Ich würde davon abraten. Solche Versicherungen zahlen meist nur, wenn man sich so verhalten hat, dass die Brille nicht kaputt gehen hätte dürfen. Man sollte nur Dinge versichern, wenn ihr Verlust eine Existenzbedrohung darstellt. Das ist bei einer Brille eher nicht der Fall.

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Du solltest in diesem Fall sofort die auszahlende Bank informieren, damit du nach deiner Exmatrikulation kein weiteres Geld mehr ausbezahlt bekommst. Bei der Rückzahlung denke ich, dass du das nicht alles auf einmal zurück zahlen musst. Es könnten sich allerdings die vereinbarten Zahlungsmodalitäten ändern. Dies solltest du dann auch mit der jeweiligen Bank besprechen.

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Eine Krankenversicherung ist sowieso Pflicht und beim Klettern wahrscheinlich auch ganz praktisch. Ansonsten solltest du eine Haftpflichtversicherung haben. Das würde ich bei allen Sportarten empfehlen, bei denen man auch Verantwortung für andere übernimmt oder andere verletzen kann. Ein Unfallversicherung ist bestimmt auch nicht schlecht, vor allem, wenn du auch mal draußen kletterst.

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Da die Wohnung gewechselt wurde und deswegen bestimmt auch ein neuer Mietvertrag gemacht wurde, denke ich, dass die vorherige Mietzeit keine Auswirkungen auf die Kündigungsfrist hat. Bei einer Mietzeit von unter fünf Jahren wäre die Kündigungsfrist dann 3 Monate. Aber wenn man den Vermieter schon so lange kennt, kann man vielleicht auch mit ihm reden und den einen oder anderen Monat heraushandeln.

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Wenn du bei einem richtigen gewerblichen Onlineshop bestellt hast, kannst du normalerweise dein Geld zurück verlangen, wenn du die Ware nicht erhältst. Bei Privatleuten nicht.

Es kann aber nicht schaden noch ein wenig zu warten, denn mir ist es schon mehrmals passiert, dass die Ware wieder zurück an den Versender geschickt wurde, weil sie nicht zugestellt werden konnte. Vielleicht taucht auch das Paket also auch bei einem Privatmann wieder auf und du bekommst dein Geld zurück.

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Das geht normalerweise nicht. Dadurch kommt ja der Plan der Krankenkassen durcheinander. Ausnahme sind glaube ich Psychologen, wenn es zu wenige gibt, dass eine zeitnahe Versorgung möglich ist. Wenn man das nachweisen kann und die KK vorher zustimmt, kann man da auch zu Ärzten ohne KK-Zulassung.

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Eine gesetzlich festgelegte Zahl kenn ich dabei nicht. Aber ich denke, die Regelung wird heißen: Solange bis halt ein neuer Mieter gefunden ist. Aber du kannst vom Vermieter verlangen, dass die Besichtigungen möglichst an einen Tag gelegt werden, damit dem Mieter, der noch in der Wohnung wohnt nicht eine ganze Woche verdorben wird.

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Nein, das dürfte keine Probleme geben. Wenn du dir aber nicht sicher bist, dann kannst du sie erstmal in deinem Freundeskreis anbieten. Fußballkarten für gute Spiele sind ja normalerweise leicht zu verkaufen.

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Kommt ganz darauf an, welche Reise du gebucht hast. Bei Flügen müsste man umbuchen und das gestaltet sich meist ziemlich teuer. Das bringts also eher nicht. Hotel könnte funktionieren, wenn das Hotel es in Ordnung findet. Allerdings sind Hotelstornierungen meist kostenlos möglich, wenn man früh genug absagt.

Der Verkauf einer Pauschalreise geht meines Erachtens nach nicht.

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In der Kfz-Versicherung deines Freundes muss enthalten sein, dass auch andere Leute mit dem Fahrzeug fahren dürfen. Ansonsten bist du nicht versichert oder dein Freund muss im Falle eines Unfalls zumindest die Versicherungsbeiträge für einen weiteren Fahrer nachzahlen.

Wenn du etwas am Auto des Freundes kaputt machst, wird er wahrscheinlich von dir den Schaden ersetzt haben wollen.

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Ja, man sollte als LKW-Fahrer darauf achten, dass man seinen Job eben nicht verliert. Wenn man den Verlust grob fahrlässig herbeiführt, kann die Arbeitsagentur das ALG sperren. hier noch ein ähnlicher Artikel:

http://www.taz.de/!89505/

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Der Versicherungsombudsmann hilft dir nur, wenn du mit deiner eigenen Versicherung Probleme hast. Bei Zahlungen von gegnerischen Versicherungen können sie dir nicht helfen.

Du hast die Möglichkeit erst mit einem Anwalt zu drohen, dann einen einzuschalten und vor Gericht zu gehen.

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Eine Sterbegeldversicherung gehört auf jeden Fall zu den Versicherungen, die nicht absolut notwendig sind. Und wenn du damit rechnest etwas zu vererben oder auch deine Angehörigen ein bisschen Geld haben, dann würde ich sagen, dass man keine Versicherung braucht. Zudem kann man das Geld für die Beerdigung auch ansparen und zur Seite legen.

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Eine Krankenversicherung besteht ohnehin. Dann ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll, die auch im Falle von Demenz greift (aus dem Text kann ich leider nicht erschließen, ob das notwendig ist, wollte aber darauf hinweisen).

Zudem kann man über eine Unfallversicherung nachdenken, fall die Großtante stürzen und sich verletzen sollte.

Die Hausratversicherung würde ich kündigen.

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Für diesen Fall gibt es mehrere Möglichkeiten.

  • hat man einen Berufstätigen Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung, ist eine Familienversicherung möglich. Dabei kann man sich in die Versicherung des Ehepartners eintragen und meist fallen auch keine Beiträge an.

  • ansonsten bleibt die freiwillige Krankenversicherung. Dabei zahlt man einen Mindestbeitrag an die Krankenkasse, der sich aber in Grenzen hält. Es ist außerdem möglich, bei der Pflegekasse einen Zuschuss zur Krankenversicherung zu beantragen.

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Ja, ich würde dir zu einer privaten Unfallversicherung raten. Achte dabei vor allem auf hohe Invaliditätssummen auch bei geringeren Werten der Invalidität. Bei einem Sturz hat man sich schnell etwas gebrochen und da kann es schon sein, dass ein Gelenk nicht mehr so richtig funktioniert.

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Wenn man einmal eine Immobilie besitzt und mietfrei wohnt, hat man natürlich dennoch Ausgaben. Spontan fallen mir da folgende ein: - Grundsteuer - Abfall- und Abwassergebühren, sowie die Stromrechnung - Leitungswasser und Heizungskosten - Versicherungen (Hausrat, Wohngebäude usw.)

Die Höhe der Kosten hängt natürlich von der Größe der Immobilie und vom Verbrauch ab, aber es kommt schon einiges zusammen.

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Bei kurzen Laufzeiten ist das wahrscheinlich kein Problem, bei längeren Laufzeiten würde ich einer solchen Vereinbarung ebenfalls nicht zustimmen.

Beim Abschluss einer Festgeldanlage kann man mit den Banken jedoch vereinbaren, was anschließend mit dem Geld passiert. Dies solltest du auf jeden Fall machen.

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Ich würde mich anstelle der Freundin arbeitslos melden. Dann hat sie zumindest für ein Jahr noch Anspruch auf ALG 1 und muss noch keine Rente in Anspruch nehmen. Anschließend muss sie dann weniger Rentenkürzung hinnehmen, falls sie wirklich keinen neuen Job mehr finden sollte.

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