Wiederspeuch gegen nichtbestehen der Probezeit(Schule)?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann man nach einer Versetzung in die 8te noch einspruch einlegen...?

Ja, man kann, der Rechtsbehelf nennt sich aber Widerspruch. Bevor man ihn einlegt, sollte man sich zuerst die Grundlage für die Ablehnung ansehen, das ist nämlich § 58 Abs. 1 und Abs. 3 der Realschulordnung:

(1) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die wegen Note 6
in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern das Ziel der jeweiligen
Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis
ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn sie in den
Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und in dem jeweiligen
gruppenspezifischen Wahlpflichtfach nach § 68 Abs. 1 Satz 1 keine
schlechtere Note als einmal Note 5 haben und die Lehrerkonferenz zu der
Auffassung gelangt, dass die Schülerinnen und Schüler die Mängel in den Fächern, in denen sie keine ausreichenden Leistungen erzielt haben, in absehbarer Zeit beheben werden.

(3) Die Probezeit dauert im Fall des Abs. 1 bis
zum 15. Dezember [...]. Sie kann von der Klassenkonferenz in besonderen Fällen um höchstens zwei Monate verlängert werden. Die Lehrerkonferenz entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler die Probezeit bestanden hat oder zurückverwiesen wird.

Die Lehrerkonferenz sieht wohl bei dir keinen besonderen Fall, um deine Probezeit zu verlängern, der dürfte eher bei längerer Krankheit zutreffen. Man muss zwar einen Widerspruch nicht begründen, es ist aber häufig sinnvoll, vor allem wenn du die Schule auf bestimmte Punkte hinweisen möchtest, die sie deiner Meinung nach falsch beurteilt haben.

Nun ist das Problem: Es reicht nicht, der Zurückverweisung in die niedrigere Jahrgangsstufe zu widersprechen, weil die Schule bestimmt nicht aus Angst ihre Meinung ändert. Deswegen ist es sinnvoll zu wissen, was gegen dich vorliegt, es sei denn, du hast schon einen umfangreich begründeten Bescheid erhalten. Ansonsten kannst du es herausfinden, indem du um Einsicht in deine Schülerakte oder in das Protokoll der Lehrerkonferenz bittest. Abhängig davon, was dort steht, kann ein Anwalt eventuell sogenannte Ermessensfehler, also eine falsche Beurteilung der Situation erkennen und das entsprechend im Widerspruch begründen.

Du und deine Eltern könnt den Widerspruch mit einer Begründung auch selbst schreiben, es ist halt fraglich, ob das etwas bringt, wenn man nicht weiß, wo man nach Fehlern suchen muss. Im Allgemeinen ist der Beurteilungsspielraum bei Lehrern recht weit, sodass die Benotung unter keinem Aspekt mehr vertretbar sein darf, um zu einer Aufhebung der Note zu führen.

Falls du es versuchen willst und du schon einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung (also wann und wie der Widerspruch eingehen muss) bekommen hast, hast du eine Frist von einem Monat. Falls nicht, hast du sogar ein Jahr Zeit. Wenn es dir ernst ist, kannst du ja deine Eltern bitten, einmal mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen, der euch über die Erfolgsaussichten aufklären wird.

playmaxx99 
Fragesteller
 24.12.2015, 01:47

Danke für ausführliche Antwort! Wo beantragt man den so eine "Akteneinsicht" & "Protokoll" ?

adk710  24.12.2015, 15:21
@playmaxx99

Bitte, gerne. Erster Ansprechpartner sollte das Sekretariat sein, wo du einfach danach fragen kannst. Schriftlich würde ich das zunächst nicht machen. Die Einsicht in deine Schülerakte sollte auch problemlos möglich sein, beim Protokoll der Lehrerkonferenz könnte es sein, dass da noch was über andere Schüler drinsteht, sodass erst eine geschwärzte Kopie gemacht werden muss.

Ich habe dir mal als Beispiel einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München rausgesucht: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2011-N-30183

Der Sachverhalt spielt zwar am Gymnasium, es geht aber auch um das Vorrücken in die 9. Klasse, das dem Schüler verwehrt wurde. Dagegen hat er dann durch einen Rechtsanwalt den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, dass er vorläufig die 9. Klasse besuchen darf.

Der Antrag wurde abgelehnt, u.a. aus diesen Gründen (siehe unter II. den zweiten Absatz):

Art. 52 Abs. 3 BayEUG sieht demnach bei der Leistungsbewertung keine strikte Bindung an eine rechnerische Gesamtnote vor; es handelt sich vielmehr bei der Notengebung um eine spezifisch fachlich-pädagogische Entscheidung, bei der der Schule ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer pädagogischer Beurteilungsspielraum zusteht. Gerade im Grenzbereich einer rechnerischen Gesamtnote um 4,5 muss die fachlich-pädagogische Entscheidung über die Notengebung der Schule überlassen bleiben [...]. Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher im Bereich dieser Entscheidungen auf die Überprüfung, ob die Schule bei ihrer Entscheidung den Sinngehalt der einschlägigen schulrechtlichen Vorschriften verkannt hat, ob sie frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat und ob die der Entscheidung zu Grunde liegende pädagogische Wertung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt ist, die - soweit notwendig - vollständig ermittelt wurden und einer sachlichen Überprüfung standhalten; schließlich muss die pädagogische Beurteilung in sich schlüssig und nachvollziehbar sein und darf den Erfordernissen rationaler Abwägung nicht widersprechen [...].

Einfach ausgedrückt: Der Lehrer hat im Gegensatz zum Gericht eine pädagogische Ausbildung, also ist er grundsätzlich der Fachmann für die Leistungsbeurteilung. Ein Gericht versteht davon zu wenig und war außerdem bei der Beurteilung nicht dabei, deshalb wird es solche Entscheidungen nur dann aufheben, wenn sie überhaupt nicht nachvollziehbar sind, weil sie z.B. von falschen Voraussetzungen ausgehen, als Beispiel: Ein Schüler war zwei Wochen krank, wird an seinem ersten Tag über die letzte Unterrichtsstunde abgefragt und bekommt eine Sechs, weil der Lehrer der Meinung ist, er hätte ja den Stoff auch während seiner Krankheit vom Banknachbarn erhalten und lernen können.

Ob solche Fehler auch bei dir vorliegen, ist aufwändig zu ermitteln (siehe nur die Vorgeschichte des Verfahrens unter I.) und die Aussicht auf Erfolg wird auch ein Rechtsanwalt nicht ganz sicher beurteilen können.

adk710  25.12.2015, 17:23

Danke für die Auszeichnung!

playmaxx99 
Fragesteller
 27.12.2015, 01:48

für hilfreiche Antworten gerne ;)

Also um vor Gericht die Note eines Lehrers anzufechten, brauchst du schon ziemlich starke Argumente, bzw. Belege, dass der Lehrer tatsächlich falsch bewertet hat.

Das sehe ich in deinem Fall allerdings nicht.

Weder ein schlechter Klassendurchschnitt (Chemie), noch ein kranker Mitschüler (Ethik), noch eine subjektiv andere Einschätzung (Englisch) können belegen, dass der Lehrer falsch bewertet hat.

Ich fürchte, du wirst dich mit der Situation abfinden müssen.

LG und frohe Weihnachten

MCX

Also ich kenne einiger solchen Situationen und weiß das es in besonderen Fällen ging, dass man Widerspruch einlegen konnte. Vor allem das mit den Referats Noten sind vollkommen ungerechtfertigt, da du ja am besagten Leistungsnachweis Tag erschienen bist. Also anfechtbar ist relativ vieles, du müsstest nur die richtige Person erwischen, bei der du diesen Widerruf machen willst. Meiner Meinung nach geh zum Vertrauens bzw Beratungslehrer und zum Klassenleiter und spreche diese Themen mal an. Ansonsten noch weiter höher - Fachbetreuung in den besagten Fächern oder auch Direktor bzw Direktorin. Letztendlich sogar der Kultus je nachdem welche Ergebnisse du nur aus den folgenden bekommst.

Bleib auf jeden Fall dahinter! Und lass dich nicht davon abbringen! Viel Glück :-)

playmaxx99 
Fragesteller
 23.12.2015, 22:47

Dankeschön

Deine Noten sagen doch alles aus. Wofür dann einen Wiederspruch? Der wäre zwecklos.

playmaxx99 
Fragesteller
 24.12.2015, 14:58

was sagen meine noten denn bitte aus ? sind sie zu unrecht gegeben worden...das sagen die nicht aus...

du kannst versuchen mit ner vertrauenslehrerin oder so zu reden und die redet dann mit den lehrern etc.. sollte klappen wen du beweise hast je nach dem wie deine eltern dich unterstützen und dein schulleiter dich suportet wenn deine eltern ihm klar machen das sie dich in der 9ten wollen kann er nicht mehr viel machen