Wo Erbpachtvertrag (Abschrift) anfordern?

5 Antworten

Den kann der Verkäufer beim Grundbuch einfordern oder er nimmt Kontakt mit dem Grundstückseigentümer auf.

Er ist mir allerdings schon etwas suspekt: er inseriert ein Objekt und kennt die Vertragsgrundlage nicht?

Manche Erbpachtverträge erfordern zum Verkauf die Zustimmung des Eigentümers.

https://www.gesetze-im-internet.de/erbbauv/BJNR000720919.html

§ 5.

Wenn er den Vertrag nicht kennt, wie hat er ihn dann erfüllt? Was kommt hier an Rückständen auf dich zu.

Du bist hier nicht „nur“ mit einem Kaufpreis durch! In dem Gesetz steckt das Wort PACHT!

Hallo,

du brauchst eine Vollmacht des Eigentümers, dass du das Grundbuch einsehen darfst. Damit gehst du zum zuständigen Grundbuchamt und lässt dir die Grundakte zeigen. Darin sollte der Vertrag abgeheftet sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Den Erbpachtvertrag muß dir dein Verkäufer aushändigen. Das ist nicht dein Part. Ohne den kann er die Immobilie eben nicht verkaufen.

Vielleicht steht etwas im Grundbuch? Auskunft bekommt jedoch nur der Verkäufer.

Der Verkäufer muß doch seinen Vertragspartner kennen. Wem gehört denn das Land, auf dem das Haus steht? An wen bezahlt der Verkäufer die Pacht? Mit dem hat er diesen Erbpachtvertrag.

Laß dir mal keinen Bären aufbinden.

Gegenfrage - wer ist Grundstückseigentümer ? Und der Eigentümer kann Euch auch weiterhelfen.

Der Hauseigentümer weiß ja auch an wen er die vierteljährliche ?? Pachtsumme bezahlt.

Allerdings ist nicht gesichert, wenn der jetzige Pächter sein Eigentum veräußert, dass die Kommune ( Eigentümer ?? ) erneut verpachtet. Ob hier nicht ein Vorkaufsrecht für den Verpächter eingetragen ist.

Eigentümer ist die Kirche. Also direkt an Sie wenden?!

@Crush87

Dann muss die örtliche Gemeindeverwaltung Dir auch sagen können wo diese Pachtverträge verwaltet werden - lasse Dir bitte die genaue Nummer ( s. Verwendungszweck bei der Überweisung / Abbuchung vom Immobilienbesitzer nennen.)

@wilees

Nur ich betrachte es als Aufgabe der Immobilienverkäufers Dir diesen Vertrag zu besorgen - der will verkaufen - also nicht Deine Aufgabe. Zudem darf Dir die Kirchenverwaltung diesen Vertrag gar nicht aushändigen - Datenschutz.

Beim damals beurkundenden Notar bzw. der Aktenverwahrstelle. Außerdem muss das Grundbuchamt eine Ausfertigung haben, da diese die Eintragungsgrundlage des Erbbaurechts ist.