Zuhause ausziehen Wohngeld von Arbeitsamt?

6 Antworten

Nein, die genügen bei weitem nicht.

Sicher nicht!

Ämter sind nicht für die Luxusprobleme von Jugendlichen zuständig.

Außerdem ist immer noch deine Mutter zu Unterhalt verpflichtet. Diesen muss sie aber nicht in Bar leisten. Es reicht auch, wenn sie dir Unterkunft und Verpflegung bietet. Dass du von deinem Gehalt dazu etwas zusteuern musst, sollte selbstverständlich sein.

Wenn deine familiäre Situation so schlimm ist, dass es tatsächlich nicht zumutbar ist, zu Hause zu bleiben, dann musst du dich ans Jugendamt wenden.

Die werden mit dir und deiner Mutter sprechen und Hilfe anbieten. Erst wenn das alles nicht fruchtet und das Jugendamt zur Erkenntnis kommt, dass du da tätsächlich nicht bleiben kannst, dann kann dich das Jugendamt anderweitig unterbringen. Das wird aber keine eigene Wohnung sein, sondern eher eine betreute Wohngruppe oder eine Pflegefamilie.


Wohngeld zahlt nicht die Arbeitsagentur. 

Aber mal unabhängig davon, auf Haushalte, zu denen ausschließlich Personen gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf BAB oder BAföG haben, ist das Wohngeldgesetz nicht anzuwenden.

Vom Amt bekommst Du nichts. In erster Linie sind Deine Eltern - und zwar beide - für Deinen Unterhalt zuständig bis zum Ende Deiner Erstausbildung.

Im Moment würde ich sagen das wird so nichts. Der Wille reicht alleine nicht und begründet nicht, warum du finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen solltest.

* Ich gehe mal davon aus, das du so um die 20 Jahre sein wirst. (Eher jünger oder?)