Wieviel Geld darf man für BaföG gespart haben?

8 Antworten

Jedes Einkommen und alle Rücklagen deiner Eltern, Großeltern, aber vorallem Deine direkten Ersparnisse werden dabei berücksichtig, du wirst definitiv weniger Bafög erhalten. Wie viel, kann ich nicht sagen. Lass die Finger davon, wenn du nichts davon hast. Ich habe mich auch immer geärgert, dass man sich finanziell komplett nackig machen muss, aber das sind nun leider die regeln

Steeler  05.10.2012, 13:23

Dass das Vermögen der Eltern oder gar der Großeltern bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt wird, wäre mir neu. Da würde mich mal die Rechtsgrundlage für Deine Behauptung interessieren ...

Yhridleya  05.10.2012, 14:40

das vermögen der großeltern spielt überhaupt keine rolle fürs bafög. das wäre ja noch schöner, wenn plötzlich alle möglichen verwandten für dein studium aufkommen sollten. die eltern sind normalerweise verantwortlich und keiner sonst. das geld deiner eltern wird also klar mit einberechnet, darum geht es ja gerade: können deine eltern dein studium nicht selbst finanzieren, müssen sie auf bafög zurückgreifen und dann müssen sie auch nachweisen (alles offenlegen), dass sie wirklich nicht genug geld für dein studium haben. alle anderen sind auf bafög nicht angewiesen bzw. haben kein recht, welches zu bekommen, selbst wenn das gehalt der eltern nur knapp drüber liegt, dass man kein bafög bekommt.

zu der frage selbst: wenn es dein konto ist, wird das geld auch vom bafögamt mit eingerechnet bzw. musst du es mit angeben. tust du es nicht und sie bekommen es raus, gilt das als betrugsversuch und du musst das bisher erhaltene bafög zurückzahlen (ggf. noch eine geldstrafe?!). es sollte also lieber ein anderer vertrauenswürdiger mensch dafür genommen werden. oder aber deine oma überweist es dir (oder gibt es dir in bar) und du hebst es ab und legst es zur seite. du sollst beim bafögamt zwar auch deine ersparnisse angeben, die du daheim bzw. im portemonnaie hast, aber das können sie weniger gut überprüfen. insgesamt gesehen ist das alles jedoch sicher nicht rechtens. wenn der exmann deine oma geschlagen hat, lässt sich da doch bestimmt was machen, dass er kein erbe erhält?! euer rechtsfutzi sollte das eigentlich besser wissen, als euch solche schwammigen vorschläge zu unterbreiten. ggf. solltet ihr mal zu einem anderen gehen und euch ordentlich beraten lassen, denn sonst kann das evtl. ziemlich nach hinten losgehen und dann gibts nur noch mehr probleme.

Hi Hallo!

Du spricht von Erbe - erben kann man erst wenn einer stirbt!

Da deine Oma noch lebt kann sie ihr Geld beliebig verschenken - das ist die Wahrheit - darüber muss sie nicht Buch führen oder um Erlaubnis bitten. - Sie darf das nur nicht offiziell vererben.

Sie kann z.B. bei Daueraufträge vermerken: eine kleine Freude oder gönne dir was,etc. Verschenkung wird zwar versteuert, aber an eigenen Kindern müsste die Summe sehr hoch ausfallen!

Und BAföG: Anders als bei dir, müssen deine Eltern deren Sparbücher nicht offen legen - sie müssen nur Angaben über deren Einkommen machen. Also: Gehalt, Miete-und Pachteinnahmen sowie Zinsgewinn - bei Wertpapiere,etc. Über das was sie sich selbst Monat für Monat angespart haben, müssen sie keine Angaben machen.

Ich rate: Die Oma soll deiner Mutter hin-und wieder Geld geben, bis die Summe erreicht wird, die sie verschenken will. -

Grobe Vorstellung: Sie kann ihr Geld auch verbrennen, verspielen oder im Klo runterspülen - solange sie gesetzlich ihr Geld verwalten darf...

Deine Mutter darf ihr gegenüber keine 'Ebschein/Schuldschein' unterschreiben - sonst muss sie später dafür gerade stehen, d.h. Pflichteil des Erbes auszahlen.

Der Freibetrag liegt bei 5.200.-€. Alles was du mehr auf einem Konto hast, das auf deinen Namen läuft wird dir vom BaFöG abgezogen. Dabei wird das, was du auf dem Konto mehr hast auf 12 Monate umgerechnet. Also hast du 10.000.-€ auf dem Konto, dann werden davon 4.800.-€ genommen und durch 12 geteilt. Macht 400.-€ und diese 400.-€ bekämst du dann weniger BaFöG pro Monat.

Wobei mir der Vorschlag des Rechtsbeistands deiner Großmutter etwas dubios vorkommt. Das soll nicht auffallen, weil du einen anderen Familiennamen trägst? Ihr Ex-Mann und dein Onkel sind doch nicht dämlich. Die werden doch wissen wie du mit Nachnamen heißt. Wenn heraus kommt, dass deine Oma das macht um ihren Ex-Mann und deinen Onkel ihren Pflichtteil vorzuenthalten, dann wird das ein Schlag ins Wasser, weil das nicht zulässig ist. Ihren Ex-Mann könnte man als erbunwürdig erklären lassen, wenn er sie geschlagen hat.

Du darfst einen Freibetrag von 5200 Euro haben, alles was darüber liegt musst Du für Deinen Unterhalt aufwenden... es wäre also keine gute Idee des "Rechtsbeistandes", das Geld der Großmutter bei Dir zu bunkern.

(Allerdings scheint der Rechtsbeistand ohnehin nicht allzu "kompetent", denn sonst wüsste er, dass ein "Ex-Mann" nicht mehr erbberechtigt ist und ein leiblicher Sohn seinen Pflichtteil einklagen kann...)

Die Rechtsprechung sagt: Inhaber ist derjenige, auf dessen Namen das Konto läuft. Eine "stille Treuhand" ist denkbar, muss aber zweifelsfrei nachgewiesen werden; es kann ja auch ein Geschenk o.ä. gewesen sein. Die Beweislast für Deine Behauptung, dass das Geld auf Deinem Konto gar nicht Dein Geld ist, liegt bei Dir, weil Du mit der Kontoeröffnung den "Anschein erweckt" hast, dass das auch Dein Geld ist. Eidesstattliche Versicherungen reichen da allein nicht aus; die wären wohlfeil.

Die Vermögensfreigrenze liegt normalerweise bei 5.200 €. Was darüber liegt, mindert das BAföG, ggf. bis auf Null.