Wiederherstellung des Gehweges nach Neubau. Wer zahlt?

2 Antworten

Bis zum Grundstück ist der Leistungsträger verantwortlich.Legt zB.der Stromanbieter sein kabel bis zur Grundstücksgrenze(Sicherungskasten)ist der Eigentümer bzw der Bauträger für den Hausanschluß verantwortlich.Eben so telecom,Ab.-und Zuwasser usw.Die machen auch den Weg zu.

Die Kostren für die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen respektive vorherigen Zustand trägt primär immer der Eigentümer des Grundstücks. Ob dieser ewinen Regressanspruch gegenüber dem Bauträger geltend machen kann, hängt von diversen Faktoren ab. -> Anwalt.