Was denkt ihr? Hat es, wie Thilo behauptet, einen Kaufvertrag gegeben oder muss der Kauf-vertrag schriftlich erfolgen, wovon Jakob ausgeht?

3 Antworten

Da beide volljährig sind und nichts darauf hindeutet, daß sie trotz Volljährigkeit nicht voll geschäftsfähig sind und dadurch, daß zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben worden sind, ist der Kaufvertrag gültig. Ebenso gilt Vertragsfreiheit, was Form- und Typenfreiheit grundsätzlich einschließt. Es ist nicht erkennbar, daß der Vertrag an irgend eine Form etc. gebunden wäre. Die mündliche Vereinbarung reicht somit vollkommen aus.

Zunächst einmal bedarf ein Kaufvertrag nicht der Schriftform.

Allerdings ist die Frage nicht eindeutig gestellt.

Jakob verkauft Thilo die Videospielkonsole mit den Controllern und Spielen für 200 Euro. Jakob und Thilo schlagen ein und vereinbaren, am nächsten Tag das Geschäft abzuschließen.

Was wurde genau vereinbart? Wurde die Konsole jetzt verkauft oder wurde der Verkauf auf den nächsten Tag verlegt.

Ein mündlicher Vertrag reicht.