vorzeitige entlassung Maßregelvollzug (Gemäß §64)?
Hallo, mein Freund muss einen Teil seiner Strafe in einem geschlossenen entziehungsanstalt (Forensik, Maßregelvollzug) absitzen. Gemäß §64
Meine Frage ist: Wenn er während der Therapie eine schnelle "Verbesserung" zeigt, ist es möglich, dass er früher rauskommt? Ich meine, trotz der Tatsache, dass er noch einen Teil der Strafe zu verbüßen hat ... derzeit muss er noch 4 Monate im Gefängnis verbringen und dann wird er zur Therapie geschickt.
2 Antworten
Nein, erst wenn nach allen Tests sichergestellt wird, das er bereit für den Alltag ist.
Den Entzug macht er dann ja wahrscheinlich in einer geschlossenen Abteilung. Und wann er dort Lockerungen bekommt, bestimmt alleine seine Mitarbeit bei der Therapie.