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Hallo Getrud, da musst du zu deiner Bank gehen und gegen die Lastschrift Widerruf einlegen. Dann hast du das Geld sofort wieder auf deinem Konto. Das passiert leider viel zu oft und manche Menschen merken es vielleicht gar nicht. Warte dann noch mal einem Monat ab. Wenn die Telekom schon wieder abbucht, musst du sie mal anschreiben. Nach Buchungstag hast du 6 wochen lang Zeit, Widerruf einzulegen.
Das ist auf jeden Fall möglich. Es kommt darauf an, wofür du dich freischalten läßt bei deiner Bank.
Ich hänge unten einen Link dran. Das ist eine Internetseite, die ständig die Angebote der Banken vergleicht, also wer den höchten Zinssatz bietet. Schau dort mal nach.
http://dynamisch.vergleich.de/bg/scms/termingeld/liste.htm?Laufzeit=360&Betrag=10000&Variante=produktempfehlung2&MaxNum=50extcid=SGOJGAD050000000&track=admatics
Banken werben oft mit Krediten ab 4,99% oder noch niedriger. Aber die sind an die Laufzeit und Bonität gebunden. Du wirst von der Bank erst mal "geratet oder gescored", d.h. deine Bonität wird benotet. Das ist meistens ein sehr undurchsichtiges Verfahren. Ich schlage vor, dass du erst mal zu deiner Hausbank gehst und dir ein Angebot machen lässt. Damit kannst du später immer noch zu anderen Banken gehen und dir ein Gegenangebot machen lassen.
Dann ändert sich nicht viel für dich, vielleicht kannst du sogar Steuern sparen, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz über 25% liegt. Denn dann zahlst du für deine Zinsen lediglich diesen Steuersatz plus Soli, also ca. 28%. Wenn du unter dem Steursatz von 25% liegst, kann du dir die Differenz bei Finanzamt zurückholen.
Sicherlich wollen Banken eine Sicherheit für den Todesfall haben. Aber eine Lebensversicherung für eine Küche halte ich für übertrieben. Es gibt die Möglichkeit einer Restkreditversicherung. Du musst einmalig eine Betrag bei Auszahlung des Kredits bezahlen, nicht sehr viel Geld. Wenn der Kreditnehmer verstirbt, zahlt die Versicherung den Kredit an die Bank zurück. Frag mal nach einer solchen Versicherung.
Die Lebensversicherung beinhaltet eine Todesfallabsicherung, die eine Rentenversicherung nicht hat. Deshalb kommt bei der Rentenvers. am Ende mehr raus. Wenn du niemanden absichern willst/musst, dann nehme die Rentenversicherung.
hi biker,
nein, das bist du nicht. dafür ist ausschließlich der kontoinhaber verantwortlich. du darfst als bevollmächtigter auch keinen dispokredit aufnehmen, weitere vollmachten erteilen oder das konto auflösen.
Ein Testament kann grundsätzlich an jedem beliebigen Ort aufbewahrt werden. Weil ein Testament nach dem Tod auch gefunden werden soll, sollte es jedoch nicht zu gut versteckt werden. Neben der Aufbewahrung in der Wohnung bieten sich auch Banksafes an. Neben der privaten Aufbewahrung bieten die Amtsgerichte die Möglichkeit, privatschriftliche Testamente dort zu hinterlegen. Die Hinterlegung bietet gegen eine u.E. erschwingliche Gebühr folgende Vorteile: Das Testament ist dann davor geschützt, dass es von einer im Testament unbedachte Person vernichtet oder es schlicht nicht aufgefunden wird. Das Verwahrungsgericht benachrichtigt das Geburtsstandesamt von der Hinterlegung. Nach dem Tod muss das Sterbestandesamt das Geburtsstandesamt benachrichtigen. Das Geburtsstandesamt wiederum kann dann das Verwahrgericht informieren. So ist dann auch die Eröffnung des Testaments gesichert.
urwi60 hat recht! das sind z.Z. min. 0,5%!