Wegen Kindesunterhalt?


16.02.2020, 20:41

Steuerbrutto war gemeint.

1 Antwort

Man geht vom Bruttoeinkommen eines Jahres aus. Zieht sämtliche Abgaben ab wie Kranken- Pflege- und Rentenversicherung und die Steuerlast und erhält dann das Nettoeinkommen (also die Summe, die auf der Jahresabrechnung am Ende raus kommt). Ebenso wird eine Steuererstattung dazu gezählt etc.

Davon kann man dann nochmal mind. 5% Pauschale abziehen und ggf. weitere Abzüge vornehmen, so dass man auf das bereinigte Netto kommt. Und das ist die Rechengrundlage.

Was Einkommen ist und was abgezogen werden kann, kann man den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen.

Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen.

https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/unterhaltsleitlinien/unterhaltsleitlinien-2020/unterhaltsleitlinien-hamm-1-1-2020.pdf

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Das gilt zumindest für "normale" Arbeitnehmer. Bei Selbstständigen wird in der Regel das Einkommen der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt.

Danke, das war ja sehr ausführlich. Zu den pauschalen Abzügen... Welche gegebenenfalls-Abzüge kann Mann denn noch machen als Unterhaltszahler ohne Wohneigentum und Schulden von der Exfrau an der Backe. Vielen Dank für die Hilfe. Lg

@Martinho183

Schau mal bitte in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines OLGs. Man kann bis zu 4% des Brutto zusätzlich als Vorsorgeaufwendungen abziehen (aber nur, wenn man wirklich Vorsorge bezahlt!), man kann die tatsächlichen Kilometer abziehen, wenn man ansonsten nicht zur Arbeit kommt (dann die Kilometer und nicht die 5% Pauschale). Man kann Reinigung Arbeitskleidung und Gewerksschaftsbeiträge absetzen etc. Vorrangige Unterhaltspflichten. Manche OLGs gestehen Schuldenabzug zu..

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

@Kessie1

Vielen Dank für die Hilfe.