Was bedeutet beim Auszug ---besenrein---?

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Besenrein

 (dmb) Ist der Mieter nach der Vereinbarung im Mietvertrag nur zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung verpflichtet, muss er nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen. 

Der Mieter muss die Wohnung leer räumen und grobe Verschmutzungen beseitigen.


Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) hat – so der Mieterbund –
entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderen
Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen.
Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“. 


Diese Verpflichtung erfüllt der Mieter schon dann, wenn er grobe Verschmutzungen beseitigt. 

Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch das
Entfernen von Spinnweben im Kellerraum. 

Weitergehende Reinigungsarbeiten können
über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.

Mummelhase 
Fragesteller
 24.01.2016, 22:09

Versteht sich, dass ich keine Müllhalde hinterlasse. Aber ich habe an die unansehnlichen Decken Styroporplatten geklebt, da oben die Betonplatten unterschiedliche Höhen aufweisen. Müssen diese Platten jetzt ab und kann verlangt werden, dass ich die Decke wieder tapeziere?

johnnymcmuff  24.01.2016, 22:14
@Mummelhase

Grob gereinigt keine Renovierungsarbeiten, oben steht es doch was der BGH dazu meint und das ist die höchstrichterliche Instanz.

Mummelhase 
Fragesteller
 24.01.2016, 22:52
@johnnymcmuff

Danke für deine nochmalige Bestätigung. Habe deshalb ein zweites Mal nachgefragt, da von unserem städtischen Wohnungsunternehmen diese Arbeiten verlangt werden. Werde mich jetzt auf die Entscheidung des BGH beziehen. Du hast mir damit sehr geholfen.

albatros  25.01.2016, 00:47
@Mummelhase

Die Styroporplatten (von dir angebracht) musst du entfernen, da bauliche Veränderung und genehmigungspflichtig. Das hat nix mit Schönheitsrep. zu tun. Du musst den vorherigen Zustand (bei Einzug) wieder herstellen (d.h., tapezieren und streichen der Decke(n).

johnnymcmuff  25.01.2016, 02:11
@Mummelhase

Der Einwand von albatros ist berechtigt, das mit den Styroporplatten ist eine bauliche Veränderung die man rückgängig machen muss.( wenn sie nicht schon bei Deinem Einzug vorhanden waren.

Keine Renovierungarbeiten bedeutet dass man z.B. Wände und Türen nicht streichen muss, aber bei Veränderungen an der Mietsache kann der Vermieter den Rückbau verlangen.

Besenrein bedeutet, dass du den gröbsten Schmutz und Spinnweben entfernen und die Bude durchfegen musst. Wenn du deinen Vermieter ganz doll lieb hast und zudem noch zuviel Zeit, wischst du noch feucht auf und putzt die Fenster. :-))

Servus... Besenrein bedeutet genau das was es aussagt also grob gesagt "mal durchgekehrt"... Das stand so früher oft in div. Einheitsmietverträgen (die guten vorgedruckten) und taucht heutzutage nur noch sehr selten auf. Ich habe auch das Glück einen recht kreativen Vermieter mit einem solchen Mietvertrag zu haben. Ansonsten kenn ich das eigentlich nur von Baustellen.

Also du musst beim Auszug weder die Wände/ Türen streichen noch irgendwelche Bodenbeläge entfernen o. sonstige Mängel beheben. Im Grunde bedeudet das einfach die Bude muss leer sein und der gröbste Dreck is raus sprich "mal durchgekehrt"...

Nein Spaß das heißt sauber machen das es ordentlich ist.

Das bedeutet, dass der Fussboden gefegt sein muss - und der Rest der Wohnung auch ordentlich sauber sein soll.