Versammlungsgesetz Messer Folgen?

4 Antworten

§ 27 Versammlungsgesetz

Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Es kommt jetzt also auf denjenigen an, der die Sache bearbeitet und verfolgt. Das kann mit einer Verwarnung abgehandelt werden, kann aber wie beschreiben auch bis zu dem was im § 27 geregelt ist geahndet werden.

dir droht verstoße gegen das versammlungsgesetz. ob u. wie hoch deine strafe ausfällt, entscheidet der richter.

Die Folgen können sehr unterschiedlich ausfallen. Einfach abwarten.

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