Werbeaktion mit Sprühkreide - erlaubt oder nicht?

4 Antworten

Urteil vom Amtsgericht Wiesbaden (Az. 93 C 6086/05-17):

Hier wurde es Kindern erlaubt, die mit Kreide den Gehweg bemalten. Der Hauseigentümer klage dagegen. Er verlor, weil auch die Richter meinten, dass normale Straßenkreide vom Regen weggewaschen würde.

Aber wie das in der Juristerei so ist: Kein Fall ist wie der andere. Ein kleines Detail kann einen Richter zu einem völlig anderen Urteil veranlassen. Und Rechtssicherheit kann dir nicht einmal ein Anwalt geben.

AngeliqueGolon 
Fragesteller
 25.03.2012, 22:30

Danke! Ich könnte mir vorstellen, dass es bei Werbung komplizierter ist...

Wie bei einigen derartzigen Maßnahmen, die man neudeutsch gerne als "Guerilla-Marketing" bezeichnet, bewegt man sich auf rechtlich dünnem Eis. Die Methode mit Kreide ist dabei noch eher angreifbar, da mit einem Fremdmaterial ein Eingriff in das öffentliche Bild vorgenommen wird. Es gibt eine ... sehr schöne Alternative, bei der man dem Stadtbild nichts hinzufügt... sondern im Gegenteil Schmutz entfernt. Schau mal hier: http://www.blog.tocki.de/2010-06-17/reverse-graffiti/ Zitat zur Rechtslage: "“Da der Untergrund nicht bemalt oder anderweitig verändert wird, sondern lediglich partiell gereinigt ist, wird Reverse Graffiti meist als legal betrachtet. Diese Frage ist jedoch nicht abschließend geklärt.” (Wikipedia) Aber wie von kosy3 bereits erwähnt: es gibt de facto KEINE 100%ige Rechtssicherheit für diese Fälle. Von daher - viel Glück und viel Erfolg!

das ist sicher nicht erlaubt. ihr könnt nicht einfach Flächen, die euch nicht gehören, besprühen.

mychrissie  26.04.2012, 10:55

Dann wäre ja auch Pflastermalerei verboten, weil die Fußgängerzonen kein privater Grund sind. Es findet aber immer wieder unter den Augen der Gesetzeshüter statt.

Habe vergessen zu erwähnen, dass die Kreide mit dem Regen weggewischt wird! Ist also nichts dauerhaftes!