Wann brauche ich einen Personenbeförderungsschein?

9 Antworten

Personenbeförderung

Als Privatperson darf ich generell mit einem Führerschein der Klasse 3 oder wie jetzt B B1 nicht mehr als 8 Personen befördern. In Großfamilien die aus mehr als 8 Personen bestehen muß der Fahrer im Besitz eines Personenbeförderungsscheins sein.

Was das Gewerbe angeht

Egal ob Selbstständig oder als Arbeitnehmer

Jeder der beauftragt ist, Personen zu befördern ,im gewerblichen Sinne, muß im Besitz eines Personenbeförderungsschein sein.. Dies ist unabhängig von der Anzahl der Personen im Fahrzeug oder ob es sich dabei um einen Bus oder einem Pkw handelt.

Anders sieht es aus wie oben erfragt

Wer Kollegen im Privatwagen oder Firmenwagen mitnimmt benötigt den oben genannten Schein nicht so lange die Personenzahl von 8 nicht überstiegen wird

Liebe Grüße Moselfloh

Die Frage nach dem P-Schein ( Führerschein zur Fahrgastbeförderung ) hat mit der Anzahl der Personen überhaupt nichts zutun. Zum einen ist der Beförderungszweck wchtig und zum anderen die Zulassungsart des Kfz. Wenn mehr als 8 Sitz- oder Fahrgastplätze dann handelt es sich in der Regel um einen KOM. Dann ist schon ab dem 1. Fahrgast die Fahrerlaubnis Klasse D1 oder D erforderlich. Bei einem Pkw, der zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung eingesetzt wird ist das Personenbeförderungsgesetz zu beachten und je nach Beförderungszweck ist der "P-Schein" notwendig. Eventuell auch noch eine Ortskundeprüfung. Das wäre dann der Taxi- Mietwagenverkehr, Gelegenheitsverkehr mit Pkw, Krankenwagen. Zu beachten wären jetzt noch die Ausnahmen und Freistellungsmöglichkeiten vom PBefG.

§ 1 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) - Sachlicher Geltungsbereich

(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmässige Beförderung von Personen mit Strassenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

  1. mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;

  2. mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.

§ 21 Abs. 1 StVO (Strassenverkehrsordnung) - Personenbeförderung

In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

  1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,

  2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder

  3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

Tonica 
Beitragsersteller
 06.01.2008, 06:56

Genau da ist der Knackepunkt. Ich bekomme das Fahren extra vergütet.

tradaix  06.01.2008, 11:00
@Tonica

Zu beachten ist hier der § 1 Abs. 2 Punkt 1 PBefG. Zu den Betriebskosten zählen nicht nur Sprit, sondern auch Verschleiss (Reparaturen usw.) und Wartungen.

Abzuklären wäre am Rande noch Fragen bzgl. Insassenversicherung und Kostenübernahme bei einem (nicht nur selbst verursachten) Unfall, da ein direkter Weg zur Arbeitsstätte nicht mehr eingehalten wird.

Tonica 
Beitragsersteller
 08.01.2008, 07:48
@tradaix

Wie ist es mir möglich, die tatsächlichen Kosten zu ermitteln, wenn mein Arbeitgeber mir keine Infos, b.z.w. nur sehr Unglaubwürdige gibt? L.G.

tradaix  10.01.2008, 20:26
@Tonica

Ich habe mal Erkundigungen eingeholt. Vielleicht hilft eine (anonyme) Telefonauskunft vom Finanzamt.

schau mal vielleicht hilfts: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_zur_Fahrgastbef%C3%B6rderung

Mismid  05.01.2008, 10:36

Wikipedia gibt hier die falsche Antwort: dort steht man braucht den Personenbeförderungsschein wenn man gewerblich bis zu 8 Personen befördert. Das ist falsch, denn dann dürfte kein Busfahrer mehr als 8 Leute befördern

sospflege  16.05.2008, 23:17
@Mismid

hier wird PBS mit gewerblicher Fahrgastbeförderung auf Konzession nach BoKraft in einen Hut geworfen. Ist so nicht ganz richtig. PB brauche ich, wenn ich Personen gegen Entgelt befördere (z.B. Taxi, Mietwagen, Chauffeurdienste, Limousinenservice, Behindertenfahrdienst). Die Konzession nach BoKraft benötige ich ZUSÄTZLICH zum PB ab einer Personenanzahl von mehr als 8 (Kleinbus, Midibus u.grösser) Wiki hat also Recht

Tonica 
Beitragsersteller
 05.01.2008, 07:43

Danke, ich weiß zwar immer noch nicht, ob ich Ihn brauche das ist ein Grenzfall aber ich werde mich Morgen mal bei der Polizei erkundigen. L.G.

Mismid  05.01.2008, 10:15
@Tonica

du brauchst ihn in dem Fall, wenn du weniger als 9 Personen fährst. Sonst dürfte ja niemand seinen Chef vom Bahnhof abholen, niemals 2 Kollegen im gleichen Auto fahren usw.

Mismid  05.01.2008, 10:16
@Tonica

du brauchst ihn in dem Fall nicht, sollte es heißen

Ich würde mich beim Strassenverkehrsamt erkundigen.