Ich halte gerade das Testament meiner Eltern in der Hand und verstehe diese ungleiche Verteilung nicht. Mein Vater ist bereits verstorben. Will mir mein Vater über seinen Tod hinaus zeigen, was ich ihm "wert" war? Soll und kann ich das Testament als persönliche "Wertschätzung" betrachten... bzw. als "Weniger-Wert-Schätzung"? Mein Vater hat schon zu Lebzeiten meine Schwester immer hervorgehoben. Bis jetzt konnte ich damit umgehen. Dieses Testament zu lesen, ist für mich wie ein persönlicher Schlag ins Gesicht. Ich mag es am liebsten ausschlagen. Soll meine Schwester ruhig alles haben. Ja, ich fühle mich verletzt... persönlich und offensichtlich zurückgesetzt. Und ich gebe zu, es tut weh. Sehr sogar... weil ich im Rückblick auf mein Leben und meine Kindheit nochmal auf "materielle Weise" Geringschätzung erfahre. Das tut echt verdammt weh. Mein Vater war Alkoholiker und litt an Morbus Korsakow. Er war gewalttätig und cholerisch. Meine Oma und meine Tante versuchten mich als Kind oft in Schutz zu nehmen und handelten sich Ärger mit meinem Vater ein. Ich habe viele Jahre Psychotherapie hinter mir und gedacht, ich käme damit endlich klar. Nun wird mir bewusst, dass meine Eltern mich nie wirklich geliebt haben! Mein Vater muss mich gehasst haben!
Ich werde das Erbe ausschlagen und den Kontakt zu meiner Familie abbrechen. Zu meiner Schwester hatte ich noch nie ein inniges Verhältnis. Sie hat mich so oft ausgespielt.
Eröffnung des Testaments im Mai 2011 meiner Eltern nach dem Tode meines Vaters im April 2011. (Namen und Ortsangaben, sowie Grundstücksgemarkungen bleiben anonym.)
Unser letzter Wille!
Die beiden Eheleute setzen sich gegenseitig bi zum Ableben des Letzten zum alleinigen Erben ein. Stirbt einer der Eheleute, geht sämtlicher Besitz auf den anderen über. Nach dem Ableben beider geht deren ganzer Besitz mit folgender Aufteilung auf deren zwei Kinder B. (B. = das bin ich) geb. am…. und A., geb. am…. mit allen Vollmächten gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden über.
Barbesitz aus Bankkonten und Versicherungen sind zum gleichen Anteil aufzuteilen. Das Haus auf dem Grundstück 49a in XXXXXX soll unsere Tochter A. übernehmen. Sie hat einen Anteil von 35% des derzeitlichen amtl. Schätzwertes vom bebauten Grundstück 49a in XXXXXX an ihre Schwester B. (ich) auszuzahlen. Sollte dieses Grundstück innerhalb 10 Jahren nach dem Ableben des letzten der Eheleute verkauft werden, ist ein Ausgleich von 15% des Verkaufswertes an ihre Schwester B. zu zahlen. Dazu erhält A das Grundstück auf der Gemarkung XXXXXX, Lgb. Nr. XXXXb ….XY-Acker und den Erbanteil von dem Grundstück Lgb. Nr. 934 in XXXXX auf der Gemarkung XXXX . Die Tochter B. erhält das Grundstück XXXX Lgb.-Nr. XXX in YYYYY, Gemarkung XY.
Sollte dieses Grundstück ebenfalls innerhalb 10 Jahren anch dem Ableben der Eheleute in der Baunutzungszone ausgeweisen werden, sind an die Tochter Annette 25% des Verkaufsertrages zu zahlen.
XXXX, den xy.September 1991