Mutter verstorben - Erbe abgelehnt. Wer muss die Wohnung renovieren und ausräumen?

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Wer übernimmt Vermieter-Forderungen bei Ausschlagung der Erbschaft?

Sollte kein Erbe die Erbschaft des verstorbenen Mieters angetreten oder sich kein gesetzlicher Erbe gefunden haben, geht der Nachlass (die Erbschaft) auf den Landesfiskus über. Dies bedeutet, dass automatisch das Bundesland, in dem der verstorbene Mieter seinen letzten Wohnsitz hatte, die Erbschaft als gesetzlicher Erbe mit allen Rechten und Pflichten antritt.

In dem Fall hat der Fiskus auch für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen einzutreten. Allerdings beschränkt sich die Haftung des Fiskus auf die Höhe des Nachlasses. Im Falle von offenen Mietverbindlichkeiten bedeutet dies, dass der Fiskus diese Verbindlichkeiten dem Vermieter gegenüber nur bis zu der Höhe auszugleichen verpflichtet ist, wie es die Verwertung des Vermögens oder der Wertgegenstände ermöglicht. Der Vermieter kann auch zum Zwecke der Sicherung seiner offenen Forderungen das sogenannte „Vermieterpfandrecht“ gemäß § 562 BGB ausüben. Sollten darüber hinaus weitere Forderungen des Vermieters mangels Masse nicht beglichen werden können, bleibt der Vermieter auf diese Kosten sitzen.

Sobald sich abzeichnet, dass sich kein Erbe findet, empfiehlt es sich für den Vermieter das Mietverhältnis aufzukündigen. Anderenfalls würde der Mietvertrag weiterlaufen und die Wohnung wäre nicht weiter vermietungsfähig. Die Kündigung ist an den Landesfiskus bzw. das örtlich zuständige Nachlassgericht des Amtsgerichts zu richten. Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt gleichwohl noch Erben finden, wirkt die Kündigung trotzdem fort. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist steht dem Vermieter ein Recht zum Betreten der Mietwohnung nicht zu.

http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/28-rechtliche-besonderheiten-beim-tod-des-mieters.html

Du hast das Erbe abgelehnt, somit hast Du auch den Mietvertrag abgelehnt (würde ich jetzt mal sagen). Abgelehnt ist Abgelehnt, der soll seine Wohnung selber renovieren!

Wenn das Erbe ausgeschlagen wird muß der Vermieter die Kosten die nach der Auflösung nicht gedeckt werden können tragen.Allerdings darf man dann auch nicht in die Wohnung und vor allem darf man nichts aus der Wohnung nehmen.

Du musst innerhalb einer Frist von 6 Wochen schriftlich erklären, dass Du das Erbe ausschlägst. Sonst erbst Du automatisch. Wenn Du das Erbe nicht antrittst, hast Du auch keine Verpflichtungen aus dem Erbe. Allerdings hast Du auch keine Ansprüche, wenn sich in der Matratze die Goldbarren finden ;-)

hi,

Nachdem du das erbe ausgeschlagen hast oder es noch tun wirst brauchst du überhaupt nichts tun. Der vermieter hat keinen anspruch darauf das ihr die Wohnung ausräumt und renoviert. hast du die Schlüssel für die Wohnung?? Hol euch die Dinge noch raus die ihr vieleicht haben wollt.

ein Mietvertrag endet immer mit dem Tod des Mieters. In diesen fall trägt der Vermieter alle Kosten und er allein entscheidet was mit den sachen deiner Mutter geschied. Du hast dann allerdings keine rechte auf irgendetwas von den sachen deiner Mutter.

Haltet euch ruhig.Lass ihn streiten aber haltet euch bitte still.

Mein Beileid an Dich.

Lg.

sassenach4u  25.08.2014, 15:59

Irrtum, der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod, er ist zu kündigen. Die Erben treten in den bestehenden Vertrag ein.

Hier ist es der Staat, sonst wären es eben die Erben., die im Rahmen des ordentlichen Kündigungsrechtes auch die Mietzahlungen weiter übernehmen müssen. Wie soll man auch sonst die Wohnung so schnell räumen- hättest du Recht?