Woher kann ich rauskriegen, ob für meine Wohnung eine Baugenehmigung vorliegt?

5 Antworten

Das meint der alte Herr. Dann soll er mal.

Wir hatten es in unserer Gemeinde so, dass mal alle Häuser, die in Frage kamen von Gemeindeangestellten abgeklappert wurden, um nach Ausbauten zu suchen, die nicht gemeldet waren. Geschoßfläche - Grundsteuer etc.

Wenn die dann festgestellt haben, dass ausgebaut worden war, aber die Verhältnisse dafür ansonsten in Ordnung sind, musste man das nachträglich genehmigen lassen. Die Mieter konnten selbstverständlich wohnen bleiben.

Da Du die Wohnung gemietet hast, nehme ich mal an, dass sie dann nicht so schlecht ist, also ausreichend groß, Zimmerhöhen mit Mindesthöhen, Normaler Zugang zum Treppenhaus und nicht irgend eine Klapptreppe. Dann sollte wirklich alles in Ordnung sein. Du musst Dir also keinen Kopf machen.

Sollte es wirklich so sein, dass Du raus musst, aus welchem Grund auch immer, dann muss der Vermieter für Deine Mehrkosten aufkommen. Normalerweise gibt man Dir aber auch dafür dann eine vernünftige Frist.

Nosferatu1991 
Fragesteller
 28.12.2021, 18:47

Danke :)

Hallo Nosferatu,

wenn du beim Bauamt etwas einsehen möchtest, dann brauchst du ein begründetes Interesse. Dies hat zum Beispiel der Eigentümer - du nicht.

Wenn du nichts lostreten möchtest, dann kannst du nichts machen.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Nosferatu1991 
Fragesteller
 28.12.2021, 18:18

Okay, alles klar, vielen Dank! Ich wünsch dir einen guten Rutsch in 2022😊

Das wird es aber wenn du nachfragst.Es gibt leider immer Neider, die was melden, wenn irgendwo was gebaut wird.Wenn der Hausbesitzer das Dach ohne Genemigung ausgebaut hätte, um es zu vermieten, hättest du nicht einziehen können.

Nosferatu1991 
Fragesteller
 28.12.2021, 18:20

Mir soll es im Grunde egal sein, ich will nur vermeiden, dass die generell irgendwann hier klopfen und ich dann bor dem Aus stehe, im Falle des Falls

Beim zuständigen Bauamt kannst du das überprüfen lassen. Aber das macht natürlich nur Sinn, wenn du mit der Wohnung und/oder dem Vermieter unzufrieden bist.

Nosferatu1991 
Fragesteller
 28.12.2021, 18:13

Danke für die fixe Antwort. Ich möchte jetzt halt wie gesagt auch nicht unnötig Stress anfangen, denn selbst wenn sich das als legal genehmigte Wohnung herausstellt, würde es auf einmal alles ändern, wir kommen eigentlich ganz gut zurecht

DerHans  28.12.2021, 18:15
@Nosferatu1991

Wie gesagt, wenn du mit der Wohnung sonst zufrieden bist, erreichst du höchstens, dass du dir eine neue Bleibe suchen darfst.

Da geh doch mal zum Grundbuchamt und bitte um Einsichtnahme in das Grundbuch. Zum Nachweis des berechtigten Interesses nimm den Mietvertrag mit . Da dürfte / müsste ein Eigentümer für diese Wohnung eingetragen sein.

Gerhart  29.12.2021, 07:33

Diese Auskunft wird der FSnicht bekommen.

albatros  29.12.2021, 11:03
@Gerhart

Aber der FS / Interessent bekommt Auskunft (kostenlos durch Einsicht), wer der Eigentümer ist. Draus ließe sich ableiten, ob hier überhaupt ein Eintrag auf seinen Namen vorliegt.

Gerhart  29.12.2021, 12:59
@albatros

Der Dachgeschossausbau wird nicht im Grundbuch nachgewiesen. Lediglich Name des Eigentümers und Flächenangabe des Grundstückes in der Abteilung 1 des GB.

albatros  29.12.2021, 16:22
@Gerhart

Genau das meine ich. Möglicherweise steht ja der Vermieter überhaupt nicht im Grundbuch, da ja die Wohnung angebl. offiziell überhaupt nicht existiert.

Gerhart  29.12.2021, 22:36
@albatros

Aber das Haus existiert. Ob es sich um eine Eigentumswohnung im Dachgeschoss handelt, schreibt der FS nicht.