Wenn der Firmenwagen offiziell genutzt wird und dies vertraglich geregelt ist, wüsste ich nicht, wie der Chef das Verbot eines Kindersitzes vertraglich regeln will, bzw. ich habe meine Zweifel, dass so eine Klausel wirksam ist.

Wenn zudem noch eine private Nutzung vereinbart ist (du musst das ja auch versteuern), dann kann ich das überhaupt nicht nachvollziehen. Oder besser gesagt: Mir erschließt sich nicht, warum ein Kindersitz verboten sein soll ? Wie sieht die Argumentation aus ?

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Wie hier schon berichtet, hat die Bank grundsätzlich Anspruch auf ein Vorfälligkeitsentgelt. Auf Mitgefühl darf man wenig hoffen.

Womöglich ist der zugrunde gelegte Zinssatz auch höher, als er heute bei Abschluss einer Finanzierung wäre. Die Bank kann also das Geld nicht zu den gleichen Konditionen weiter verleihen und würde einen kalkulatorischen Verlust hinnehmen müssen.

Wären die Zinsen für ein Darlehen heute höher als im laufenden Vertrag, bestünden eher Chancen. Denn dann könnte die Bank das Geld zu besseren Konditionen weiter verleihen.

Vielleicht kann man aber in einem geringerem Umfang entgegen kommen. Das z.B. das Darlehen zumindest z.B. 1 Jahr eher abgelöst wird. Ist denn im Darlehensvertrag nicht zumindest eine Sondertilgung in bestimmter Höhe vorgesehen ?

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Die BU Rente wird zunächst weiter gezahlt.

Den hier erwähnten Punkt bzgl. der Lebensstellung möchte ich ein wenig klarer formulieren:

  1. Einige Bedingungen sehen vor, dass pauschal geleistet wird, wenn das letzte Einkommen eine fixe Grenze unterschritten wird.
  2. Dies schließt nicht aus, dass ein Gericht die Lebensstellung bei 90 % definieren kann und somit auch gezahlt werden muss, wenn das Einkommen 90% des letzten Einkommens beträgt.

Bei einem Einkommen von zunächst ca. 1600 Euro Brutto, als medizinische Fachangstellte in den ersten Berufsjahren (nach Tarifvertrag), gehe ich fast davon aus, dass die Grenze sicher deutlich über 70% liegen wird.

Die Annahme, dass die Grenze meist bei 70 - 80% liegt, mag vielleicht insgesamt passen, liegt aber real im niedrigen Lohnsektor deutlich höher.

Ansonsten unterstelle ich einmal, dass tatsächlich auf eine abstrakte Verweisbarkeit verzichtet wird. Hier herrschen leider oft, vor allem Altverträge betreffend, völlig falsche Einschätzungen.

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So, ich mache jetzt einmal den Spielverderber:

Ja, das kann er !

Zunächst einmal kann er bei gesetzlich Versicherten nur im Rahmen der Regelleistungen abrechnen. Bei Privat versicherten kann er, mit Begründung, bis zum 3,5 fachen Satz der dort gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte abrechnen.

Hast du vereinbart - mit einer Unterschrift unter 1-2 unscheinbaren Sätzen - dass der Zahnarzt bei Notwendigkeit (also wenn er das so sieht), mehr abrechnen darf, dann kann er dir auch den 8 fachen Satz der GOZ in Rechnung stellen.

Was bei Handwerkern dann unseriös ist, darf der Zahnarzt mit deiner Unterschrift.

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Die Cosmos Direkt hat als Lebensversicherer aktuell Stille Lasten in ihren Büchern und stand auch die letzten Jahre schon nicht gut da.

Nach der gültigen Rechtssprechung, aktuellen Urteilen aus München und der dringenden Empfehlung einer spezialisierten großen Anwaltskanzlei, hätte ich schon arges Haftungsproblem, wenn ich die Cosmos Direkt als Versicherer empfehlen würde.

Darüber hinaus steht die Cosmos mit einer an den GDV gemeldeten Eigenmittelquote von gut 125% auf der mtl., statt jhrl. Kontrolle der Bafin. Also nicht vermittelbar.

Niedrige Verwaltungskosten allein sollten nicht ausschlaggebend sein ;-)

Der VWL Vertrag hat nicht die gleichen Bedingungen wie eine normale fondsgebundene Versicherung.

Darüber hinaus sollte man auch einmal die Bedingungen bewerten lassen. ;-)

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Die Prepaid Kreditkarte ist eine wirklich gute Ergänzung.

Aber auch Reiseschecks sind eine gute Alternative.

Der Vorteil der Prepaid Karte liegt in der Verfügbarkeit. Um Reiseschecks verwenden zu können, muss man zunächst eine Bank suchen, diese muss geöffnet sein und dann muss man die gewünschte Anzahl an Reiseschecks umtauschen. Das alles ist manchmal nicht sehr bequem umzusetzen.

Auf der anderen Seite haben die Prepaid Kreditkarten den Nachteil, dass die Aufschrift nicht "Hochgedruckt" ist. Damit wird die Karte 1. nicht überall anerkannt und funktioniert in vor allem älteren Geldautomaten in der Regel überhaupt nicht.

Kosten entstehen in beiden Varianten. Auch hier gilt es: Genau vergleichen !

Ansonsten ist die EC Karte manchmal einsatzfähiger als man denkt. In Ägypten z.B: hatte vor ein paar Jahren die Prepaid total versagt. Dafür ging die EC Karte einwandfrei.

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Wenn ich ein Risiko absichere und anschließend mein Geld herausbekomme, die Versicherung aber trotzdem im Leistungsfall zahlen kann, dann sollte der gesunde Menschenverstand einem sagen, dass hier etwas nicht stimmt.

Woher soll das Geld kommen wenn man seine Beiträge zurück bekommt, jemand anderes aber mit seinen 50 Euro Beitrag plötzlich 10 Jahre lang mtl. 1000 Euro Pflegerente bekommt ?

Eine Versicherung versichert Risiken. Ein Risiko ist, wenn mir etwas zustösst, dass ich mir nicht leisten kann. Gleichzeitig habe ich aber nicht genug Geld mir das alles selbst zu ersparen. Also brauche ich viele Menschen, welche alle einen kleineren Teil zahlen, den sie sich leisten können. Von diesem Geld wird dann den Menschen Geld gezahlt, die es letztendlich benötigen. Für die anderen ist das Geld natürlich, selbstverständlich "verloren". Dafür hatten sie ja den gleichen Schutz.

Sämtliche Produkte mit Rückgewähr sind deshalb Augenwischerei. Zusätzlich zum oben beschriebenen Risiko zahlt man nämlich einen Sparbeitrag. Und beides erkauft man sich bei diesen Produkten teurer als wenn man es einzeln abschließt.

Im Bereich der Pflege gibt es solche unsinnigen Produkte zum Glück nicht.

Aber dick Provision lässt sich mit verdienen. Denn hier kommen ja schön hohe Beiträge zusammen.

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Ich gehe davon aus, dass der Schaden nicht versichert ist.

Allein der "Tatbestand" Sturm ist wohl eher nicht erfüllt. Denn hier bedarf es (bis auf wenige Ausnahmebedingungen) der Windstärke 8. Das muss anhand von Wetterdaten nachgewiesen werden.

Ich wüsste also auch unter anderen Gesichtspunkten nicht, welche Versicherung hier warum zahlen sollte.

Ist auch kein Querstellen des Versicherers, sondern schlicht nicht versichert dann ;-)

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Wie bereits erwähnt bietet die HUK hier keine Alternativen. Lediglich auf einen evtl. Beihilfeergänzungstarif (BEZ 1plus) könnte man verzichten. Was aber natürlich dann die nicht gewollten Leistungseinbussen zufolge hätte.

Allerdings verstehe ich jetzt nicht ganz die Problematik.

Zunächst sind die Leistungen in dem Tarif insgesamt schon max. mittelmäßig. Vor allem im Bereich einiger richtig interessanten DInge, die im Leistungfall richtig teuer werden können.

Im ambulanten Bereich sind keine lebenserhaltenen Hilfsmittel versichert. Im geschlossenen Hilfsmittelkatalog werden z.B. Körperersatzstücke, Prothesen nicht aufgeführt. Psychotherapie ist nicht im Delegationsverfahren (also z.B. durch Dipl. Psychologe) versichert. Ergo findet die Leistung in den meisten Fällen nicht statt.

usw. usw. usw.

Einzig die Kalkulation scheint in diesem Tarif einigermaßen zu stimmen. Die Beitragserhöhung betrug seit 2007 im Schnitt unter 5%. Das ist absolut im Rahmen dessen was die Mitbewerber bieten.

Ich glaube aber nicht, dass man den Tarif bewusst wählt. Zumindest war bisher bei mir kein Kunde mit solchen Leistungseinschränkungen einverstanden.

Ergo sollte man überlegen die Gesellschaft zu wechseln - wenn möglich. Ob sinnvoll würde eine entsprechende Analyse zeigen und ist natürlich individuell. Es gibt Menschen die sagen bei 50 Euro mehr ist mir das zu teuer. Andere sagen, wenn ich für 80 Euro mehr dafür Körperersatzstücke und Psychotherapie versichert habe, damit im Leistungfall vielleicht mal 20.000 Euro und mehr oder weniger spare, dann rechnet sich das.

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Das Thema könnte kompliziert werden. Grundsätzlich ist man ab dem 7. Lebensjahr schon deliktfähig. Jedoch wird hier sehr differenziert. So kommt es genau auf den Hergang an. Daraus wird dann abgeleitet, ob dein Sohn z.B: selber die "Reife" hätte, den Unfall zu vermeiden. Ist dem nicht so, stellt sich die Frage nach der Aufsichtspflichtverletzung. Wenn du also die Anweisung an den Sohn gibst, dass er auf den Einkaufswagen achtet, kann das im Ergebnis zweierlei bedeuten.

Kommt man zu dem Ergebnis, dass niemand haftbar gemacht werden kann, dann wärst du nicht zu Schadenersatz verpflichtet. Wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast, dann bist verpflichtet den Schaden zu ersetzen.

Im ersteren Fall würde die Privathaftpflicht nur einspringen, wenn hier deliktunfähige Kinder mit versichert sind.

Interessant ist jetzt noch eine Möglichkeit: Das Be- und Entladen eines Fahrzeuges wird als Fahrzeug in Gebrauch definiert. Es wäre interessant ob die Privathaftpflicht daher nicht meint, die Haftpflicht des eigenen Fahrzeuges wäre zuständig. Das würde mich jetzt aber, in Anbetracht des Gesamtbildes, dann wiederum etwas überraschen. Was aber auch häufiger vorkommt :-)

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Ich poste hier einmal meine Antwort zu einer anderen Frage. Denn diese passt meiner Meinung nach auch hier.

Darüber hinaus ist deine Frage nicht seriös zu beantworten. Es kommt auf den Vertrag und die zum Renteneintritt gültigen Rechnungsgrundlagen an. Zudem: Ist der Anteil der Zulage im Verhältnis zur Eigenleistung hoch, rechnet sich das sicherlich eher ;-)

Bitte nicht von den Medien beeinflussen lassen !

Die derzeitige Kampagne kommt immer aus einer Richtung und ist fachlisch, inhaltlich falsch !

Hintergrund:

Die Verbraucherzentrale Hamburg ist eher linksorientiert, hat den DIW (lt. Wikipädia auch linksorientiert) beauftragt eine Studie durchzuführen. Diese wurde handwerklich falsch durchgeführt (bewusst ?). Der entscheidende Finanzmathematiker (Herr Kleinlein) hängt mit beiden zusammen und zusätzlich an Ökotest.

Im Verbund verbreitet man die falschen Aussagen über die eher linksorientierten Medienplattformen. Immer kommt der Name Kleinlein vor.

Hintergrund ist wohl folgender Gedanke: Die linksorientierten Parteien möchten ein System installieren, dass die gesetzliche Rentenversicherung für die nächsten Jahre besser ausstattet. Nicht, dass dies langfristig hilft. Es reicht aber um für 2-3 Jahre gute Zahlen ausweisen zu können, gewählt zu werden. Ergo macht man eine Produktgattung schlecht und gleichzeitig den Vorschlag doch das Geld in eine staatliche, tolle, neue Rente einzuzahlen (Empfehlung DIW, Empfehlung Ökotest...man siehe ein paar Zeilen höher).

Wenn nun durch die geballte Medienmacht das Produkt Riester noch als schlecht dargestellt wird, dann freut sich die Bevölkerung auch noch, wenn dieses angeblich schlechte Produkt beseitigt wird.

Dabei reicht es Informationen zu streuen, die auf einige Verträge tlw. zutreffen und diese zu verallgemeinern. Also die subtile Art der Lüge. Denn man kann ja Fälle nachweisen in denen man Recht hat.

Riester ist ein kompliziertes Konstrukt. Und für die Produktauswahl ist eine sehr ausführliche Beratung notwendig. Diese sollte sowohl die Sparphase, wie auch die Rentenphase berücksichtigen. Dabei sollten angebliche Garantien auf Nachhaltigkeit beleuchtet werden und angebliche niedrige und angeblich hohe Kosten genau betrachtet werden. Das liefern leider nicht viele.

Kleine Anmerkung zu erwähnter DIW Studie. U.a. wird z.B. gesagt, dass sehr viele Menschen nicht einmal das Geld herausbekämen, welches sie einbezahlt haben. Dabei wird aber nicht der tatsächliche Eigenanteil in der Sparphase gerechnet (also das was man aus eigener Tasche gezahlt hat). Vielmehr wird die Förderung, welche man ja nicht selber zahlt sondern vom Staat bekommt, mit eingerechnet. Rechnet man nämlich was man eingezahlt hat und was man herausbekommt, sieht das Ganze ganz anders aus.

Weiter wird z.B. kritisiert, dass bei einer fondsgebundenen Riester viel weniger herauskommt als ursprünglich berechnet. Hier haben die Angebote damals mit z.B. 9% Rendite gerechnet. Dass dies in der derzeitigen Phase nicht realisierbar ist, ist doch selbstverständlich. Trifft auch alle anderen Sparformen. Auch auf Sparbüchern gab es mal 3% und auf Tagesgeldern 5%. Wo ist also die spezielle Riesterkritik ?

Dann wird kritisiert, dass die Versicherungen viel zu hohe Lebenserwartungen zugrunde legen. Man fordert aktuelle Zahlen zu hinterlegen. Das machen ja einige Produkte ! Viele nicht. Nur, was soll die Aussage ? Hier einmal die offiziellen Zahlen zur Dauer der Rentenzahlung http://www.bpb.de/files/9PYDMH.pdf. Richtig, die Zahlung erfolgt immer länger. Also in 20-30 Jahren voraussichtlich länger als heute. Die Versicherungen müssen (!) also diese Entwicklung mit berücksichtigen. Im Umkehrschluss sehen auch einige Tarife vor, dass sich die Rente erhöht, wenn sich diese Entwicklung einmal ändert.

Dann wird kritisiert, dass derjenige der wenig Einkommen hat, ja später eh in die Grundsicherung (also ergänzende Sozialhilfe im Alter) fällt. Und ? Ist das etwa mit Sparbüchern, Festgeldern, Zusatzrenten, Aktienvermögen anders ??? Ebend.

Mich regt am letzten Punkt vor allem die Lebenseinstellung auf, die dahinter steht: Warum selber etwas sparen wenn man doch eh Hilfe vom Staat bekommt ....

Meiner Mutter hatte man vor vielen Jahren, nach der Trennung von meinem Vater, einmal gesagt: Warum wollen Sie arbeiten, wenn Sie nicht mehr verdienen als die Sozialhilfe wäre. Meine Mutter hat bis zur Rente immer gearbeitet. Einfach weil Sie Verantwortung zeigt und genau durch solche Aussagen und solch eine Einstellung unsere sozialen Systeme erheblich belastet werden.

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Es gibt Ergänzungsversicherungen die für Brille und auch Kontaktlinsen zahlen. Ob diese jetzt unbedingt sinnvoll sind und abgeschlossen werden müssen ist ein anderes Thema.

Meiner Meinung nach sollte eine Versicherung Schäden zahlen, die meine Existenz ruinieren können.

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Ich habe schon einige Informationen als Reaktion auf gtbasket`s Antwort gepostet.

Grundsätzlich gibt es viele osteuropäische Pflegekräfte mit tlw. guter Ausbildung die hier halblegal einen sehr guten und leider auch notwendigen Dienst verrichten. Notwendig weil es für viele Senioren gar keine andere Lösung gibt die finanzierbar ist.

Die Kräfte arbeiten dann oft für eine begrenzte Zeit hier (so wie erlaubt) und werden nach dieser Zeit ausgetauscht. Sie übernachten sogar bei den zu Pflegenden. Nicht richtig legal sind sie das sie offiziell für so günstige Preise nicht als Pflegekräfte arbeiten dürften. Somit sind sie offiziell z.B. Haushaltshilfen.

Es gibt aber auch viele wirklich offizielle Kräfte. Allerdings werden diese sehr oft über eine Agentur vermittelt. Und hier haben wir wieder das Dilemma das diese Leute quasi ausgebeutet werden. Einen nicht unerheblichen Teil des mtl. Geldes bekommt diese Agentur. Nur wenig bleibt bei den Mitarbeitern.

Wenn du es korrekt machen möchtest lasse dir Angebote geben die nicht an eine Agentur gebunden sind und offiziell hier arbeiten. Die genannten Anlaufstellen können dabei helfen.

Ob der Preis selbst realistisch ist lässt sich so nicht beurteilen. Man muss wirklich den Vertragsentwurf sehen und schauen was letztendlich die Art und der Umfang der Pflege für den Preis sind.

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Zunächst einmal muss ich vorab die Frage stellen warum sie sich auf einmal gesetzlich versichern kann. Ändert sich am Status nichts ist das nämlich nicht möglich.

Die GKV bietet zu 95% gleiche Leistungen. Allerdings machen die 5% im Vergleich schon einiges aus. Leistungen die man nicht sofort spürt. Es ist also angebracht sich auch hier umfassend und unabhängig beraten zu lassen. Ansonsten wird einem nur jeder seine Vorteile aufzeigen aber die Nachteile verschweigen.

Bzgl. der Zusatzversicherung: Die Debeka ist schon in den Vollschutztarifen mittelmässig stark (z.B. ist der med. Fortschritt im Bereich der lebenserhaltenen Massnahmen quasi ausgeschlossen. Will keiner, trotzdem größter Versicherer ;-) ). Die Zusatztarife schwächeln aber insgesamt. Natürlich sind hier einige Dinge ohne Gesundheitsprüfung möglich. Steht der Gesundheitszustand nicht im Wege sollte man sich allerdings lieber auch hier umfassend neutral beraten lassen.

Die Debeka BKK zeichnet sich jetzt nicht durch besonders hervorzuhebenen Service aus. Auch die Zusatzleistungen sind jetzt nicht gerade überdimensioniert.

In die GKV kann man grundsätlich ohne Gesundheitsprüfung. Daher steht auch bei "schlechtem" Gesundheitszustand einem Vergleich nichts im Wege.

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