Was geschieht mit Gutscheinen, nachdem der Aussteller der Gutscheine verstorben ist, muss der Erbe zurückzahlen?

1 Antwort

Ich versteh jetzt nicht, warum du dein Geld wieder haben willst. Die Ware oder die Leistung, für die der Gutschein ausgestellt wurde, ist doch schon bezahlt, du musst da nur einlösen. Und das kannst du auch, wenn der Aussteller verstorben ist.