Zahlt eine private BU nach Umschulung noch eine Teilrente ,wenn der Verdienst vorher höher war?
Ich beziehe zZ.eine private BU-Rente von 1000 Euro mtl. und bin nicht verweisbar,mache aber trotzdem eine Umschulung zur Medizinischen Fachangestellten.Ich war vorher selbstständige Gastronomin und kann auf Grund eines Arbeitsunfalles nicht mehr in diesen Beruf arbeiten.Meine Frage ist: muss mir die BU-Versicherung einen sogenannten Aufstockbetrag zahlen , wenn mein Einkommen im Versichterten Beruf höher war? Die Berechtigung auf Leistungszahlung erlischt lt.Bescheid am 01.08.2030 oder wenn der Grad der BU unter 50 % sinkt,was aber nicht zu erwarten ist.
3 Antworten
Die BU Rente wird zunächst weiter gezahlt.
Den hier erwähnten Punkt bzgl. der Lebensstellung möchte ich ein wenig klarer formulieren:
- Einige Bedingungen sehen vor, dass pauschal geleistet wird, wenn das letzte Einkommen eine fixe Grenze unterschritten wird.
- Dies schließt nicht aus, dass ein Gericht die Lebensstellung bei 90 % definieren kann und somit auch gezahlt werden muss, wenn das Einkommen 90% des letzten Einkommens beträgt.
Bei einem Einkommen von zunächst ca. 1600 Euro Brutto, als medizinische Fachangstellte in den ersten Berufsjahren (nach Tarifvertrag), gehe ich fast davon aus, dass die Grenze sicher deutlich über 70% liegen wird.
Die Annahme, dass die Grenze meist bei 70 - 80% liegt, mag vielleicht insgesamt passen, liegt aber real im niedrigen Lohnsektor deutlich höher.
Ansonsten unterstelle ich einmal, dass tatsächlich auf eine abstrakte Verweisbarkeit verzichtet wird. Hier herrschen leider oft, vor allem Altverträge betreffend, völlig falsche Einschätzungen.
Deine 100€ BU-Rente bekommst Du, weil Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Warum sollte Dir also eine Aufstockung gezahlt werden? Aber Vorsicht: bei einer Umschulung zu einer anderen Tätigkeit könnte der Rentenversicherer hellhörig werden. Wenn Du anschließend in der Lage bist, Deinen Lebensunterhalt durch einen gleichwertigen Beruf zu finanzieren, könnte es passieren, das die BU gestrichen wird.
Leider machen sich einige Versicherungen gesetzliche Schlupflöcher zueigen,um an den Leistungen vorbei zu kommen. Du solltest deinen Vertrag rechtlich prüfen lassen! Denn die Versicherung wird nach deiner Umschulung garantiert die Zahlung einstellen. Schliesslich hast du dann einen neuen Beruf.........und du bist nicht mehr Berufsunfähig. Einen Ausschluß des Schadens darf es normalerweise nicht geben......denn der Schaden könnte sich ja verschlimmern!
Eine BU-Versicherung ist ein Risikoversicherung, welcher die Arbeitskraft absichern soll. Wenn die Arbeitskraft wieder vorhanden ist und wieder verdient wird, braucht die BUV nicht mehr zu zahlen. das ist sinn und Ziel der Versicherung.
Manche Versicherungen bezahlen auch eine Eingliederungshilfe von sechs Monatsrente oder haben kundenfreundliche Bedingungen bezüglich konkreter Verweisung. Das musst du aber in den Bedingungen nachlesen. Denn jede BUV hat unterschiedliche Bedingungen.
Eine BU-Versicherung ist ein Risikoversicherung, welcher die Arbeitskraft absichern soll. Wenn die Arbeitskraft wieder vorhanden ist und wieder verdient wird, braucht die BUV nicht mehr zu zahlen. das ist Sinn und Ziel der Versicherung.