Widerruf der Verpflichtungserklärung bei der Bundeswehr in den ersten 6 Monaten, wie verhält es sich mit Hartz 4?

2 Antworten

Da du schon min.25 bist, kann es max.eine 3 monatige Sanktion über 30 % der maßgeblichen Regelleistung für den Lebensunterhalt geben, diese beträgt derzeit für einen Single / alleinerziehenden 416 € und davon würden dann 30 % gekürzt, deine angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und dein KK - Beitrag würden zusätzlich dazu kommen !

Die Frage ist, ob es überhaupt zu einer Sanktion kommen darf, weil es bei einer Aufgabe einer Selbstständigkeit auch keine Sanktion geben darf, es handelt sich bei dir ja um keine versicherungspflichtige Beschäftigung die du dann aufgeben würdest.

Wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst herbei führst, bekommst du selbstverständlich die Sanktion.

Wer hindert dich denn daran, dir zuerst eine andere Arbeit zu suchen und dann nahtlos zu wechseln?

Es geht mir um die Frage, ob ich eine 100% Sanktion bekomme oder eine 30% vom Regelsatz, da ich über 25 Jahre alt bin.

Wer hindert dich denn daran, dir zuerst eine andere Arbeit zu suchen und dann nahtlos zu wechseln?

Die Frage ist ein Witz, oder?
Falls sie ernst gemeint war, ist dir bewusst wie das bei der Bundeswehr läuft? Einfach so kündigen ist unmöglich, nachdem die Probezeit vorbei ist. Je nachdem wie lange er sich verpflichtet hat, würde er erst einmal in der Bundeswehr fest sitzen, bevor er da weg kann. Wenn er zum Beispiel in der Feldwebel Laufbahn ist, hat er sich auf mindestens 12 Jahre verpflichten müssen. Das bedeutet weitere 11 1/2 Jahre einen Beruf ausüben müssen, der ihm nicht gefällt.

Darum ist es ja so wichtig noch in der Probezeit zu entscheiden ob man länger bleiben möchte oder eben nicht.

@Wolframm

Diese Konsequenz kennt man aber, wenn man sich "verpflichtet". Dann kann man nicht anschließend kommen und nach Hartz IV rufen. Bzw. jammern, dass man selbstverständlich eine Sperre zu erwarten hat.