Warum muss ich die Hälfte der Gerichtskosten (gemeinsames Sorgerecht) bezahlen, wenn der Kindesvater den Antrag gestellt hat?

6 Antworten

Nur das der Kindesvater das gemeinsame Sorgerecht ohne das ich davon wusste beim Gericht beantragt hat. Ich würde sagen da hatte ich kaum eine Wahl.

Menuett  27.12.2016, 16:18

Ja, Du hättest ihm die Sorgeerklärung beim Jugendamt anbieten können?

Sogar schon vor der Geburt...

Natürlich mußt du mindestens die Hälfte zahlen.

Du hättest ja völlig kostenlos auf dem Jugendamt eine Sorgeerklärung gemeinsam mit dem Vater abgeben können.

Dann hättet ihr völlig ohne Gericht die gemeinsame Sorge.

So kostet das Geld. Und das kannst du nicht umgehen.

Sei froh, dass Du nicht alles zahlen mußtest.


wo liegt das Problem ?

schreib doch ne Petition, dass die die Prozessordnung etc. explizit wegen dir ändern

Ich behaupte mal Folgendes:

Einem Vater (Erzeuger) steht das geteilte Sorgerecht zu. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, ihm das zu verweigern.

Du wärst also auch ohne Gerichtsurteil / Verfahren verpflichtet gewesen, ihm das halbe Sorgerecht einzuräumen. Das wolltest du aber nicht und aus diesem Grund wurde eben das Gericht bemüht.

Du selbst hast die Kosten verursacht und bei mir hättest du die kompletten Kosten bezahlen müssen.

Ich hätte das machen können aber ich sehe das so...er ist erwachsen und nicht auf den Kopf gefallen und ist somit alt genug, sich um Dinge die ihn betreffen selbst zu kümmern. Es gibt genug andere Sachen, bei denen er sich während eines Gesprächs beim Jubendamt beschwert hat, worauf dann auch der Mitarbeiter meinte das er sich um diese Dinge auch selbst kümmern muss. Hat jemand vielleicht eine neutrale Sichtweise?