich nach der Anzahl und Höhe Deier geleisteten Beiträge, nicht nach dem letzten Arbeitslosengeld. Stell die Frage doch bitte noch mal mit allen Angaben - dann kann man Dir eine bessere Antwort geben.
Hallo Steffi, diese schwierige Frage, kann ich Ihnen leider nicht beantworten, dazu muß man wohl Steuerfachmann sein, aber ich habe sie weitergegeben, denke, daß Sie dann bald eine gute Antwort bekommen. Ansonsten einfach mal beim Finanzamt selber nachfragen.
Ich würde mich auch über die Versicherung informieren, ob die - im schlimmen Fall des Auszahlens (falls Du versterben würdest), auch schnell und unbürokratisch zahlen. Außerdem mußt Du Dir eine bestimmte Laufzeit der Versicherung überlegen.
Befreiung von der Rentenzahlung, also ich glaub das geht gar nicht, nur Selbständige müssen meist nicht zahlen. Sei auch froh, sonst hast Du vielelicht im Alter viel zu wenig Einkommen. Was ich nicht recht nachvollziehen kann ist, wie Du Deine Steuerkarten verteilt hast, dort wo man weniger verdienst, sollte man doch die 2. Lohnsteuerkarte haben, bei Dir ist es anders rum. Du würdest dann (wenns richtig läuft) weniger Steuern bei Deinem mom. Hauptjob zahlen.
Jobsharing machen z. B. Frauen, die sich einen Arbeitsplatz aufteilen, die eine hat kleine Kinder und arbeitet darum nur am Vormittag, die andere (z. B. ohne Kinder) schafft dann nur am Nachmittag. Ist eine tolle Sache, nur muß es eben von den Arbeitszeiten für beide Mitarbeiter passen und die zwei müssen auch gut zusammenarbeiten können.
Ein Bekannter von mir verunglückte in der Arbeit tödlich, da bekam die Witwe von der Berufsenossenschaft eine Witwenrente und die Kinder (die noch zur Schule gingen) eine Waisenrente.
Die Zeit ab Ausbildungsbeginn dürfte als Probezeit zählen, denn ein Praktikum zählt nicht als Betriebszugehörigkeit.