Vermieter will ungefragt Flüchtlinge in unserer WG unterbringen - was tun?

LePetitGateau  23.03.2022, 17:11

Welche Wohnfläche habt ihr in der WG gemietet? Drei Schlafzimmer = Alle vermietet?

DeniBella 
Fragesteller
 23.03.2022, 17:13

Wir zahlen für unsere Schlafzimmer und den "Gemeinschaftsflur"/Bad

7 Antworten

Er kann euch nicht einfach Leute rein setzen. Es gibt Mindestquadratmeter pro Person die eingehalten werden müssen.

In der Vergangenheit entschieden einige Gerichte, dass für jede Person etwa acht bis zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen sollten. Dieser allgemeine Grundsatz wird allerdings durch die Wohnungsaufsichtsgesetze der Bundesländer konkretisiert, die jedoch zum Teil Unterschiede aufweisen.

Wie viele Personen dürfen in einer Mietwohnung wohnen?

www.anwalt.de/rechtstipps/wie-viele-personen-duerfen-in

Ihr seid doch kein Vieh, das man so zusammenpferchen kann

schleudermaxe  23.03.2022, 17:30

Hier werden einzelne Zimmer vermietet, so die Frage.

Ihr habt nach Beschreibung also als 2 Personen : 2 Schlafzimmer gemietet und die Gemeinschaftsräume. D.h. ein drittes Schlafzimmer ist da noch frei und darf entsprechend vom Vermieter belegt werden, wie er es möchte

DeniBella 
Fragesteller
 23.03.2022, 17:15

Mit mehrern Flüchtlingen u Kindern OHNE die hier lebenden Mieter zu informieren?!?!

LePetitGateau  23.03.2022, 17:16
@DeniBella

"Mehrere" ist halt noch eine Frage hinsichtlich Überbelegung. Aber grundsätzlich ist diese Wohnfläche von euch nicht gemietet und der Vermieter darf sie füllen, wie er möchte. Ne Vorabinfo wäre nett gewesen, aber nicht notwendig

DeniBella 
Fragesteller
 23.03.2022, 17:19
@LePetitGateau

Mind 4 Leute mit Kind

Booooman  23.03.2022, 17:19
@DeniBella

Dann ließe ich es drauf ankommen und zahlte keine Miete mehr.
Außerdem darf der euch nicht einfach Personen in die Wohnung setzen. Ihr habt die Wohnung gemietet und entscheidet, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht.
Wer mir das mein Vermieter sagen würde, würde ich den so richtig herzhaft auslachen :D

DeniBella 
Fragesteller
 23.03.2022, 17:16

Zumal sie dann UNSERE Möbel ect benutzten,das haben alles wir gekauft....Küche ect

Guck den Mietvertrag nach, dort müsste alles stehen was vereinbart ist.

DeniBella 
Fragesteller
 23.03.2022, 17:17

0815 Ding aus dem Netz,da steht gar nichts drinnen.

Ihr habt Anspruch auf alle Räume, die ihr gemietet habt. Wenn Räume nicht vermietet sind, darf er entscheiden, was er damit macht.

DeniBella 
Fragesteller
 23.03.2022, 17:21

Wir mieten bis auf das Zimmer alles hier,Möbel in der Küche alles gehört uns....was diese Leute dann mitbenutzen,was eine enorme Frechheit ist,da der Vermieter über unsere Dinge verfügt ohne zu Fragen!

Habt ihr den ganzen Bereich, also die ganze Wohnng gemietet? Oder nur einen Teil?

Wenn ihr alles gemietet habt kann er euch nix. Habt iht nur euren Teil gemietet kann er den Rest vermieten. Aber er muss dann den Anteil an dem Was gemeinschaftlicch genutzt wird reduzieren.

Interessant wird es wenn die Zahl der Personen das zulässige überschreitet. Das wäre dann was fürs Ordnungsamt.