Verstoß gegen Brandschutzverordnung!?

7 Antworten

Lasst euch den Gebührenbescheid der Behörde zeigen. @Seehausen hat Recht - Das Brandschutzamt der Kommune macht keine Begehung im Sinne des Vorbeugenden Brandschutzes in Privatwohnhäusern. Die Abmahnung erging allerdings zu Recht, aber nicht gebührenpflichtig.

"Brandschutzverordnungen" gibt es für Wohnhäuser nicht, nur die Vorschriften der Landesbauordnung.

Und Brandschauen aufgrund des "Gefahrenabwehrgesetzes" (oder wie es in Eurem Bundesland heißt) werden durch die Feuerwehr unangekündigt durchgeführt, aber auch nicht in Wohnhäusern.

Und die Bauaufsicht hat keine Zeit, in Wohnhäusern Kontrollen durchzuführen.

Und nach Brandschauen gibt es keine "Abmahnungen", höchstens eine knallharte Anordnung mit Sofortvollzug.

Fazit:

Offenbar haben sich andere Eigentümer/Mieter über das vollgestellte Treppenhaus geärgert und schieben jetzt anonyme Vorschriften und Institutionen vor.

Davon unabhängig dürfen in Treppenhäusern auch nicht vorübergehend irgendwelche brennbaren Gegenstände aufgestellt werden oder die Fluchtwegbreite eingeschränkt werden. Auch wenn Eure Mitbewohnerin Euch Angst machen will und sich hinter wer weiß was versteckt: Recht hat sie. Beseitigt schnellstens alles, was nicht ins Treppenhaus gehört.

Allgemein gibt es in privat genutzten Häusern keine Brandschutzordnung im eigentlichen Sinn. Jedoch kann der Vermieter diese im Mitvertrag verankern. Wenn es dem so ist, ist sie ausnahmslos zu beachten. Ansonsten handelt man sich einen Vertragsbruch ein.

Darüber hinaus, ob eine eigene Brandschutzordnung besteht oder auch nicht, ist das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus (= 1. Flucht- und Rettungsweg) ausnahmslos untersagt (verboten)! Man denke nur daran, daß bei einem Brand das Hauslicht ausfällt und Personen im möglicherweise zusätzlich verrauchten Treppenhaus durch abgestellte Gegenstände zu schaden kommen. Erst vor kurzer Zeit wurde in der Zeitung berichtet, daß eine Frau mit ihrem Kleinkind nicht mehr den Weg durchs Treppenhaus fand. Man fand sie später, beide tot im Treppenhaus. In einem solchen Fall möchte ich nicht der Verantwortliche sein.

Grundsätzlich dürfen in einem Treppenhaus nur die Sachen eingebracht oder installiert sein, die zur Bedienung des Treppenhauses erforderlich sind, wie: Klingelleitungen *), Lichtleitungen *), Türöffnungsleitungen *), max. vollflächig aufgeklebte dünne Tapeten, besser nur ein Wandanstrich.

*) = die Elektroleitungen sind möglichst unter Putz zu legen.

Nicht zulässig sind in Treppenhäusern u. a.: Gasleitungen, Teppiche, Pflanzen, Vorhänge.

Karelien

Meine Vermieterin kontaktierte mich heute und sagte mir das wir (unsere WG) Kosten zu tragen haben, weil sie eine Abmahnung wegen Brandschutzes bekommen hat.

Häh? Wieso verursacht eine Abmahnung Kosten?

Wir räumen seit 2 Tagen die Wohnung um, misten aus und renovieren und haben daher das Treppenhaus ein wenig vollgestellt.(allerdings werden keine anderen Parteien dadurch beeinträchtigt es ist der letzte Stock.) Also haben wir das Zeug nichtmal 24 Std. da stehen und auf einmal ist heute eine Brandschutzbegehung?

Im Flur hat nun mal nichts zu stehen, auch nicht für 24 Stunden.

Müssen wir die noch nicht einzuschätzenden Kosten dafür tragen das wir das nur vorübergehend als Stellplatz genutzt haben und damit gegen die Brandschutzverordnung verstoßen haben? Hätten wir nicht einfach informiert werden können?

Ihr müsst über solche Maßnahmen/ Überprüfungen nicht informiert werden und nochmal:

Der Flur gehört nicht zur Mietsache und dort darf nichts stehen.

Wir sehen es nicht ein dafür dann zu zahlen nur weil wir Renovieren und etwas dorthingestellt haben?

Ihr habt Euch falsch verhalten und müsst eventuell dafür zahlen.

Fragt beim Mieterbund nach, ob das rechtens ist.

Weiß jemand eine Antwort Rat oder Tipp?

Nie wieder was in den Flur stellen.

MfG

Johnnymcmuff

Grundsätzlich ist die Abmahnung rechtens. Ich würde jedoch mit der entsprechenden feuerpolizeilichen Behörde selber Kontakt aufnehmen und die Situation erklären. Vielleicht werden sie dann auf die Busse verzichten. Du musst aber schon selber aktiv werden. Die Sache einfach der Vermieterin aufzubürden, die sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, geht natürlich nicht.