Vermieterin verlangt Miete obwohl kein Mietvertrag besteht, ist dies Zulässig?

8 Antworten

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Sxchreib ihr einen Scheck mit einem Brief indem du erklärst, das sie mit einlösen des Scheck´s bestätigt, das damit alle Forderungen an dich aufgrund des Mietverhältnisses abgegolten sind.

Ich schätze sie wird den Scheck einlösen und damit ist die Sache für dich gegessen.

thingolthengel 
Fragesteller
 29.11.2011, 22:49

Und wenn sie auf ihr "Recht" besteht das für Dezember Miete zu verlangen ist? Ich habe vergessen zu erwähnen das ich von ihr noch 100Euro Kaution bekomme und ich habe die Befürchtung das sie diese dann einfach behält.

spaceflug  29.11.2011, 22:55
@thingolthengel

Die Kaution gleich kürzen!!!

Die Vermieterin legt sich das doch so aus wie sie will, erst habt ihr einen Vertrag, dann wieder nicht, dann wieder doch. die Frau spinnt.

Wenn sie ankommt und will Miete, dann sag ihr aus welchem Mietvertrag und wenn sie dann sagt ihr habt den dann und dann geschlossen, frage sie mal wann der Vertrag beendet wurde und das du evt. doch wieder einziehn willst.

Wer so mit den Leuten umspringt, dem soll man es auch nicht leicht machen.

Und beweisen kann sie anscheinend eh nichts, wie will sie denn belegen, das ihr überhaupt einen Vertrag hattet.

Ist alles nicht die feine Art, jedoch scheint die eh zu machen was sie will.

Also noch besser als schreiben ist es hinzugehen mit einem guten Zeugen, ihr anzubieten, das du ihr jetzt die SUmme x gibst und damit alles erledigt ist. Dann hat sie rein garnichts gegen dich, wenn sie sich nicht darauf einläßt. Und den Namen des Zeugen brauchste ihr ja auch nicht zu verraten,nicht das es im Zweifel ihr Zeuge wird.

sindbadkaroL  29.11.2011, 23:01
@thingolthengel

Mit der Kaution bist du großzügig, damit wird der Monat Dez. 2011 anteilig getilgt plus etwaige Nebenkosten, die noch zu zahlen wären [wenn du das so möchtest ansonsten lässt man es weg mit den Nebenkosten], Nebenkostenabrechnung hat sie noch nicht gestellt,nehme ich mal an... Damit kannst du sie auch auffordern plus Aufforderung nach Wohnungsübergabe oder Abnahme diese dir auszuzahlen an folgenstehende Bankverbindung [hiermit fährt man generell bei Schriftverkehr am einfachsten Einwurfeinschreiben plus das ganze Schreiben als Normalbrief abgeben lassen oder wenn du hast unter Zeugen] am besten bei der Dame schriftlich, ...NICHT MÜNDLICH und nimm dir jemeinden als Zeugnis der Beweisführung [wen auch immer du so hast]

sindbadkaroL  29.11.2011, 23:03
@spaceflug

EIN MIETVERTRAG MUSS NICHT SCHRIFTLICH SEIN; ER KANN SCHRIFTLICH ALS AUCH MÜNDLICH VEREINBART WERDEN, wenn mündlich dann gilt DAS BGB,

thingolthengel 
Fragesteller
 29.11.2011, 23:07
@sindbadkaroL

Nebenkostenabrechnung wird es wohl keine geben, da sie wie auch bei anderen hier im Haus eine Inklusivmiete abgeschlossen hat. In dem Mietvertrag den ich für 1.10-31.10 hatte war keine auflistung der Nebenkosten und nur eine Gesamtmiete.Bei der mündlichen Vereinbarung für das andere Zimmer das ich seit 1.11 dann bezogen habe, gab es von ihr und mir auch kein Gespräch über Nebenkosten

sindbadkaroL  30.11.2011, 07:11
@thingolthengel

Wie jetzt ihr habt keine Zeit vereinbart für einen Monat, hey und du willst bzw. wolltest wohnen bleiben, es kommt nur das BGB (Miete) in Frage, du hast ganz stinknormalen Mietvertrag, wie es so schön ist da hat man sich an die Vorgaben leider zu halten...

thingolthengel 
Fragesteller
 30.11.2011, 14:39
@sindbadkaroL

Nein wir hatten keine Zeitvereinbarung, welche bei einem mündlichem Mietvertrag auch garnicht zulässig ist, soweit ich weiß. So das sie mich hätte kündigen müssen, was sie nicht getan hat. Also werde ihr denke ich Vorschlagen, das sie entweder eingesteht das wir einen mündlcihen Mietvertrag haben und dieser nach gesetzlichen Vorschriften zu kündigen ist oder sie aber weiterhin behauptet das wir keinen Mietvertrag haben und ich dann auch für November keine Miete zahlen werde(sie hatte aufgrund von noch nicht gezahltem Bafög erst die Hälfte der Miete bekommen). Die Kaution die ich entrichtet habe bezieht sich auf das zuvor im Dezember gemietete Zimmer, dort wurde auch die Kaution schriftlich festgehalten.So das ich die Kaution unabhängig vom Mietproblem für das danach von mir bezogene Zimmer zurückfordern kann. Oder sehe ich das Falsch ?

thingolthengel 
Fragesteller
 30.11.2011, 15:32
@thingolthengel

ich meinte bei der kaution selbstverständlich nicht dezember sondern oktober, das war ein schreibfehler

Gerhart  30.11.2011, 23:29
@thingolthengel

Da siehst du wirklich etwas falsch. Indem Miete von dir, wenn auch nicht vollständig, bezahlt wurde, und diese Miete von der Vermieterin angenommen wurde, ist das Mietverhältnis dokumentiert, falls es über den Geldfluss schriftliche Nachweise gibt. Die hinterlegte Mietsicherheit war auch im mündlichen Mietvertrag vereinbart. Indem die Vermieterin diese Kaution annimmt und verwahrt, anerkennt sie ebenfalls den bestehenden Mietvertrag. Du ziehst von einem Zimmer in das andere, ohne dass deinem Umzug bis zum 15.11. widersprochen wurde, hier spätestens manifestiert sich das unbefristete Mietverhältnis. Die Vermieterin hat dich wegen einer fehlenden Teilmiete nicht abgemahnt, sie hat somit keinen Kündigungsgrund. Alle Argumente sind in deiner Hand - vgl. meinen Beitrag.

Unklare Sachen müssen geklärt werden. Daher: Es gab einen mündlichen Mietvertrag über den Zeitraum Oktober. Dafür wurde die vereinbarte Miete bezahlt. Dieses Zimmer lag in einer so genannten Wohngemeinschaft, deren weitere Zimmer offensichtlich an andere Mieter mit separaten Mietverträgen vermietet waren, wobei die Nutzung von Bad, Küche und Flur dem allgemeinen Zutritt, auch dem des Vermieters, unterlag. Ursprünglich wurde das gemietete Zimmer in der WG unbefristet angemietet. Als sich Ende Oktober die Situation ergab, ein kleineres Zimmer in der WG zu übernehmen, wurde der bestehende Vertrag nicht gekündigt, sondern im gegenseitigen Einvernehmen mündlich geändert dahingehend, dass das der Mietgegenstand und der Mietpreis sich änderten. Das kleinere Zimmer hast du bezogen und den geringeren Mietpreis an die Vermieterin entrichtet, somit den geänderten Mietvertrag erfüllt. Eine nicht zustande gekommener schriftlicher Mietvertrag birgt aber bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung einige Unwägbarkeiten in sich, deren Konsequenzen weiter erörtert werden müssten. Gegenwärtiger Stand: Die Vermieterin hat nicht wirksam gekündigt. Ihr steht für Monat Dezember die volle Miete wie vereinbart zu. Der neue Mieter ab 10.12.11 könnte nur dein Untermieter werden, wenn du bereits am 3.12. ausziehst. Als Hauptmieter kann er nicht die Wohnung nutzen, wenn du weiter im Vertragsverhältnis bleibst. Die Klärung des Vertragsverhältnisses zwischen Vermieterin und neuem Mieter obliegt nicht dir. Der Forderung der Vermieterin nach Mietzahlung bis 10.12.11 kannst du nachkommen ohne dein Wohnrecht für Dezember und Folgemonate aufzugeben. Damit wird keine Kündigung anerkannt. Wenn du spätestens am 3.12. 11 kündigst, dann endet das bestehende Mietverhältnis zum 29.02.2012. Das mag weder in deinem noch im Interesse der Vermieterin liegen. Daher ist die beste Lösung die Auflösung des Mietvertrages im gegenseitigen Einvernehmen am 03.12.2011. Du müssest dann lediglich noch Miete vom 1.- 3.12.11 entrichten mit einem Betrag von 10% des vereinbarten Mietpreises November 11. Wenn du dein Zimmer mängelfrei übergibst, hast du ein Recht auf Rückgabe der Kaution innerhalb der nächsten 2 Monate. Viel Erfolg!

mündliche Mietverträge über Wohnraum gibt es nicht. Wenn Sie und der Vermieter keine schriftlichen Mietvertrag haben, dann gibt es keinen Mietvertrag. Ohne Mietvertrag gibt es auch kein Recht Aufforderung einer Miete. Sollten sie freiwillig und ohne rechtliche Grundlage eine Mieter an den Vermieter gezahlt haben, ist das ihre Schuld. Sie können diese Summe jederzeit in vollem Umfang zurück verlangen, was ich auch tun würde.

Gerhart  30.11.2011, 08:43

Vorsicht! Meister61 hat eine vom deutschen Recht abweichende Auffassung über die Gültigkeit von Mietverträgen!!

thingolthengel 
Fragesteller
 30.11.2011, 09:14
@Gerhart

ja danke Gerhart..viel mir auch auf, weiß auch nicht wo er diese Meinung herleitet.

Auch ein mündlicher Mietvertrag ist ein Vertrag mit allen seinen Rechten und Pflichten. Du ziehst am 3.12. aus und die Vermieterin könnte sogar noch Miete für den gesamten Dezember von Dir verlangen. Du solltest jetzt entgegenkommend sein und bis zum 10.12., wie vorgeschlagen, bezahlen. Übrigens - ein Mietvertrag kommt zustande wenn der Mieter einzieht und der Vermieter die Schlüssel überreicht. Damit allein kommt schon ein Mietvertrag zustande. Wenn Du nicht rechtzeitig die Schlüssel abgibst, kann sie ebenso weiter Miete verlangen.

Siehe BGB kein Mietvertrag so hat man sich daran zu halten, was im BGB steht, hört sich nach Aufgabenstellung an... So weiter im Text, Problem ist das du von der Norm abweichst, hast du Zeugen, die die Vereinbarungen die ihr getroffen hat, bestätigen... Wenn nicht drauf ankommen lassen... Dann gibt es noch das wo mit man als Laie sich hier und da auch behelfen kann darauf anlegen... ersteinmal Schriftverkehr:

an die Vereinbarung recht höflich erinnern das die mündliche Vereinbarung für 1 Monat vereinbart war, den Zusatz aus deinem Text lässt du bitte weg,

und setzt ferner deinen Schreiben nach, dass du demnach wie vereinbart wurde, das Mietverhältnis fristgemäß gekündigt gilt von beiderlei Seiten...

Dann wartet man ab, dann kann man immer noch argumentieren, bei weiteren Schriftverkehr, dass keine mündliche Zusatzvereinbarung getroffen wurde und demnach kein längerer Mietwunsch von dir als auch von ihr gefordert wurde, du hast dich an deinen Auszug gehalten und diese hat sich ebenso verhalten...

Wenn das nichts bringen sollte, abwarten Fristen bis ultimo ausschöpfen, man kann die Kiste auch vor die Wand fahren, irgendwann ist die Kiste verjährt oder diese fordert es ein vorm Mahngericht.. Easy Going, mündliche Vereinbarung, du bist in Treu und Glauben verletzt worden, hast auf einmal Zeugen am Besten jemanden aus der Familie und schwupp nur 1 Monat Miete, stellst im Widerspruch als solches deine Auslagen in Rechnung ... mit Treu und Glauben erst gar nicht um die Ecke kommen, Anwalt kostet auch Geld, positiv sehen, hat sie Zeugen denn dafür das du noch wohntest auch hier kann man sagen hat sie dir zugesagt anteilig für die paar Tage Miete zu zahlen, da sie noch keinen Nachmieter gefunden hatte und sie hat dir solange die Wohnung entgeltlich bis Tag x zur Verfügung gestellt.... und diesen Anteil bezahlt man, dann ist die Kiste im Grünen Bereich...

thingolthengel 
Fragesteller
 29.11.2011, 22:59

Da hab ich mich nicht ganz deutlich ausgedrückt. Für das Zimmer hatten wir keine Zeitliche vereinbarung getroffen.Also unbefristestes Mietverhältnis, das sie dann ihrereseits mir per E-mail mitgeteilt hat das sie das Zimmer zum 10.12 weitervermietet hat, kam daher für mich Überraschend da sie auch in keiner weise vorher mit mir darüber geredet hat das sie jemand neues da einquartiert. Ich bin der Meinung das sie auch bei der mündlichen Vereinbarung eine kündigung Schriftlich hätte einreichen müssen und das dann auch nicht gütig wäre dies erst drei Wochen vorher einzureichen.

thingolthengel 
Fragesteller
 29.11.2011, 23:14
@thingolthengel

Um das nochmal klar zu stellen, ich wollte Ursprünglich nicht ausziehen, sondern da wohnen bleiben, aber nachdem ich von ihr gesagt bekommen habe das sie mich zum 10,12 raus haben will, da dann ein neuer Mieter einzieht hat es mir auch gereicht mit der Vermieterin und ich habe mir eine neue Wohnung gesucht und werde jetzt zum 3.12 Ausziehen. Damit komme ichi ihr meiner Meinung nach sogar noch entgegen. Ich hätte ja genausogut einfach drin bleiben können und den neuen Mieter keinen einlass gewähren.