Meine Frau ist unerwartet verstorben,kann ich meine Kredite ablösen ohne Vozugszinsen zu zahlen?

4 Antworten

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Wie hier schon berichtet, hat die Bank grundsätzlich Anspruch auf ein Vorfälligkeitsentgelt. Auf Mitgefühl darf man wenig hoffen.

Womöglich ist der zugrunde gelegte Zinssatz auch höher, als er heute bei Abschluss einer Finanzierung wäre. Die Bank kann also das Geld nicht zu den gleichen Konditionen weiter verleihen und würde einen kalkulatorischen Verlust hinnehmen müssen.

Wären die Zinsen für ein Darlehen heute höher als im laufenden Vertrag, bestünden eher Chancen. Denn dann könnte die Bank das Geld zu besseren Konditionen weiter verleihen.

Vielleicht kann man aber in einem geringerem Umfang entgegen kommen. Das z.B. das Darlehen zumindest z.B. 1 Jahr eher abgelöst wird. Ist denn im Darlehensvertrag nicht zumindest eine Sondertilgung in bestimmter Höhe vorgesehen ?

Voraussichtlich (der Kreditvertrag ist hier nicht bekannt!) hast Du in diesem Fall (anders z. B. beim Hausverkauf) keinen Anspruch auf vorzeitige Darlehnstilgung.

Die Bank kann Dir aber aus Kulanzgründen die vorzeitige Kredittilgung gestatten, wenn Du die Vorfälligkeitsentschädigung zahlst. Eine andere Frage ist, ob die Vorfälligkeitsentschädigung korrekt berechnet wird und dabei z. B. etwaige vertragliche Sondertilgungsmöglichkeiten und das gesetzliche Kündigungsrecht gem. § 489 Abs. 1 BGB berücksichtigt hat.

Eine andere Überlegung ist, das Darlehn wie bisher weiter zu bedienen, bis entweder die Zinsbindungszeit abgelaufen ist oder der Zeitpunkt gemäß § 489 BGB gekommen ist (das frühere Ereignis zählt!). Bis dahin kannst Du die LV-Auszahlung verzinslich zeitlich punktgenau anlegen.

Ehe Du Dich hier in die kreditvertraglichen Verwicklungen verstrickst, mußt Du - ehrlich mit Dir selbst - prüfen, ob Du das Haus auch nach (teilweiser?) Tilgung weiter wirtschaftlich halten kannst oder ob der Verkauf des Hauses und der Umzug in eine kleinere Wohnung nicht opportuner ist. Der Verkauf würde Dich in das Recht zur vorzeitigen Kreditrückzahlung versetzen und Du wärst nicht nur Bittsteller.

Bitte lese im Darlehensvertrag nach, ob eine Klausel vorhanden ist, was im Todesfall vereinbart ist, oder ob es ein Sondertilgungrecht gibt.

War die Versicherung vielleicht als Sicherheit für das Darlehen hinterlegt oder abgetreten? Wenn ja muss die Bank die Versicherungssumme akzeptieren, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Da der Darlehensvertrag umgeschrieben werden muss, muss eigentlich die Bonität neu geprüft werden. In diesem Zusammenhang kann man meist auch manches neu aushandeln.

Ohne weitere Fakten kann ich Dir leider nichts genaueres sagen.

Tod ist sicherlich als Grund für vorzeitige Zahlung im Vertrag enthalten. Du wirst die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.