Ist das Mitfahren zum Einsatzort Arbeitszeit?

4 Antworten

Der Weg zu Arbeit ist keine Arbeitszeit.
Nur weil es hier eine Fahrgemeinschaft mit Firmenwagen gibt, ändert das nichts.
Es ist eher nett von Chef, euch da zu unterstützen, dass ihr nicht noch die finanzielle Belastung hinsichtlich des Sprits habt.

Anders ist es, wenn nach der ersten Baustelle eine zweite angefahren wird, der Weg dorthin ist Arbeitszeit.
Aber nach Hause wieder nicht.

Ok und wie ist es beim Fahrer? Hab mal gelesen das derjenige welcher fährt praktisch Arbeitzeit hat und die Mitfahrer sogesehen Freizeit? Gibt es ne rechtliche Grundlage zu deiner Aussage? Weil Betriebsstätte ist im Wohnort und in dem Szenario wird die Baustelle/Einsatzort direkt von zu Hause angefahren. 

kann ich mir nicht vorstellen, dass das jemand bezahlen kann. würde diese fahrzeit als arbeitszeit gerechnet, würde sich das ganze nicht rechnen.

oder anders: diese jobs würde es sonst nicht geben.

auch der fahrer bekommt keine arbeitszeit angerechnet, sondern höchstens einen gewissen betrag für die fahrerische tätigkeit. die firma wird das ganze als service für die mitarbeiter sehen, weil die mitarbeiter nicht selbst zur arbeitsstelle fahren müssen, sondern gefahren werden, ist doch voll der komfort.

annokrat

DAS müsste in deinem Arbeitsvertrag stehen: "Arbeitsort"

Arbeitsort ist deklariert mit Bundesrepublik Deutschland

@cb2riz2

Das kann so im Vertrag stehen, jedoch ist es etwas Anderes, wenn man die Steuergesetze bemüht.

Schau einmal unter http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/einsatzwechselttigkeit.html

nach, da ist einiges vernünftig erklärt.

Das Mitfahren ist allerdings -im Beschriebenen Fall leider - keine Arbeitszeit. Das Fahren - unter bestimmten Voraussetzungen leider - auch nicht. Begründung: Wenn der AG lediglich das Fahrzeug stellt, damit die AN am Einsatzort mit dem Werkzeug ankommt, ist das "Privatsache".

Wenn allerdings der Fahrer jeden Morgen die Einsatzpläne vom Chef bekommt und deshalb die Firma aufsucht. Oder das Firmenfahrzeug jeden Morgen bei der Firma abholen muß und abends wieder zurückzubringen hat, dann ist die Fahrzeit des Fahrers Arbeitszeit. Weil der Fahrer keinen Einfluss auf den Start und Zielort hat.

Einen schönen Sonntag noch

Gruß Uli

@elektromeister

Vielen Dank für die tolle Antwort. Plausibel und mit rechtlicher Grundlage versehen. 

Na - ganz neu hier!  man stelle sich vor diese Fahrten würde noch länger dauern, wo soll das enden? Oder während der fahrt würde ein Unfall passieren, dann würde die BG Ganz heftig dem Arbeitgeber auf die Finger klopfen, das ist Arbeitszeit!!!!!!!!!!!

Würde ein Unfall passieren zählt dies als Wegeunfall, das hat nix mit auf die Fingerklopfen seitens der BG zu tun. Es geht nicht um persönliche Meinungen/Empfindungen sondern welche rechtliche Grundlage es gibt um festzustellen ob es in diesem Szenario Arbeitszeit ist oder nicht.