Briefe per Nachnaahme solltst du grundsätzlich nicht annehmen, da das Geld nicht zurück zufordern ist. Die Bezahlung einer Forderung stellt grundsätzlich eine Anerkennung der Forderung dar ( BGB Schuldanerkenntnis durch Willenserklärung) Ein seriöser Händler liefert grundsätzlich auf Rechnung, wenn nicht zuvor ausdrücklich eine Nachnahme vereinbart worden ist.
Das Erbe kann nicht mehr abgelehnt werden. Wie du ausführst hast du bereits einen Teil der Möbel veräussert auf jedenfall Verfügungen hierzu getroffen. Diese verpflichtet dich zur Annahme des Erbes. Hast du überhaupt schon einen Erbschein ? Solltest du das Erbe nicht annehmen, bist du Schadensersatzpflichtig für die veräusserten Dinge. Der dann erbende könnte sogar ein Strafverfahren wegen Diebstahl einleiten.
Mit dem Ableben der Grossmutter endet faktisch das Mietverhältnis, da eine Vertragspartei nicht mehr vorhanden ist. Es muss diesbezüglich zwingend ein neuer Mietvertrag geschlossen werden, wo über den Mietzins frei verhandelt werden kann
Grundsätzlich hast du ein Zutrittsrecht, da duch Eigentümerin der Wohnung bist, nur ist dieses an bestimmte Regeln gebunden. Nach dem BGB bist du die Eigentümerin der Wohnung, doch mit der èbergabe des Wohnungsschüssel geht die Wohnung in den Besitz des Mieters über der sodann das Hausrecht inne hat. Nur bei Gefahr in Verzug besteht ein unmittelbares Recht auf den sofortigen Zugang zu der Wohnung. Ansonsten musst du mit ihm einen Termin vereinbaren. Kommt er dem nicht nach kannst du Ihm einen verbindlichen Termin per Einschreiben ( Frist 3 Wochen) zukommen lassen. Reagiert er hierdrauf nicht besteht die Möglichkeit des Schlichtungsversuchs vor dem Schiedsmann ( Viele Städte haben Schiedsämter eingerichtet) Scheitert dieses bleibt nur eine fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses. Ein Sonderkündigungsrecht besteht diesbezuglich nicht.Solltest du Kosten haben weil du ZB. die Heizungsmessfühler nicht ablessen kannst, so muss der Mieter diese Kosten tragen, bei Beendigung des Mietverhältnisses Kannst du diese von der Kaution abziehen. Bedenke eine Räumungsklage ist immer der teuerste Weg, da du die anfallenden Kosten vorzustrecken hast. Da kommen schnell 10.000EUR und mehr an Kosten zusammen
Juristisch ist der Verkauf sehr bedenklich, es gibt hierzu eine Dienstanweisung des Bundesamt für Finanzen in Schwedt. Dort ist eindeutig geklärt was zu beachten ist. Weiterhin gibt es eine Dienstanweisung des Bundesministeriums der Finanzen mit Dienstanweisungen
Ist gesetzlich gundsätzlich nicht statthaft, da der Tatbestand der Untreue erfüllt ist.
Ich zahle in der Schweiz als lediger Steuern 4,5 % und sonstige Abzüge 1 KV12,6 %
Er muss persönlich erscheinen zum Notartermin und sich durch offizielle Dokumente aus weisen. Weiterhin ist zu Berücksichtigen, wie er die Imobilie nutzen will. Hier ist entscheident, ob er die Imobilie selbst bewohnen will. Wenn ausschliesslich eine Vermietung vorgesehen muss geprüft werden ob ein Gewerbe vorliegt. Sollte dieses der Fall sein benötigt er eine Arbeitserlaubnis ( Gewerbebewilligung) Als Nicht EU Bürger ist dieses nur möglich mit einem gesetzlichen Wohnsitz in der BRD. Für die steuerrechliche Seite gibt hier sicher andere Experten da ich mich mit diesen Bereich noch nie beschäftigt habe.
sind sie bereits gewerbetreibender
Bei der örtlichen Gemeinde befindet sich ein berater der deutschen Rentenversicherung. Machen sie bitte kurzfristig für ihre Mutter dort einen Termin. Sie können ihre Mutter selbstverständlich zu dem Termin begleiten. Dieser Berater wird die Leistungsakten ihrer Eltern mit ihnen besprechen und die Situation ihrer Mutter detailiert darlegen, notfalls auch bei den dann notwendigen Anträgen behilflich sein. nur beeilen sie sich da die Bearbeitung der Anträge Zeit in Anspruch nimmt. Am besten vereinbaren sie bereits Morgen einen Termin.
Grundsätzlich steht dir eine Grundsicherung zu. Hier Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt analog den Bestimmungen des SGB II. Hierzu müsstes du am neuen Wohnort einen entsprechenden Antrag stellen. Weiterhin einen Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldbehörde sowie ein auf Ermässigung der Lohnsteuer. Die Kommune ermittelt deinen Bedarf und rechnet dein Berufseinkommen und das Wohngeld gegen.
Ich gehe davon aus, dass ihre Mutter Ihnen ohne notariellen Schenkungsvertrag das Geld überlassen hat. Somit handelt es sich juristisch um ein zinsloses Darlehn, welches beim Ableben ihrer Mutter durch die Erben unmittelbar nach Antritt des Erbes zurückgefordert werden kann. Es gehört somit zum Nachlass der Mutter. Sollte ihre Mutter jedoch eine Vermögensübertragung beabsichtigt haben, so müssen sie zu einen Notar und eine Schenkungsurkunde aufsetzen lassen. Der Betrag über 100.000EUR würde sodann vom Finanzamt mit einer Schenkungssteuer belegt. Würde nach der BGB-Schenkung ihre Mutter innerhalb von 10 Jahren Ableben würde der Betrag bei der Bestimmung der Erbmasse mit berücksichtigt ( das Geld würde als vorweggenommener Erbteil angesehen). Danach findet keine Berücksichtigung statt. Die miterben hätten dadurch ein gemindertes Erbteil.
Tinaaa hast du es noch nicht mitbekommen, dass deine Tochter volljährig ist ??? Diesbezüglich hat sie ihre Rechtsgeschäfte persönlich zu erledigen denn du hast diesbezüglich rechtlich keine Befugnisse mehr. Deine Tochter ist diesbezüglich verpflichtet ihre Angelegenheiten mit der ARGE persönlich zu erledigen. Was hat ihre Tochter den studiert und welchen Abschluss hat sie erreicht, dass sie nicht sofort eine Anstellung gefunden hat.
In etwa kann man erahnen was du meinst. Ich versuche eine Erklärung der Situation ohne Fachausdrücke zu verwenden 1.) durch die erneute Eheschliessung ist dein jetziger Mann für dich unterhaltspflichtig. Diesbezüglich kann das Sozialamt dir nicht helfen. 2.) Für den Sohn aus der ersten Ehe ist dessen leiblicher Vater unterhaltspflichtig. Wenn diesbezüglich der Unterhalt festgesetzt worden ist in dessen Höhe und er diesen Betrag garnicht oder nur schleppend erbringt ist das Sozialamt zuständig um den Unterhaltsvorschuss zu erbringen. Dieser muss ausdrücklich beantragt werden. Antragstellerin ist jedoch nicht die Mütter sondern das Kind. Der Antrag muss auf den Namen des Kindes lauten. Die Kindergeldkasse ist bei der Antragstellung behilflich. Mit der Antragstellung tritt das Kind die Unterhaltsforderung an das Sozialamt ab. Hierdurch wird das Sozialamt in der Lage versetzt eine Unterhaltsklage gegen den Kindesvater zuführen. Hierdurch wird der Vater verpflichtet künftige Zahlungen an die Unterhaltsvorschussstelle zuzahlen. Unabhängig von den Zahlungen des Unterhaltspflichtigen erhälst du pünktlich am ersten eines Monats den Unterhaltsvorschuss. Sollte das Sozialamt aus persönlichen Gründen die in deiner Person liegen nur zögernd den Fall bearbeiten, so besteht die Möglichkeit diesen Antrag durch einen Rechtsanwalt bearbeiten zulassen. Hierzu musst du zum örtlichen Amtsgericht und einen Antrag auf Beratungshilfe dir holen. Mit diesen gehst du zum Rechtsanwalt der dich bei der Beantragung behilflich ist. Im Regelfall genügt ein kurzer Anruf des Anwalts beim Bürgermeister um jegliche missverständnisse zu beseitigen und die Bewiiligung des Unterhaltsvorschusses zu bewirken.
Grundsätzlich ist das alleinige Angelegenheit des Erblassers. Nach einer erneuten Vermählung ist das bestehende Testament ungültig. Begründung: Bei der standesamtlichen Eheschliessung werden die Brautleute zur Abgabe der Erklärung zu den folgenden Punkten aufgefordert: 1.) Erklärung zum Güterstand 2.) Erklärung zur Erbfolge Dieses wird durch den Standesbeamten beurkundet. Mit dieser Beurkundung ist das bestehende Testament hinfällig und es gilt die neue Verfügung. Sollte das Brautpaar diesbezüglich keine Willenserklärung abgeben, so vermerkt der Standesbeamte dieses in der Eheschliessungsurkunde. In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge, wonach der überlebende Ehepartner die alleinige Erbfolge antritt. In allen anderen Fällen erbt der überlebende Ehepartner 50% des Nachlasses der Pflichtteil würde jeweils der halbierte Betrag sein. Weshalb regen Sie sich so auf, durch die Eheschliessung werden sie doch auch erbberechtigt gegenüber ihrer dann vorhandenen Stiefmutter und wenn diese selber genug hat um so besser für sie. meine Erfahrung ist dort viel umfangreicher, die Mutter war 4 mal verheiratet ( 13 Kinder sind wir; 3 leibliche Brüder; 8 Stiefbrüder; 1 Adoptivschwester) die Mutter hat alle Ihre Männer überlebt und somit ist ein beachtliches Familienvermögen entstanden.
Die Vermögensverhältnisse müssen 10 Jahre rückwirkend geprüft werden, da Schenkungen und Vermögensübertragungen auf Anweisung der ARGE zu widerrufen sind gemäss den Bestimmungen des BGB. Wird der Widerruf verweigert geht ein jeglicher Anspruch auf Leistungen verloren.
Nein, wie du darstellst seid ih beide Unternehmer. Der jenige der geschäftich ein Darlehn vergibt ist verpflichtet den aus diesem Rechtsgeschäft erzielten Erlös gegenüber dem Finanzamt zu versteuern. Der Kreditnehmer ist berechtigt, die Kosten des Kredites als Betriebskosten von der Steuer abzusetzen. Würde dein Onkel dir somit Zinsen für das Darlehn berechnen, so könntes du diese Zinsen als Betriebsausdaben geltend machen. Dein Onkel kann keinen Steuerabzug geltend machen. Dein Onkel kann dir das Geld geben und den Betrag in der Buchhaltung als Aussenstände führen. Dadurch sengt er das den zuversteuernden Geschäftserlös. Das Geld unterliegt dann der Versteuerung wenn es zurück fliesst.
Grundsätzlich besteht einmal eine Mitschuld, welche in einer % Zahl ermittelt wird. Desweiteren wird geprüft werden ob ein vorsätzlicher Verstoss gegen die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft gegeben ist. Eine dieser Vorschriften lautet, dass 72 Stunden nach den Konsum eine Baustelle nicht betreten werden darf, elektrische Maschienen nicht bedient und Fahrzeuge nicht geführt werden dürfen. Dieses wird im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geklärt, da eine Trunkenheitsfahrt vorliegt, welche strafrechtlich zuahnden ist. Desweiteren steht fest, dass er gemäss den Vorschriften der Berufsgenossenschaften die Fahrt zur Arbeit hätte nicht antreten dürfen. Selbst wenn er öffentliche Verkehrsmittel genutzt hätte, hätte er die Arbeitsstelle nicht betreten dürfen.
Du, kannst selbstverständlich auch einen schweizer Anbieter nutzen.
Grundsätzlich nein wenn Sie Angestellter der Firma sind. Als Inhaber der Firma sind es keine Werbungskosten sondern Betriebsausgaben wenn die Rechnungen auf die Firma ausgestellt sind. Wie will ein Angestellter dem Finanzamt darlegen, dass die Bewirtung der Gäste seiner Geburtstagfeier notwendige Kosten der Ausübung seines Berufes sind und nicht Bestandteil seines Privatlebens. Er kann von seinem Arbeitgeber zu keinem Zeitpunkt hierzu verpflichtet werden.
Beim nächsten Mal gehst du vorher zum Firmeninhaber und redest mit ihm über die Absicht der Ausrichtung einer Betriebsfeier. Dieser beschafft die benötigten Dinge über den Betrieb und Du ersetzt ihm seine Auslagen privatrechtlich. Firmenrabatt und Umsatzsteuer werden somit gespart und der Firmeninhaber schreibt die Kosten als Betriebsausgaben in der Buchhaltung ab.