Oh weh, so einen Fall kenn ich aus der Verwandtschaft, wenn die Eltern ihr Vermögen vor dem Erbfall übergeben, dann ist ja, wenn der Todesfall eintritt (wenn sie Großteile ihres Vermögens schon vorher an die 2 anderen Geschwister gegeben haben) nicht mehr viel zum Verteilen da. Der Erbanspruch kommt ja erst, wenn die Eltern verstorben sind - und ich fürchte, Du gehst dann wohl leer aus. Gerecht ist das nicht - und meist entsteht so ein Erbstreit, der jahrzehntelang geht.

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Ich habe mal beglaubigt Zeugniskopien für die Rentenversicherung gebraucht, da habe ich das damals beim Versicherungsamt im Landratsamt gemacht, das hat nichts gekostet. Und ich denke, daß auch die Gemeinde umsonst beglaubigt.

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