Vom Krankenwagen besoffen abgeholt. Wer hat Erfahrung mit Preisen?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im schlimmsten Fall kommen da nicht nur die Krankenwagen Kosten auf Dich zu. Auch das Krankenhaus könnte noch Forderungen von Dir verlangen, wenn die KK nicht bereit ist zu zahlen. Denn so ein Krankenbett bekommt man ja nicht Gratis.

Mein Tipp wäre möglichst schnell jetzt nach den Feiertagen das Gespräch mit der Krankenkasse zu suchen und denen klar zu machen, daß es sicherlich ne Einmalige Sache war. Möglicher Weise kommt man Dir dann mit ner Kulanz entgegen.

Ja wollte ich morgen auch. Ich kannte einfach das gefühl nicht, wie das ist so voll zu sein. Und wenn du einfach nicht weisst wo du bist und dir es auch noch richtig schei....e geht, hab ich halt panik gekriegt.

@Mancity1423

Es wäre sicherlich Kostengünstiger gewesen die Polizei zu rufen und die Nacht in einer Ausnüchterungszelle zu verbringen. Ist natürlich nicht so Gemütlich wie ein Krankenhaus, aber deutlich Preisgünstiger.

@Jaskan

die Bullen würden Dir was husten.

  1. Nein, es kommt nicht darauf an, was im RTW gemacht wurde. Leider wird einfach nur der Transport abgerechnet, was aber durchaus zwischen 250 und 350 Euro kosten kann.
  2. Auch die Übernachtung und Behandlung im Krankenhaus kostet.
  3. Wenn du privat versichert bist oder deine Kasse nicht nennen konntest bekommst du die Rechnung, die du weiterleiten kannst. Andernfalls geht das direkt an deine Krankenkasse.
  4. Grundsätzlich übernimmt solche Kosten die Krankenkasse. Dazu ist sie verpflichtet. Sie kann die Kosten aber von dir zurückfordern, wenn du den Einsatz selbst verschuldet hast.
  5. Du hast, wenn keine Befreiung vorliegt, einen Eigenanteil von 10 Euro zu zahlen.
  6. Wenn genug Geld zum Saufen da ist, dann sollte es auch für die Bezahlung der Leistung reichen, die einem wieder auf die Beine hilft. In diesem Sinne: Selbst Schuld. Der Rettungsdienst hat wichtigere Einsätze abzuhandeln als sich um jemanden zu kümmern, der seine Grenzen nicht kennt.

Wer weiß ob der Doc denn den T-Schein unterschrieben hat. Ich persönlich seh in der Beschreibung nämlich keine gesundheitliche Beeinträchtigung ...

@Chris112

Völlig richtiger Einwand. Zur Erklärung für den Fragesteller: Der Transportschein, kurz T-Schein, wird von einem Arzt ausgestellt und bescheinigt die medizinische Notwendigkeit des Transports. Er ist Abrechnungsgrundlage.

auf ratenzahlung werden sich die leistungserbringer meist einlassen. was ich mich aber vor allem frage, ist: warum trinkt sich ein vernunftbegabter mensch die kappe weg und fällt der allgemeinheit/versichertengemeinschaft zur last?

ich zitiere gern mal buddha: das leben ist leiden, leiden entsteht durch die begierde (etwas zu sein oder zu werden oder zu haben), um das leiden zu beenden, musst du die begierde überwinden........................vorher denken ist zu empfehlen.

In der Regel zahlt deine Krankenkasse RTW und Krankenhaus ohne weiteres Zutun.

Maßnahmen im RTW sind eigentlich egal, es wird immer pauschal abgerechnet, egal ob Schnapsleiche oder Knochenbruch.

Wenn der Einsatz medizinisch notwendig war (was ich leider nicht beurteilen kann), übernimmt normalerweise die Krankenkasse die Kosten dafür, bis auf 10 € Eigenanteil ( in etwa). Der Arzt unterschreibt dann im Krankenhaus einen Schein, sowas wie ein nachträgliches Rezept für den Krankentransport. Er kann sich in Ausnahmefällen ( wenn man dauern wegen Alkoholvergiftungen etc eingeliefert wird) aber auch weigern. Wie das jetzt bei dir ist weiß ich nicht, hoffe mal, dass das auch so war, dass es geregelt wurde - denn sonst könnte es teuer werden, auch wenn der Weg nicht so weit war. Aber wie gesagt, meistens zahlt die KK.