Wohngeld und Verhinderungspflege

2 Antworten

Von der Krankenkasse bekommt man nichts abgesetzt und von der Pflegekasse auch nicht.

Sie bekommt, von der Pflegekasse eine Erstattung für die von dir erbrachte Verhinderungspflege ausgezahlt.

Deine Freundin muss dich ausbezahlen, du unterschreibst mit Name, Datum von bis und die Dauer der tgl. Verninderungspflege, so wie deine dadurch entsandenen Aufwebdungen auf die Quittung.

Diese Quittung reicht deine Bekannte dann bei der Pflegekasse zur Rückerstattung ein.

Machst du das gewerblich, so ist es anzumelden ( Gewerblich wird es dann, wenn du einen ausgewiesenen Stundenlohn berechnest) und es ist kompl. Steuer und sozialabgabenpflichtig und auch dem Amt zu melden.

Machst du es als Bekannte und in Nachbarschaftshilfe, so bekommt deine Bekannte nur eine pauschale Entschädigung von der Kasse für deine Aufwendungen für die Verhinderungspflege. Dann ist es melde und steuerfrei

Ja, das Einkommen musst du angeben. Es mindert deinen Wohngeldanspruch.

Griesuh  14.03.2015, 15:10

Muss sie nicht, so lange es nicht gewerblich ist.