Zusage von Beförderung rechtsverbindlich?

8 Antworten

Wenn du sagst, dass dir mündlich nur etwas in Aussicht gestellt wurde und insofern auch nicht fest zugesagt war, sehe ich da beim Arbeitgeber keine Rechtspflicht. In der Regel ist in den Arbeitsverträgen ohnehin festgelegt, dass mündliche Nebenabreden der schriftlichen Bestätigung bedürfen. Da sehe ich kaum Chancen, aber da ich auch kein Jurist bin, kann ich dir diese Antwort nicht rechtssicher geben, wende dich daher im Zweifelsfall an einen Anwalt um die Frage zu klären und lege dabei deinen Arbeitsvertrag im Rahmen des persönlichen Rechtsberatungsgesprächs vor.

Wie du angibst, ist deine Arbeitskraft wegen einer schweren Erkrankung über längere Zeit ausgefallen. Im Klartext ruht derzeit das Arbeitsverhältnis und da für den Arbeitgeber nicht ersichtlich ist wann und wie du danach wieder einsetzbar bist um deine vertraglich vereinbarten Pflichten zu erfüllen, gehe ich eher davon aus, dass dein Arbeitgeber ganz andere Optionen hierzu haben wird, die dir vermutlich noch weniger gefallen könnten. Aber frage doch bitte bei einem Anwalt für Arbeitsrecht nach.

Mündliche Zusagen (Vereinbarungen) sind grundsätzlich verbindlich (Vertragsfreiheit), sofern vom Gesetzgeber keine besondere Form vorgeschrieben ist; das deutsche Recht kennt nur wenige Anläße, in denen eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden muß oder eine andere stärkere Rechtsform vorgeschrieben wird (z. B. notarielle Beurkundung).

Das ist auch gegeben, wenn im Arbeitsvertrag stehen würde, daß Nebenabreden nur wirksam werden würden, wenn sie schrftlich erfolgen; diese Klausel ist unwirksam, da Arbeitsverträge i. d. R. als Formulararbeitsverträge (vorgegebene Vertragstexte mit weitgehenst gleichem oder ähnlichem Wortlaut werden für mehrere Arbeitnehmer verwendet) angesehen werden und sie der Inhaltskontrolle unterliegen.

Eine Individualvereinbarung geht immer einem Formulararbeitsvertrag vor und berührt diesen gar nicht. Die Klausel besitzt daher nur deklaratorischen Charakter (rechtsbezeugend).

Es müsste sich auch um eine konkrete Zusage (Vereinbarung) handeln und nicht als evtl. Absicht zu verstehen sein.

Das Problem einer mündlichen Vereinbarung ist aber die Beweisfähigkeit - wenn kein Zeuge anwesend war, steht Wort gegen Wort - hier kannst Du i. d. R. nicht nachweisen, daß der ArbG das tatsächlich zugesagt hat; vielleicht gibt es E-Mails, die ggf. Rückschlüsse auf eine mündliche Vereinbarung enthalten können, auch ohne das das explizit so dort drinstehen müsste; das wäre aber dann ein Anscheinsbeweis, der aber vor einem Abeitsgericht ggf. nicht ausreichen könnte.

ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht, dein AG muss mit weiteren Ausfällen deinerseits wegen der Krankheit rechnen - damit bist du für die Stelle nicht mehr geeignet.

Jetzt gibt es diese Stelle und leider haben sich die Umstände geändert.

genau das ist relevant

das sind alles nicht einklagbare Absichtserklärungen oder hast du schriftlich, dass die Stelle geschaffen wird und Du sie dann auch bekommst (sie könnte schließlich auch extern ausgeschrieben werden)

Nein leider nicht...

Eine rechtlich verbindliche Zusage für eine Beförderung gibt es nicht, sorry.