Vermieterin verlangt Geld für Übernachtungen von meinen Freunden bei mir!

8 Antworten

Einerseits stellt sich mir die Frage, ob deine Frage ernst gemeint ist. Andererseits frage ich mich auch, wenn es so war, ob deine Vermieterin, ihre Rechte und Pflichten kennt ... Denn niemand kann Geld dafür verlangen, wenn ein Mieter mal Besuch über Nacht hat.

Doch darf sie.

Ja? Woher die Weisheit?

  • Geld verlangen darf sie nicht, wenn es nur Besuch ist.

  • Besuch verbieten darf sie auch nicht.

Mietrecht Besuch

Grundsätzlich darf ein Mieter Besuch wie etwa seine Familie oder Freunde unbegrenzt nach Anzahl der Personen, Dauer und Häufigkeit empfangen, ohne dass dies der Vermieter genehmigen oder diesem gegenüber angezeigt werden müsste. Art. 2 GG schützt insoweit die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Mieters und geht dem Eigentumsschutz des Vermieters aus Art.14 GG in der Regel vor, es sei denn durch den Besuch wird der Vertragszeck gestört, die Mietsache beeinträchtigt oder ein andere Hausbewohner belästigt.

Das mietvertragliche Verbot in einem Formularvertrag, bestimmte Personen oder Besuch des Mieters generell in die Mietwohnung zu lassen, ist unwirksam gemäß den §§ 307, 138 BGB (LG Hagen WuM 1992, 430). Selbst wenn die Tierhaltung wirksam im Mietvertrag ausgeschlossen ist, darf der Besuch vorübergehend jedoch z.B. einen Hund mitbringen.

Selbst ein gegen den Besucher ausgesprochenes Hausverbot, wirkt nur gegen den Besucher selbst und nicht gegen den Mieter, so dass der Vermieter das Mietverhältnis im allgemeinen nicht aus wichtigem Grund fristlos oder wegen Vertragsverletzung ordentlich kündigen kann, mit der Begründung der Mieter habe den Besucher trotz Hausverbots Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt habe (Köln, WuM 2004, 673).


Solange Du nur ab und zu Besuch hast und sich niemand ständig bei Dir aufhält oder wohnt, gibgt es keine rechtliche Handhabe für den Vermieter, dass er Geld für den Besuch haben will.

Kann mir da irgendjemand weiterhelfen ??

Wenn der Vermieter einen bedrängt oder nötigt zu zahlen, dann zum Rechtsanwalt gehen!

Das gilt natürlich nur, wenn Du und der Besuch da war.

Wenn Du also woanders bist, darfst Du bei Dir niemanden schlafen lassen.

Kommt darauf an, ob du eine Wohnung auf Dauer gemietet hast, dann ist das Besuch und der kostet nichts oder du hast ein Zimmer nur für ein paar Nächte, ähnlich einem Hotel oder einer Pension, dann kostet eine Zusatzübernachtung extra.

Du schreibst ".... in meinem Zimmer übernachtet hat. ." Hast du nur ein Zimmer angemietet - ähnlich einer Pension? Ich hatte mal eine Privatwohnung für 2 Wochen angemietet (wegen Krankenhausaufenthalt eines Angehörigen), die aber ständig vermietet wurde. Da stand in dem Vertrag, dass für jede Übernachtung einer weiteren Person ..... soundsoviel Euro gezahlt werden müssen. Die Wohnung war für 2 Personen ausgelegt, aber nur von mir "angemietet" worden. Vielleicht ist da bei dir der Knackpunkt, dass es eben nur ein Zimmer ist, wie sie manchmal für Wochenendheimfahrer vermietet werden.

Darf sie nicht. Sie kann keinem Mieter vorschreiben wen er zu besuch haben darf. Also keine Sorge du brauchst nichts zahlen und wenn sie es einklagt ist alles Recht auf deiner Seite. Überprüfe zur Not den Mietvertrag -ich nehm jetzt einfach mal an es handelt sich um ein ganz normales Mietverhältnis und keine Pension oder so-