Wasserschaden im Haus(durch Heizung) durch Schwarzarbeiter..

18 Antworten

Das ist eines der Probleme der Schwarzarbeit. Den "Schwarzen Peter" hast Du. Wenn die Arbeiten nicht fachgerecht gemacht wurden zahlt die Versicherung für mangelhafte Arbeiten nicht. Wäre ja noch schöner, Du sparst Geld und die Versicherung soll Dir eine fachgerechte Arbeit finzanzieren und zusätzlich den Schaden regulieren. Dass da irgend etwas nicht stimmt merkst Du selber.

Die Versicherung braucht eine Rechnung! Versicherungen lassen es sich NIE entgehen etwas nicht zu bezahlen!

Und da greift das Sprichwort erneut!

"Wer billig kauft, kauft zwei mal!

Die Versicherung interessiert es schon, ob da vorher dran gearbeitet wurde - genau aus diesem Grund sollte man eine Fachfirma beauftragen.

Schwarzarbeit schädigt die ohnehin schon marode Wirtschaft noch mehr!

Grds. hätte der Verursacher den entstandenen Schaden zunächst dem Geschädigten gegenüber zu ersetzen. Dem wäre es nämlich egal, wie es dazu kam :-)

Da ja die Vereinbarung mit den Handwerkern nichtig ist, wird sich die PHV von Leistung freisprechen können.

Allerdings bestünde ein theoretischer Ersatzanspruch der Ausbesserungsarbeiten gegen den Schwarzarbeiter. Der BGH hat ausgeurteilt, dass der sich der sich aus Rechtsgrund Treuwidrigkeit nicht auf die Gesamtnichtigkeit des Werkvertrages berufen dürfe. Die Folgen mangelhafter Werkleistungen lassen sich nämlich durch die Regeln der Rückabwicklung eines nichtigen Vertrages nicht mehr sinnvoll bewältigen - und das wiederum sei ungerecht.

BGH, Az.: VII ZR 42/07 und Az.: VII ZR 140/07.

Nur: Da dem hohe Bußgelder und der Verlust des Versicherungsschutz drohen, wird der die Arbeiten natürlich bestreiten :-(

Also zurück auf Anfang: Die Ausbesserungskosten trägt im Zweifel immer der Auftraggeber als Schadensverursacher selbst :-(

G imager761